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Kfz-Versicherung

Autos ummelden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auto ummelden

Stressfreier Behördengang

Behördengänge gehören für viele zu den unliebsamen Pflichten des Alltags. Gerade die Kfz-Zulassungsstelle ist für ihre langen Wartezeiten berüchtigt. Zum Glück muss diese Behörde meist nicht regelmäßig aufgesucht werden. Ein möglichen Grund ist: Sie möchten Ihr Auto ummelden.

Autos ummelden: Was brauche ich dafür?

Der Behördengang muss nicht zwingend mit Stress verbunden sein. Mit den richtigen Dokumenten und einem Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle in der Tasche sind Sie optimal vorbereitet. Grundsätzlich benötigen Sie zum Ummelden Ihres Kfz diese Unterlagen:

Ohne Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV, DEKRA etc.)
  • eVB als Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)

Mit Kennzeichenwechsel (zusätzlich):

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • alte Nummernschilder

Seit Anfang 2015 ist es nicht mehr erforderlich, das Nummernschild bei einem Umzug zu wechseln. Sie können das alte Nummernschild zwar behalten und sparen dadurch Zeit und Kosten, ummelden müssen Sie Ihr Auto aber dennoch. Möchten Sie lieber mit einem neuen ortsüblichen Kennzeichen fahren, fallen hierfür Kosten von etwa 30 Euro für das neue Nummernschild an. Gegen eine weitere Gebühr können Sie Ihr zukünftiges Wunschkennzeichen im Vorfeld reservieren lassen.

Wenn Sie Ihr Auto ummelden, belaufen sich die Kosten dafür im Bundesdurchschnitt auf etwa 26 Euro (ohne Halterwechsel) beziehungsweise 29 Euro (mit Halterwechsel).

In welchen Fällen muss das Auto umgemeldet werden?

Bei dem Umzug in eine andere Stadt müssen Sie nicht nur Ihren Wohnsitz, sondern auch Ihr Auto ummelden. Die Ummeldung des Autos sollten Sie dabei nicht zu lange aufschieben, ansonsten droht einBußgeld von 15 Euro. Wie schnell das Bußgeld erhoben wird, hängt vom Ermessen des Behördenmitarbeiters ab. Länger als etwa eine Woche sollten Sie daher nicht mit der Ummeldung warten.

Ziehen Sie innerhalb Ihres bisherigen Wohnortes um, ist mit der Ummeldung Ihres Wohnsitzes automatisch auch die Ihres Autos erforderlich. Es handelt sich hierbei allerdings um eine reine Anschriftenänderung, wofür lediglich die Zulassungsbescheinigung I und Ihr Personalausweis benötigt werden.

Auch bei einem Halterwechsel muss das Auto umgemeldet werden. Das ist klassischerweise nach einem Autokauf der Fall. Bei einem Halterwechsel erlischt mit der Ummeldung automatisch auch der bisherige Versicherungsschutz des Autos. Da Sie die eVB von Ihrer Kfz-Versicherung zur Ummeldung des Autos benötigen, ist die Suche nach einer passenden Kfz-Versicherung bereits im Vorfeld erforderlich.

Mit der HDI Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sie nicht nur mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden abgesichert, sondern können die Versicherung auch flexibel erweitern. Je nachdem, wie Sie Ihr neues Auto absichern möchten, haben Sie die Wahl zwischen einem zusätzlichen Kaskoschutz und weiteren Leistungsbausteinen aus den Produktlinien Basis, Komfort und Premium.

Wo kann das Auto umgemeldet werden?

Sie können Ihr Auto nicht nur bei der zuständigen Zulassungsstelle für Ihren Wohnort ummelden, sondern im vereinfachten Verfahren auch im Zuge der Ummeldung Ihres Wohnsitzes.

Denn um die Warteschlangen in den Kfz-Zulassungsstellen zu reduzieren, ist das mittlerweile auch in vielen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeämtern möglich. Trotz des vereinfachten Verfahrens: Die erforderlichen Unterlagen bleiben die gleichen.

Viele Zulassungsstellen haben bereits selbst auf die teilweise immensen Wartezeiten reagiert und vergeben online Termine für die Ummeldung eines Autos. In einigen Städten ist eine Ummeldung ohne Termin daher generell nicht mehr möglich. So lässt sich der Besucheransturm regulieren und den Bürgern bleibt eine allzu lange Wartezeit im Normalfall erspart.

Tipps rund um die Ummeldung

Sind Sie zeitlich sehr eingespannt, können Sie Ihr Auto auch durch eine Vertretung ummelden lassen. Diese benötigt von Ihnen eineschriftliche Vollmacht, die Ihren Namen des Vollmachtgebende:r und den Names der vollmachtnehmenden Person enthält. Außerdem werden fahrzeugspezifische Angaben (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifikations-Nummer) benötigt. Damit die Vollmacht wirksam ist, muss die bevollmächtigte Person ihren eigenen sowie eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen. Vergessen Sie nicht, der bevollmächtigten Person sämtliche Unterlagen mitzugeben, die für die Ummeldung erforderlich sind.

Immer mehr Städte verfügen über Umweltzonen. Um Ihr Fahrzeug innerhalb dieser Zonen nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine Umwelt- oder Feinstaubplakette. Wenn Sie Ihr Auto ummelden und ein neues Nummernschild erhalten, benötigen Sie eine (neue) Umweltplakette, da das aktuelle Kennzeichen hierauf vermerkt wird. Im Normalfall erhalten Sie diese an der TÜV-Station.

Verfügen Sie über keinen festen Stellplatz, kann ein Bewohnerparkausweis Ihre Nerven bei der Parkplatzsuche schonen. Befindet sich eine Bewohnerparkzone an Ihrem neuen Wohnort, unterliegen Sie keinen Begrenzungen, was die Parkdauer in dieser Zone angeht. Gegen Vorlage Ihres Personalausweises und der Zulassungsbescheinigung I erhalten Sie den Parkausweis bei den örtlichen Behörden. Kosten und Geltungsdauer variieren lokal stark und sollten bei den zuständigen Stellen erfragt oder im Internet recherchiert werden.

Was ändert sich nach der Ummeldung?

Häufig ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag, nachdem Sie Ihr Auto umgemeldet haben. Sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung berechnen ihre Tarife über Regionalklassen. Ziehen Sie in einen anderen Postleitzahlbezirk oder in eine andere Stadt um, verändert sich ggfs. die Regionalklasse und dadurch in der Regel auch die Versicherungsprämie. Ob diese höher oder niedriger wird, hängt von der Schadensbilanz Ihres neuen Wohnortes ab. Übrigens: Ob Ihr Auto das bisherige Nummernschild behält oder ein neues Kennzeichen bekommt, hat auf diesen Vorgang keinen Einfluss.