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EGO Top – Qualitativer Schutz ohne Wenn und Aber!

Der BU-Klassiker bietet Ihnen umfassenden Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit. Damit sind Sie im Leistungsfall zuverlässig geschützt. Mit Sicherheit eine gute Wahl, zum Beispiel für Angestellte, Selbstständige, Existenzgründer, Freiberufler…Überzeugen Sie sich selbst!

Vorteile EGO Top

1. Rente bei Berufsunfähigkeit (bereits ab 50% BU)

Die Rentenleistung sichert den Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer.

2. Beitragsbefreiung

Mit der ersten Rente wegen Berufsunfähigkeit entfällt die weitere Beitragszahlung.

Und dies bleibt auch so für die gesamten Bezugs der Rente.

3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Sie erhalten auch bei einer Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit die vereinbarten Leistungen. Voraussetzung ist, dass dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen wird oder bereits seit mehr als 6 Monaten besteht. Die volle Leistung erhalten Sie bereits bei einer Pflegebedürftigkeit von einem Pflegepunkt.

4. Leistungen wegen Krankschreibung

Mit einem Zusatzbaustein können Sie sich bei bedingungsgemäßer Krankschreibung eine Leistung sichern. Sie ist so hoch wie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten von uns eine Rente, solange die Krankschreibung vorliegt. Wir leisten maximal 24 Monate oder bis eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

5. Leistungserhöhung durch Gewinnbeteiligung

Bereits ab dem 1. Tag profitieren Sie von einer Gewinnbeteiligung: Denn die Leistungen aus der Gewinnbeteiligung werden verwendet, um den Beitragsaufwand (Anrechnung) zu reduzieren. Und sollte der Fall einer Berufsunfähigkeit eintreten, erhöht sich die fällige Rente noch um eine Zusatzrente aus der Gewinnbeteiligung.

(Hinweis: Leistungen aus der Gewinnbeteiligung können nicht garantiert werden.)

6. Keine Frist zur Meldung einer Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kennt keine Meldefristen. Das heißt: Selbst eine sehr späte Meldung über den Eintritt der Berufsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf Beginn der Leistungen.

7. Wenn ärztliche Anordnungen nicht befolgt werden

Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, den ärztlichen Anordnungen - zum Beispiel besondere Therapien oder Operationen - zur Minderung einer Berufsunfähigkeit nachzukommen. Allerdings kann verlangt werden, dass einfache Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung ergriffen werden. Dazu zählt zum Beispiel das Tragen einer Brille. Das ist im Übrigen marktüblich.

8. Taggenaue Abrechnung der Leistungen

Sie erhalten - auch rückwirkend - immer ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit die versicherten Leistungen. Ausnahme ist, wenn Sie eine Karenzzeit vereinbart haben.

9. Dauer der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie nach ärztlicher Prognose, voraussichtlich wenigstens 6 Monaten nicht mehr arbeiten können. Selbst wenn Art und Umfang der Gesundheitsstörungen eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6-monatiger Dauer nicht erwarten lassen oder der Nachweis über die zeitliche Prognose nicht erbracht werden kann: Eine Berufsunfähigkeit liegt dennoch vor. Wichtig: Sie muss mindestens 6 Monate bestanden haben. In beiden Fällen gilt die Berufsunfähigkeit mit dem ersten Tag des 6-Monatszeitraum als eingetreten.

10. Umfassende Sicherheit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO bietet rund um die Uhr und weltweiten Schutz. Weiter schließt EGO nur wenige Leistungen aus. Sogar das Strahlenrisiko ist mitversichert, wenn es sich nicht um Strahlen infolge Kernenergie im Katastrophenfall handelt.

11. Keine Anzeige bei Berufswechsel

Bei uns brauchen Sie während der Vertragsdauer eine Änderung der beruflichen Tätigkeit von sich aus nicht anzuzeigen.

12. Ein wichtiges Thema: Verweisung

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit verzichten wir - unabhängig von Alter und Beruf - auf jede Form der Verweisung. Für die Beurteilung ist ausschließlich der Beruf maßgeblich, den Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt haben. Und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Im Klartext bedeutet das: Sicherheit! Im Fall der Fälle erhalten Sie die vereinbarte Leistung ohne langes "Hin" und "Her": Denn wir verweisen Sie nicht auf eine andere Tätigkeit, die Sie aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse ausüben könnten oder die Sie bereits ausüben. Nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit können wir in gewissen Abständen die Voraussetzungen für den weiteren Leistungsbezug überprüfen. Auch das ist wiederum marktüblich. Wenn dann eine neue berufliche Tätigkeit aufgrund neu erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse ausgeübt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung eingestellt werden. Wir leisten aber auf jeden Fall weiter, wenn die neue Berufstätigkeit Ihrer - vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erreichten - Lebensstellung nicht entspricht. Einzelheiten finden Sie in den Versicherungsbedingungen sowie den Erläuterungen und Hinweisen.

13. Dynamisches Gestaltungsrecht

Sie haben das Recht auf die regelmäßige Erhöhung von Beitrag und versicherter Leistung in dem im Versicherungsschein beschriebenen Umfang. Die Aktualisierung des Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt bis 5 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungen, längstens bis zum 50. Lebensjahr. Die Anpassungen erfolgen nach einem fest vereinbarten Modus von 3 Prozent, 4 Prozent oder 5 Prozent des Beitrags. Vor jeder planmäßigen Erhöhung informieren wir Sie über die Aktualisierung und den neuen Beitrag. Sie entscheiden dann, ob Sie die angebotene Erhöhung in diesem Umfang vornehmen möchten.

14. Renten-Inflationsschutz – garantierte Steigerung der BU-Rente

Wahlweise können Sie eine garantierte Steigerung der monatlichen Rentenzahlungen im Fall der Berufsunfähigkeit vereinbaren. Möglich sind Steigerungen von 1, 2 oder 3 Prozent pro Jahr. Diese erfolgen zusätzlich zu den Steigerungen aus der nicht garantierten Überschussbeteiligung, die ebenfalls die monatlichen Rentenzahlungen erhöhen. Mit der garantierten Rentensteigerung haben Sie somit die Wahl, wie stark ein Kaufkraftverlust durch Inflation garantiert ausgeglichen werden soll.

15. Angemessene Versorgung

Unabhängig davon, ob Sie nun Arbeitnehmer oder Unternehmer sind: Ihre Arbeitskraft ist das Kapital, mit dem Sie Ihren Lebensstandard finanzieren und für die Zukunft vorsorgen. Die Versorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Je nach Tätigkeit ist die Angemessenheit normal dann gewahrt, wenn die beantragte monatliche Berufsunfähigkeitsrente rund 60 Prozent der mtl. Bruttoeinkünfte aus Arbeitseinkommen (einschließlich vorhandener privater Berufsunfähigkeitsabsicherungen) nicht überschreitet.

Erklärfilm Berufsunfähigkeitsversicherung