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Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung EGO Top können Sie sich umfassend gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern. EGO Top zeichnet sich besonders durch seine hohe Flexibilität aus. Dadurch können Sie Ihren Versicherungsschutz immer an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie nach einer lebensbegleitenden Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, die mit Ihnen durch dick und dünn geht, sind Sie hier goldrichtig!
EGO Top - Die Highlights
EGO Top – 7 wertvolle Hinweise
1. Rente bei Berufsunfähigkeit (bereits ab 50% BU)
Die Rentenleistung sichert den Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit. Die Rente erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ende der Rentenzahlungsdauer.
2. Beitragsbefreiung
Mit der ersten Rente wegen Berufsunfähigkeit entfällt die weitere Beitragszahlung.
Und dies bleibt auch so für die gesamten Bezugsdauer der Rente.
3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Sie erhalten auch bei einer Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedürftigkeit die vereinbarten Leistungen. Voraussetzung ist, dass dieser Zustand voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen wird oder bereits seit mehr als 6 Monaten besteht. Die volle Leistung erhalten Sie bereits bei einer Pflegebedürftigkeit von einem Pflegepunkt.
4. Leistungen wegen Krankschreibung
Mit einem Zusatzbaustein können Sie sich bei bedingungsgemäßer Krankschreibung eine Leistung sichern. Sie ist so hoch wie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sie erhalten von uns eine Rente, solange die Krankschreibung vorliegt. Wir leisten maximal 36 Monate oder bis eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
5. Keine Frist zur Meldung einer Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung EGO kennt keine Meldefristen.
Um die Leistung möglichst schnell zu erhalten, sollten Sie diese dennoch zeitnah beantragen.
6. Taggenaue Abrechnung der Leistungen
Sie erhalten - auch rückwirkend - bereits ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit die versicherten Leistungen. Ausnahme ist, wenn Sie eine Karenzzeit vereinbart haben.
7. Keine Anzeige bei Berufswechsel
Bei uns brauchen Sie während der Vertragsdauer eine Änderung der beruflichen Tätigkeit von sich aus nicht anzuzeigen.