
Da haben Sie Ihren Blick nur für einen Moment von der Straße in die schöne Urlaubslandschaft schweifen lassen – und schon hat es gekracht. Das nervt. Sogar, wenn es nur zu einem kleinen Blechschaden gekommen ist, zieht ein Zusammenstoß einige Unannehmlichkeiten nach sich. Bei einem Unfall im Ausland sogar noch mehr als in heimischen Gefilden. Und ungewohnte Straßenverhältnisse oder missverstandene Verkehrsregeln erhöhen das Risiko auf fremdem Terrain leider noch zusätzlich.
Das muss aber nicht sein, wenn Sie bereits vor Reiseantritt einen möglichen Autounfall im Ausland einkalkulieren und entsprechende Vorkehrungen treffen. Machen Sie sich also nicht erst unterwegs mit den rechtlichen Verhältnissen auf den Straßen Ihres Urlaubslandes vertraut. Informieren Sie sich schon vor der Abreise über die wichtigsten Vorschriften und Grenzwerte kennen. Das sind zum Beispiel abweichende Vorfahrtsregeln, zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Alkoholpegel am Steuer. Verstöße gegen diese und andere Richtlinien können teils erheblich härtere Strafen nach sich ziehen als in Deutschland.
Mit ins Reisegepäck gehören diverse Telefonnummern, zum Beispiel die
• von Ihrem Automobilclub mit Auslandshilfe,
• des Schadenservice Ihrer Versicherung,
• des Notrufs im Urlaubsland und
• der deutschen Vertretung in Ihrem Urlaubsland.
Außerdem sollten Sie bei Autoreisen innerhalb Europas immer einen europäischen Unfallbericht dabeihaben. Der erleichtert die Aufnahme der wichtigsten Informationen über Beteiligte und Umstände schon direkt am Ort des Geschehens.
Ebenfalls sehr ratsam für das Handschuhfach ist die Grüne Karte Ihrer Versicherung. Damit weisen Sie bei einem Autounfall im Ausland eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nach.
Doch selbst bei bester Vorbereitung und aufmerksamer Fahrweise – einen hundertprozentigen Schutz vor einem Crash gibt es nicht. Hat es tatsächlich geknallt, kommt es auf Ihr richtiges Verhalten an. Bewahren Sie vor allem einen kühlen Kopf und beherzigen Sie folgende Tipps:
Um Versicherte bei einem Unfall im Ausland zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken, gibt es in der Europäischen Union die sogenannte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (KH-Richtlinie) Demnach muss jede Kfz-Haftpflichtversicherung in sämtlichen EU-Staaten jeweils einen Schadensregulierungsbeauftragten stellen. Dieser übermittelt die Ansprüche von Geschädigten an die zuständige Versicherung im Land des Unfallgegners.
Wer im Urlaubsland für Ihre Versicherung zuständig ist, erfahren Sie ebenfalls über den Zentralruf der Autoversicherer unter folgenden Telefonnummern:
• aus Deutschland: 0800 250 260 0
• aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Wer für die Folgen eines Unfalls zahlen muss, ist eigentlich klar: der Verursacher. Das ist auch bei einem Unfall im Ausland nicht anders. Trotzdem gestaltet sich die Regulierung von Schäden oft langwierig. Je nach Land kann sie sich sogar über zwölf oder noch mehr Monate hinziehen. Ein weiteres Problem ist die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Schadenersatzes. Die richtet sich nämlich danach, wo es zu dem Zusammenstoß gekommen ist. Und in vielen anderen Ländern bewegen sich die Erstattungsbeträge bei Sach- und Personenschäden deutlich unter deutschem Niveau.
Deshalb können die tatsächlichen Kosten schnell die festgesetzte Schadenersatzsumme übersteigen, wenn es nicht nur um Blechschäden geht. Möchten Sie nicht auf der Differenz sitzen bleiben, müssen Sie sie vom jeweiligen Verursacher einfordern. Oft geht das nur vor Gericht. Dann müssen Sie den Rechtsstreit vor den Behörden im Land es Unfallgegners führen – oft mit höchst ungewissem Ausgang. Sicherer fahren Sie mit einem zusätzlichen Schutz vor Auslandschäden in Ihrer Kfz-Versicherung, den Sie bei HDI ganz einfach als Paket hinzubuchen können. Damit gelten die gleichen Deckungssummen wie bei einem Unfallgegner aus Deutschland. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Autoversicherung im Ausland: Wie Sie sich richtig absichern”.
Kracht es in der Fremde, dann kann dies in verschiedenen Konstellationen passieren. Und das hat Einfluss auf die rechtliche Situation. So ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass der Unfallgegner aus der Urlaubsregion stammt. Doch Sie können auch mit anderen Reisenden zusammenstoßen. Hier die drei möglichen Varianten:
Glück im Unglück – denn dann gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, findet der vor einem Gericht in Deutschland statt. Juristische Basis ist allerdings das Straßenverkehrsrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat.
In diesem Fall zählt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dort müssen deutsche Unfallbeteiligte ihre sämtlichen Ansprüche anmelden. In manchen Fällen ist dies – außergerichtlich – allerdings auch von Deutschland aus möglich. Um die Abwicklung kümmert sich der bereits erwähnte zuständige Schadenregulierungsbeauftragte. Rechtliche Auseinandersetzungen finden vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners statt.
Entsprechende Verfahren können im EU-Ausland heikel werden. Deshalb sollten Sie hier unbedingt die Polizei einschalten. Grundsätzlich gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zu dem Unfall kam. Bei Streitigkeiten schalten Sie am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Ein Unfall im Ausland kann übrigens nicht nur mit dem eigenen Auto passieren, sondern auch mit einem Mietwagen. Dafür gibt es eine spezielle Absicherung: die sogenannte Mallorca-Police. Sie gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Die Mallorca-Police gehört bei HDI automatisch zum Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn diese für einen Pkw, ein Campingfahrzeug oder Kraftrad mit mehr als 50 ccm Hubraum – jeweils privat genutzt – besteht.