
Drohnen werden immer beliebter. Aber was ist, wenn Sie beim Betrieb einen Schaden verursachen? HDI erklärt, wann eine spezielle Drohnen-Versicherung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen Sie über eine bestehende Versicherung vor hohen Folgekosten geschützt sind.
Multicopter sind kleine, ferngesteuerte Fluggeräte mit mehreren Rotoren, die umgangssprachlich oft als Drohnen bezeichnet werden. Sie sind schnell, wendig, leicht zu steuern und bieten oft die Möglichkeit, Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen. Aus diesen Gründen wächst die private und gewerbliche Fangemeinde ständig. Doch der Betrieb ist nicht „einfach so“ möglich. Nur Drohnen für Sport- und Freizeitzwecke mit Elektroantrieb und weniger als 5 Kilogramm Gewicht gelten als sogenannte Flugmodelle, die ohne besondere Genehmigung aufsteigen dürfen. Darin unterscheiden sie sich von „unbemannten Luftfahrtsystemen“ für gewerbliche Zwecke.
Was beide Kategorien verbindet, ist die Versicherungspflicht. Ohne Haftpflichtversicherung darf keine dieser Drohnen aufsteigen. Das bestimmt §102 I Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Sie müssen den Nachweis beim Fliegen sogar bei sich führen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Da sich Drohnen auch bei Privatpersonen zunehmender Beliebtheit erfreuen, hat HDI darauf reagiert. In der neuen Privat-Haftpflichtversicherung ist das Halten und Benutzen von eigenen motorisierten Flugmodellen – je nach gewählter Produktlinie bis zu unter 5 Kilogramm – mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multicopter, für die eine private Nutzung innerhalb Deutschlands erlaubt ist.
In den drei Produktlinien sind Sach- und Personenschäden bis zu 5 Mio. Euro und Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro versichert. Es kommt auf das Fluggewicht an, nach dem in den Produktlinien unterschieden wird. Die Linie Basis umfasst motorisierte Flugmodelle unter 250g, die Linie Komfort unter 2 Kilogramm und in der Linie Premium sind es Flugmodelle bis unter 5 Kilogramm. Versicherungsschutz besteht für die erlaubte Nutzung in Deutschland zu Hobby- und Freizeitzwecken. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für die Teilnahme an Wettbewerben oder auch die Steuerung über Videobrillen.
Für gewerblich genutzte Drohnen,solche über 5 Kilogramm und bei einer besonderen Verwendung ist der Abschluss einer speziellen Drohnen-Versicherung erforderlich. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Vertragsbedingungen auf Ihr Fluggerät abgestimmt sind. Auch Ihre persönlichen Nutzungsgewohnheiten spielen dabei eine Rolle.
Wichtige Aspekte beim Abschluss einer Drohnen-Versicherung sind:
Das Deckungsspektrum von Drohnen-Versicherungen ist breit gefächert. HDI bietet bei der Drohnen-Versicherung verschiedene Deckungskonzepte für private und gewerbliche Flüge an. Ohne Selbstbeteiligung sind unter anderem Dritte als Bediener, Teilnahme an Wettbewerben, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen und unter bestimmten Bedingungen sogar autonom fliegende Drohnen versichert. Die Steuerung der Geräte per Smartphone oder Tablet ist ebenfalls eingeschlossen.
Wenn Sie mit einer vorschriftsmäßig versicherten Drohne fliegen und dabei einen Schaden verursachen, müssen Sie sich um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hat. Haben Sie mit Ihrer Drohne gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen, haften Sie grundsätzlich als Halter persönlich.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fliegen mit Drohnen regelt seit April 2017 eine neue Drohnenverodnung. Die wichtigsten Punkte dieser Drohnen-Verordnung im Überblick:
Achtung: Drohnen-Versicherungen greifen in der Regel nicht bei der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung. Ebenso sind vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden an der Drohne selbst oder ihrem Zubehör bei Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.
Drohnen sind eine interessante Technik, die im gewerblichen Bereich viele Einsatzmöglichkeiten hat und auch für Hobby-Piloten sehr reizvoll ist. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen Fällen zwingend erforderlich. Der erlaubte Einsatz bewegt sich allerdings in engen Grenzen – wenn diese überschritten werden, muss der Halter im Zweifel für Schäden persönlich aufkommen.