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          Bei Vertragsfragen zu Sachversicherungen:

          0511 3806-3806

          Bei Vertragsfragen zu Lebensversicherungen:

          0221 144-5599
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            Bevor sie fortfahren

            1. Start
            2. Kfz-Versicherung
            3. Autoversicherung
            4. Fahrer mitversichern

            Unkompliziert mitversichern: Mehrere Fahrer für ein Auto

            Sie kennen die Situationen sicherlich auch: Ein Familienmitglied oder Freund fragt Sie, ob er sich Ihr Auto leihen könnte. In Ihrer Kraftfahrtversicherung sind jedoch keine zusätzlichen Fahrer eingetragen, sondern nur Sie und Ihr Partner. Einfach mal fahren lassen? Aber was geschieht, wenn derjenige einen Unfall verursacht? Gehen Sie auf Nummer sicher und nehmen den Fahrer kurzzeitig in Ihren HDI Kfz-Vertrag mit auf. Mit unserer vorübergehenden Fahrerkreiserweiterung zahlen Sie nur den zeitlichen Bedarf.

            Inhalt

            • Mehrere Fahrer mitversichern
            • Varianten im Überblick
            • Andere Fahrer und die Kfz-Versicherung
            • Der Fahrerkreis
            • Was passiert bei einem Unfall?
            • Treffen Sie Vorkehrungen
            • Vorübergehend Fahrer mitversichern
            • Weitere Ratgeber


            HDI Fahrer+: Die drei Varianten im Überblick

            vergleichstabelle-kfz-fahrer-mitversichern-leistungen

            chatbot--fahrerkreiserweiterung-lizzy-avatar

            Einfach in 3 Minuten per Chat abschließen: Fahrer+
            Sie möchten nur einen zusätzlichen Fahrer mitversichern und benötigen keine Zusatzleistungen?
            Dann hilft Ihnen unsere virtuelle Assistentin "Lizzy" auf dieser Seite einfach und schnell die Variante Fahrer+ abzuschließen.

            fahrerkreiserweiterung-vater-tochter-auto-schluessel

            Per Web-App abschließen: Zwischen drei Varianten wählen 
            Sie möchten einen oder mehrere Fahrer für einen begrenzten Zeitraum mitversichern oder wollen von unseren Zusatzleistungen profitieren?
            Dann nutzen Sie unsere Web-App, um eine der drei Varianten abzuschließen.

            ZUR WEB APP


            Andere Fahrer und die Kfz-Versicherung: Das müssen Sie wissen

            Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung dachten Sie noch, außer Ihnen wird den Wagen ohnehin niemand fahren – den Aufpreis für weitere Fahrer können Sie sich sparen. Doch unverhofft kommt bekanntlich oft. Ein gemütlicher Abend mit Freunden, der Gastgeber holt seinen besten Tropfen aus dem Keller – und Sie sind schon versucht, das Auto stehen zu lassen. Da bietet ein nüchterner Bekannter an, Sie mit Ihrem Auto nach Hause zu chauffieren. Ein nettes Angebot – wäre da nicht die Sache mit der Autoversicherung. Und wie sieht es aus, wenn der oder die Liebste mit Ihrem Wagen nur schnell zum Einkaufen fahren will, weil das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist? Sind Partner in der Kfz-Versicherung automatisch mitversichert? Was gilt, wenn sich der Bruder das Fahrzeug über das Wochenende ausleihen möchte? Macht es einen Unterschied, ob es sich um enge Verwandte oder einen Arbeitskollegen handelt? Es gibt viele Situationen, in denen es denkbar ist, das Auto kurzfristig in fremde Hände zu geben. Doch vorher sollten Sie in den Unterlagen Ihrer Autoversicherung überprüfen, wer den Wagen alles fahren darf.


            Der Fahrerkreis: Wer darf mein Auto nutzen?

            Beim Abschluss einer Autoversicherung müssen Sie angeben, wer das Fahrzeug nutzen wird. Denn die Anzahl der eingetragenen Fahrer hat in der Regel einen Einfluss auf den Beitrag. Die berechtigten Nutzer sind dann im sogenannten Fahrerkreis aufgeführt. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie dieser Kreis bestimmt wird: Entweder personalisiert, grob umrissen oder völlig unbestimmt. 

