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Privat-Haftpflichtversicherung

Haftung und Versicherung für demenzerkrankte Personen

Was ist wichtig zu wissen?

2 Menschen halten sich an den Händen

Familienangehörige mit Demenz

Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die das Gedächtnis, das Denken und das Verhalten beeinträchtigt. Betroffene Personen verlieren nach und nach ihre Fähigkeit, ihre Handlungen zu steuern und die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen.

Wenn geliebte Angehörige von Demenz betroffen sind, stehen viele Familien vor der Frage: Wie sieht die Haftung aus, falls die Person Schäden verursacht? We kann man sich optimal versichern? Und welche Rolle spielt die Privathaftpflichtversicherung dabei?

Rechtliche Grundlagen der Haftung

In Deutschland spielt die Deliktsfähigkeit eine zentrale Rolle in Haftungsfragen. Sie beschreibt die Fähigkeit, für eigene Handlungen verantwortlich gemacht zu werden und ist normalerweise ab dem vollendeten siebten Lebensjahr gegeben (§ 828 BGB).

Bei Demenzerkrankungen unterscheidet das Gesetz aber aufgrund krankhafter Störungen der Geistestätigkeit. Gemäß § 827 BGB sind Personen nicht verantwortlich, wenn sie im Zustand einer Bewusstseinsstörung gehandelt haben und das Unrecht ihrer Handlung nicht erkennen konnten.

Haftung von betreuenden Personen und Angehörigen

Der rechtliche Betreuer oder Angehörige können unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflicht zur Aufsicht verletzen. Sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die demenzkranke Person keine Schäden verursacht. Diese Aufsichtspflicht variiert je nach Schwere der Erkrankung und den individuellen Umständen.

Versicherungslösung – für die an Demenz erkrankte Person

Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Risiken, wenn demenzerkrankte Personen Schäden verursachen. Dazu gehört auch die Prüfung der Haftungsfrage, die Entschädigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Gerade bei Demenzerkrankungen rückt die Abwehr unberechtigter Ansprüche in den Vordergrund, da die Deliktsfähigkeit oftmals geprüft werden muss.

Details zum Schutz in der HDI Privat-Haftpflichtversicherung finden Sie hier

Versicherungslösung für Angehörige

Angehörige, deren Eltern beispielsweise in Pflegeeinrichtungen leben, sind häufig über ihre eigene Privathaftpflichtversicherung geschützt.

Leben die Angehörigen und die Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, kann auch über diese Police Versicherungsschutz bestehen. Hierbei sind die für diesen Fall geltenden Klauseln und Bedingungen der eigenen Versicherung zu beachten.

Versicherungslösungen für betreuende Personen

Personen, die ehrenamtlich die Betreuung übernehmen, sind meist durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, sofern diese Vorgaben erfüllt sind. Berufliche Betreuer benötigen in der Regel eine separate Absicherung, um den erforderlichen Schutz zu gewährleisten.