(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
HDI MedLetter August 2023
Herzlich willkommen zur 2. Ausgabe des MEDletters!
Wir freuen uns, Ihnen wieder eine vielseitige und fesselnde Auswahl an Beiträgen präsentieren zu können. In dieser Ausgabe setzen wir uns mit dem Thema "Schönheitseingriffe mit unschönen Folgen" auseinander und beleuchten dabei zwei Schadenfälle. In unserem Beitrag "Spieglein, Spieglein, ..." tauchen wir noch tiefer in dieses Thema ein und gehen auf den Versicherungsschutz von Ärzten ein.
Doch das ist nicht alles – wir haben noch weitere spannende Artikel für Sie vorbereitet. Lesen Sie zum Beispiel mehr über "Die Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Operationen" oder "Abwasser - das unterschätzte Risiko Amalgam".
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe und hoffen, dass Sie viele neue Erkenntnisse gewinnen können.
Ihr MEDletter-Team
Top-Thema
Schadenpraxis
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BGH: Einwilligung unmittelbar nach Aufklärungsgespräch wirksam – keine Sperrfrist
Mit Urteil vom 20.12.2022, VI ZR 375/21, hat der BGH zur Frage der Rechtzeitigkeit der Aufklärung Stellung genommen und klargestellt, dass die Regelung des § 630 e Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BGB keine vor der Einwilligung einzuhaltende „Sperrfrist“ vorsieht, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führt.
Der BGH hat damit der- auch im zugrundeliegenden Urteil des OLG Bremen v. 25.11.2021, 5 U 63/20, vertretenen Auffassung, wonach zwischen Aufklärung und Einwilligung ein bestimmter Zeitraum liegen müsse, eine Absage erteilt.
Dass sich der Kläger zwei Tage nach erfolgtem Aufklärungsgespräch zur stationären Behandlung in die Klinik begab und dort aufnehmen ließ, erfülle zudem, so der BGH, die Voraussetzungen für eine konkludente Einwilligung. Das in vielen Kliniken mit Spannung erwartete Urteil dürfte Entspannung für etablierte Abläufe von Aufklärung und Einwilligung bedeuten.