            Personalisiert bedeutet, dass die zusätzlichen Fahrer Ihres Autos entweder namentlich genannt oder über die Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmer definiert werden. So können Sie beispielsweise angeben, dass neben Ihnen auch Ihr Ehepartner beziehungsweise die eigenen Kinder das versicherte Fahrzeug nutzen. Bei einem grob umrissenen Fahrerkreis sind Personen mitversichert, die ein bestimmtes Merkmal erfüllen. Das kann beispielsweise eine bestimmte Altersgrenze sein oder eine Mindestdauer des Führerscheinbesitzes. Denn bei jungen oder auch sehr unerfahrenen Fahrern werden aufgrund des höheren Unfallrisikos in der Regel höhere Versicherungsbeiträge fällig. Die offenste Variante ist die Möglichkeit, einen beliebigen Fahrerkreis zu wählen. Dann ist jeder, der den Wagen fährt, automatisch mitversichert. Für diese Flexibilität zahlen Sie allerdings deutlich mehr als bei einer Autoversicherung, bei der nur Sie selbst versichert sind.


            Was passiert, wenn ein nicht versicherter Fahrer einen Unfall baut?

            Auch wenn ein Fahrer am Steuer saß, der nicht in den Fahrerkreis eingeschlossen wurde, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem von ihm verursachten Unfall trotzdem. Allerdings kann dieser Fahrer von der Versicherung in Haftung genommen werden, sollte er grob fahrlässig gehandelt oder einen Unfall vorsätzlich verursacht haben. Aber auch wenn keine Fahrlässigkeit im Spiel war, kann es für den Versicherten im Nachgang teuer werden. Gleiches gilt für die Kaskoversicherung: Versicherte Schäden an Ihrem Auto werden übernommen, selbst wenn eine nicht eingetragene Person gefahren ist. Folge sind jedoch in der Regel zusätzliche Kosten. 

            Im glimpflichsten Fall zahlen Sie nur den Differenzbetrag zu dem Beitrag nach, der fällig gewesen wäre, hätten Sie den Unfallfahrer direkt eingeschlossen. Es kann aber auch eine Strafzahlung, teilweise bis zu zwei Jahresbeiträge, auf Sie zukommen. Im äußersten Fall behält sich die Versicherung auch das Recht vor, die Police zu kündigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie bewusst Falschangaben bezüglich des Fahrerkreises gemacht haben, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Eine mögliche Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse und damit höhere Beiträge müssen Sie ebenfalls hinnehmen, auch wenn Sie nicht selbst am Steuer saßen.


            Treffen Sie Vorkehrungen, bevor Sie Ihr Auto verleihen

            Auch wenn es sich um Freunde handelt, denen Sie Ihr Auto zur Verfügung stellen: Vergewissern Sie sich vorher, dass der Entleiher auch einen gültigen Führerschein besitzt. Ansonsten kann es passieren, dass Sie sich grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen lassen müssen und die Versicherung Teile der Schadenssumme zurückverlangt. Sorgen Sie zudem dafür, dass eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, besser bekannt als Fahrzeugschein, im Auto liegt. Sollte der Fahrzeugentleiher geblitzt werden, müssen Sie selbst übrigens nicht für die Strafe aufkommen. Sie erhalten als Halter einen Zeugen- oder Anhörungsbogen, auf dem Sie den tatsächlichen Fahrer angeben können. Im Falle eines Streits mit Ihrem Bekannten muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie hinter dem Steuer saßen und nicht umgekehrt. Das gilt allerdings nicht für Parkverstöße – bei Strafzetteln haftet der Fahrzeughalter.


            Einfach und unkompliziert: Vorübergehend Fahrer mitversichern bei HDI

            Ihre HDI Autoversicherung temporär auf eine andere Person zu übertragen, ist leider nicht möglich. Sie können aber nach Versicherungsabschluss jederzeit einen oder mehrere weitere Fahrer in die Police eintragen lassen, sollte Ihr Auto künftig von anderen genutzt werden. Doch lohnt der Aufwand, den Vertrag anzupassen und für ein ganzes Versicherungsjahr den erhöhten Beitrag zu zahlen? Wenn Sie Ihr Auto nur selten verleihen eher nicht. Für solche Fälle hat HDI eine praktische Lösung: HDI Fahrer+. Diese funktioniert per Web-App  auf schnelle und unbürokratische Weise – eine Vertragsänderung ist nicht nötig. Sie müssen sich lediglich einmalig registrieren, danach kann der Fahrerkreis vorübergehend um bis zu 27 Tage erweitert werden. Sie zahlen nur für den erforderlichen Nutzungszeitraum. Mit diesem Service können Sie bei Bedarf Ihren Partner, Freunde, Kinder und andere Fahrer bereits ab 2,00 Euro* pro Tag mitversichern. 

            Jetzt berechnen

            * durchschnittlicher Tagesbeitrag bei Abschluss für 27 Tage  


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