(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
BU-Kolumne Doc Caro
Wenn der Neustart gelingt ...
... und trotzdem Unsicherheit bleibt
Warum der vollständige Verweisungsverzicht in der BU so wichtig ist
In meinem Beruf als Notärztin sehe ich nicht nur den Moment des Einschnitts, sondern auch den mühsamen Weg zurück. Viele Menschen kämpfen sich nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall Schritt für Schritt wieder in den Alltag. Nicht immer zurück in den alten Job, manchmal in eine veränderte Tätigkeit, manchmal nur in kleinen Etappen. Und genau dann begegnet mir eine Sorge, die auf den ersten Blick gar nicht medizinisch wirkt, aber für die Genesung enorm entscheidend sein kann: Darf man überhaupt wieder arbeiten, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird? Und was passiert mit der Leistung, wenn man es versucht?
Diese Unsicherheit ist verständlich. Wer über Monate aus dem Beruf raus ist, hat oft nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch ein neues Verhältnis zu Belastung. Viele wollen wieder „irgendetwas“ machen. Um Struktur zu haben, um sich wieder gebraucht zu fühlen, um finanziell ein Stück selbstständiger zu sein. Der Wiedereinstieg kann Teil der Heilung sein. Gleichzeitig haben viele Angst, dass genau dieser Versuch bestraft wird: Wenn ich wieder etwas arbeite, verliere ich dann meine Absicherung? Das ist eine Frage, die ich häufig höre und die zeigt, wie wichtig klare, einfache und faire Regeln in der BU sind.
Hinter dieser Sorge steckt ein kompliziertes Thema, das viele nur schwer greifen können: die sogenannte Verweisung. In der Praxis bedeutet das vereinfacht gesagt, dass es in manchen Versicherungsbedingungen möglich sein kann, den Menschen auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er theoretisch noch ausüben könnte. Das führt schnell zu Gedankenspiralen: Wenn ich noch irgendetwas könnte, heißt das dann, ich bin gar nicht mehr berufsunfähig? Und wenn ich etwas Neues anfange, wird mir das als Beweis ausgelegt?
Genau deshalb halte ich den vollständigen Verweisungsverzicht für eines der wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn er nimmt Komplexität raus und damit auch Angst. Wenn klar geregelt ist, dass keine Verweisung auf andere Berufe erfolgt, wird der Fokus wieder dahin gelenkt, wo er hingehört: auf die reale Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf und auf den Weg zurück ins Leben.
Was mir in Gesprächen besonders wichtig ist: Eine Absicherung sollte nicht nur in der Krise funktionieren, sondern auch dann, wenn jemand wieder nach vorne schaut. Viele Genesungswege sind nicht schwarz‑weiß. Es gibt Menschen, die dauerhaft nicht mehr in ihren alten Beruf zurückkönnen, aber in einer anderen Tätigkeit eine neue, passende Rolle finden. Es gibt Menschen, die über Monate nur eingeschränkt belastbar sind und sich vorsichtig herantasten. In solchen Situationen sollte es nicht zusätzlich darum gehen müssen, ob ein neuer Schritt die finanzielle Basis gefährdet. Eine BU ist nicht dazu da, Lebensmut zu bremsen. Sie sollte ihn ermöglichen.
Gerade in einer Gesellschaft, in der Berufswege ohnehin immer flexibler werden, braucht es Regeln, die verständlich bleiben. Denn es geht hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten, es geht um Sicherheit. Wer ohnehin in Therapie, Reha oder Neuorientierung steckt, sollte nicht parallel eine zweite Baustelle im Kopf haben: Was darf ich und was „darf ich nicht“?
Am Ende ist es wie so oft: Das Leben ist nicht planbar. Aber es ist möglich, die Folgen planbarer zu machen. Und dafür ist die Qualität der Bedingungen entscheidend, nicht nur der Gedanke „ich habe ja irgendwas abgeschlossen“.
HDI Tipp
Bei der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung EGO Top gilt ein klares Prinzip: vollständiger Verweisungsverzicht in der Erst- und Nachprüfung. Gleichzeitig ist die Leistung einfach nachvollziehbar geregelt: Die BU‑Rentenzahlung erfolgt so lange, wie mindestens 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf besteht, auch bei Aufnahme eines anderen Berufs. Zudem ist dieses Feature fester Bestandteil von EGO Top und das alles ohne Zusatzprämie.