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Wohngebäudeversicherung

Gebäudeversicherung bei Hauskauf

Darauf müssen Sie achten

Familie vor dem Umzugswagen mit Kartons

Darauf müssen Sie beim Hauskauf achten

Bei jedem Eigenheim sollte standardmäßig eine Wohngebäudeversicherung quasi zum Inventar gehören. Sie kommt nämlich für viele Schäden am Gebäude auf – bis hin zum Neubau nach einem Totalschaden.

Das macht diese Police für jeden Hausbesitzer unverzichtbar, denn sonst bleibt er auf den Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sitzen – und diese können die eigenen finanziellen Mittel bei größeren Schäden deutlich übersteigen. Wer hier richtig vorsorgen möchte, informiert sich am besten schon vor dem Hauskauf über eine gegebenenfalls bestehende Gebäudeversicherung und deren Leistungen.

So können Sie frühzeitig prüfen, ob Sie die Versicherung übernehmen möchten oder lieber zu einem anderen Anbieter wechseln wollen.

Gebäudeversicherung: Eigentümerwechsel sofort melden

Kaufen oder verkaufen Sie eine Immobilie, dann wechselt nicht nur das Haus den Besitzer, sondern automatisch auch eine dafür abgeschlossene Wohngebäudeversicherung – sofern vorhanden.

So schreibt es das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor. Die Regelung soll eine Versicherungslücke verhindern und gewährleisten, dass Schäden am Gebäude auch bei einem Eigentümerwechsel jederzeit gedeckt sind.

Damit das klappt, sind der neue und der alte Besitzer dazu verpflichtet, den Kauf beziehungsweise die Veräußerung unverzüglich der betreffenden Versicherung zu melden. Andernfalls erlischt der Schutz der Police nach einem Monat.

Sonderkündigungsrecht für den Käufer

Die Gebäudeversicherung läuft zwar nach einem Hauskauf weiter, doch als neuer Eigentümer brauchen Sie sich nicht langfristig an die Police des Vorbesitzers zu binden. Es steht Ihnen offen, sich für einen anderen Anbieter zu entscheiden.

Als neuer Eigentümer wird Ihnen ein einmonatiges, sofortiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Frist beginnt mit Ihrer Eintragung ins Grundbuch. Erst ab diesem Zeitpunkt ist für Sie der Wechsel der Wohngebäudeversicherung möglich.

Gebäudeversicherung übernehmen oder nicht? Darüber sollten Sie sich bereits vor dem Kauf Gedanken machen, um ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung zu haben.

Ein wichtiger Punkt ist die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung. Sie muss so hoch angesetzt sein, dass sie nach einem Totalschaden die Kosten für einen Neubau des Hauses deckt. Ist sie zu niedrig, bleiben unterversicherte Immobilieneigentümer auf einem Teil der finanziellen Folgen sitzen.

Wichtig ist, dass Sie neben der Höhe der Prämie auch die Leistungen im Schadensfall vergleichen. Die Anbieter kalkulieren hier sehr unterschiedlich. Bei HDI ermitteln Sie die Versicherungsprämie einfach mit unserem Online-Rechner.

Tipp

Illustration

Möchten Sie die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen, dann sollten Sie das erst dann tun, wenn Sie die neue Police bereits unterschrieben in der Tasche haben. So riskieren Sie keinen versicherungslosen Zeitraum.

Nehmen Sie es nicht innerhalb eines Monats wahr, erlischt Ihr Sonderkündigungsrecht und Sie müssen die aktuelle Versicherung vorläufig behalten. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist dann das Ende des laufenden Versicherungsjahrs.

Haben Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs nichts von einer bestehenden Gebäudeversicherung gewusst, dann verfügen Sie ebenfalls über ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall beginnt die einmonatige Frist, sobald Sie von der Police erfahren haben. Ähnlich verhält es sich, wenn Ihnen die Eintragung ins Grundbuch erst nach Ablauf Ihres Sonderkündigungsrechts von der Behörde gemeldet wird. Dann tritt es ab diesem Stichtag erneut in Kraft.

Gut zu wissen: Nicht nur Sie, auch der Versicherer kann den Vertrag der Gebäudeversicherung innerhalb eines Monats kündigen. Beispielsweise, wenn er erfährt, dass er über den Eigentümerwechsel nicht informiert wurde.

Wer zahlt die laufende Gebäudeversicherung?

Läuft die alte Gebäudeversicherung weiter, dann kommt die gesamtschuldnerische Haftung ins Spiel. Das bedeutet, dass Sie und der Verkäufer gemeinsam für die Prämie im laufenden Jahr aufkommen. Wer welchen Teil des Beitrags zahlt, machen alter und neuer Besitzer untereinander aus. Die Einigung sollten Sie im Kaufvertrag festhalten, damit die Sachlage im Streitfall klar ist. Klare Verhältnisse gibt es ab dem Folgejahr. Dann müssen Sie als neuer Eigentümer die Kosten allein tragen.

Wird die Gebäudeversicherung hingegen gekündigt – egal, ob von Ihnen oder seitens der Versicherung –, ist allein der Verkäufer in der Pflicht. Zahlen muss er allerdings nur für die Zeit bis zum Eigentümerwechsel, in der er den Versicherungsschutz tatsächlich genossen hat. Hat er bereits Beiträge über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt, werden sie ihm vom Versicherer erstattet. Kündigen darf der alte Besitzer den Vertrag nicht.

Sie interessieren sich für eine Hausratversicherung? Auch in diesem Fall können Sie auf HDI zählen.