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Kfz-Versicherung

Mallorca-Police

Gut geschützt mit dem Mietwagen im Ausland unterwegs

Mallorca-Police

Mit der Mallorca-Police unbekümmert durch den Urlaub

Ein Zusammenstoß oder ähnliches Malheur mit einem Mietwagen in einem ausländischen Urlaubsort trübt nicht nur die Stimmung, sondern kann für deutsche Verursacher auch richtig ins Geld gehen und deren Höhe variiert von Land zu Land erheblich. Mit der Mallorca-Police genießen Sie und Ihre Familie unbesorgt Ihren wohlverdienten Urlaub.

Zwar sind Mietwagen grundsätzlich mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet, in der Regel zahlt die aber nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme am Ort des Geschehens und deren Höhe variiert von Land zu Land erheblich. Ohne die Mallorca-Police kann das unter Umständen zu einem ernsthaften finanziellen Problem werden, wenn die entstandenen Schäden die Versicherungssumme übersteigen.

Vor allem bei Personenschäden sind die Folgekosten oft erheblich. Kommt dann die lokale Haftpflichtversicherung nicht vollständig dafür auf, muss die verursachende Person den Rest aus eigener Tasche bezahlen.

Mallorca-Police: Warum ausgerechnet Mallorca?

Der Begriff Mallorca-Police klingt nicht nur umgangssprachlich, er ist es auch. Als Insel ist Mallorca für Urlauber:innen eher schlecht mit dem eigenen Auto erreichbar.

Die abwechslungsreiche Landschaft lädt allerdings viele Touristen dazu ein, sie mit einem motorisierten Untersatz zu erkunden. Das tun sie üblicherweise mit einem Mietwagen.

Weil das spanische Eiland für diese Praxis ein typisches Beispiel ist, hat sich der Spitzname Mallorca-Police für die Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung durchgesetzt. Ihr offizieller Name lautet: Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge.

Im Urlaub steigt das Unfallrisiko an

Unfälle im Ausland passieren schnell, schließlich sind Fahrer:innen am Urlaubsort einem höheren Risiko ausgesetzt als in der vertrauten Heimat:

Der Mietwagen ist ungewohnt, die Umgebung auch und womöglich gelten andere Verkehrsregeln als zu Hause. Dazu gesellt sich die entspannte Urlaubsstimmung, die uns schneller unaufmerksam werden lässt.

Wer plant, im Ausland mit einem Leihwagen unterwegs zu sein, sollte sich daher am besten schon vorab mit dem Thema Mallorca-Police für ein gemietetes Kfz zu beschäftigen.

Was genau ist eine Mallorca-Police für Kfz?

Die Mallorca-Police steht für Folgekosten von Unfällen im Ausland ein, die von der dortigen Haftpflichtversicherung der Mietwagen nicht vollständig übernommen werden und deshalb von Verursacher:innen zu tragen sind. Ob eine Mallorca-Police sinnvoll ist, hängt vom Land ab, in dem es zu einem Schadenfall kommt.

Zur Erklärung: In Deutschland liegt die Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.

Das ist eigentlich die maximale Entschädigung, die die Versicherungen im Schadenfall übernehmen. Allerdings werden diese Grenzwerte von den meisten Autoversicherungen deutlich überboten. Bei HDI beträgt die Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Millionen Euro.

HDI: Mallorca-Police bereits in der Kfz-Haftpflicht inbegriffen

Beim HDI ist die Mallorca-Police bereits in der Kfz-Haftpflicht inbegriffen. Ob das auch bei Ihrer Versicherung so ist, sollten Sie anhand der Vertragsunterlagen überprüfen. Diese hohen deutschen Deckungssummen sind allerdings nicht überall im europäischen Ausland Standard. In einigen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, sind sogar noch höhere gesetzliche Deckungssummen vorgeschrieben.

In weitaus mehr Ländern liegen sie allerdings deutlich unter den in Deutschland gültigen gesetzlichen Vorgaben. Deshalb erkundigen Sie sich am besten vor dem Buchen eines Mietwagens nach den Deckungssummen im Reiseland.

Daran lässt sich ablesen, ob Sie für Ihr Urlaubsland eine Mallorca-Police abschließen sollten. Für einige beliebte Urlaubsländer deutscher Urlauber:innen haben wir Ihnen hier die Deckungssummen zusammengestellt.

Gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

Quelle: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/mallorca-police/

In manchen Ländern sind Personenschäden sogar in unbegrenzter Höhe versichert. Dazu zählen etwa Belgien, Finnland, Frankreich und Großbritannien.

Land

Dänemark

Griechenland

Italien

Niederlande

Österreich

Spanien

Türkei

Deutschland

Personenschäden in Euro

15,3 Mio. insgesamt

1 Mio. pro Person

5 Mio. pro Unfall

5,6 Mio. pro Unfall

5,8 Mio. pro Schadenfall

70 Mio. insgesamt

100.00 pro Person
515.000 pro Unfall

7,5 Mio. insgesamt

Sachschäden in Euro

3,1 Mio. pro Unfall

1 Mio. pro Unfall

1 Mio. pro Unfall

1,12. Mio pro Unfall

1,2 Mio. pro Unfall

15 Mio. pro Unfall

10.300 pro Beteiligtem
20.600 pro Unfall

1,12 Mio. pro Unfall

Land

Personenschäden in Euro

Sachschäden in Euro

Dänemark
15,3 Mio. insgesamt
3,1 Mio. pro Unfall
Griechenland
1 Mio. pro Person
1 Mio. pro Unfall
Italien
5 Mio. pro Unfall
1 Mio. pro Unfall
Niederlande
5,6 Mio. pro Unfall
1,12. Mio pro Unfall
Österreich
5,8 Mio. pro Schadenfall
1,2 Mio. pro Unfall
Spanien
70 Mio. insgesamt
15 Mio. pro Unfall
Türkei
100.00 pro Person
515.000 pro Unfall
10.300 pro Beteiligtem
20.600 pro Unfall
Deutschland
7,5 Mio. insgesamt
1,12 Mio. pro Unfall

Was deckt die Mallorca-Police ab?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen kommt für Schäden an Personen und Gegenständen auf, die Fahrer:innen dritten Personen zufügt. Und was beinhaltet die optionale Mallorca-Police für deutsche Urlauber:innen? Genau die gleiche Leistung, nämlich:

Folgekosten von Personenschäden, also beispielsweise durch Transport, Behandlung, Rehabilitation

Reparaturen an beschädigten Fahrzeugen Dritter, Gebäuden und Gegenständen - nur eben über Leistungsgrenzen im Reiseland hinaus.

Ein Beispiel: Im Frankreich-Urlaub verursachen Sie einen Unfall mit Ihrem Mietwagen. Sie kommen zwar mit dem Schrecken davon, aber mehrere parkende Fahrzeuge und eine Hausfassade sind in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 50.000 Euro. Die Versicherung des Autoverleihs übernimmt davon jedoch nur 25.000 Euro. Die andere Hälfte des Schadens müssen Sie komplett selbst tragen. Hier springt die Mallorca-Police dann ein. Nicht vom Versicherungsschutz eingeschlossen sind der Fahrer:innen und die Insassen des Autos.

Die Mallorca-Police gilt nur in der EU

Wichtig: Die Mallorca-Police gilt nur in den Ländern der Europäischen Union. Außerhalb der Region benötigen Sie eine Traveller-Police für Mietwagen.

So können Sie eine Mallorca-Police abschließen

Gehört die Mallorca-Police nicht zum Umfang Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, können Sie sie bei Bedarf separat abschließen.

Mit der HDI Autoversicherung brauchen Sie keinen separaten Vertrag: Die Mallorca-Police ist bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten. Viele Versicherungen und auch Automobilclubs führen sie als zusätzliches Paket im Programm. Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie daher die Leistungen und Tarife vergleichen.

Es gibt durchaus Unterschiede zwischen Versicherungen – sowohl bei den Deckungssummen als auch bei dem Kreis der eingeschlossenen Personen. Sie haben die freie Auswahl, denn sie müssen die Mallorca-Police nicht unbedingt bei der Versicherung abschließen, bei dem Sie mit Ihrer Kfz-Haftpflicht unter Vertrag sind. Personen ohne eigene Autoversicherung können eine Mallorca-Police auch für einen begrenzten Zeitraum abschließen.