(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Privat-Haftpflichtversicherung
Silversterfeuerwerk -
Wer haftet für Böllerschäden?
Silvesterfeuerwerk: Wer haftet bei Böllerschäden und Co.?
Für viele Menschen gehört Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel dazu. Böller und Raketen sind aber nicht ganz ungefährlich: Nach der Silvesternacht folgt oft das böse Erwachen – und nicht immer ist ein zu tiefer Blick ins Glas der Grund, sondern Böllerschäden am eigenen Hab und Gut. Mit der richtigen Versicherung müssen Betroffene sich weniger Sorgen machen.
Silvester-Schäden sind schnell passiert
Selbst wenn das Silvesterfeuerwerk sehr vorsichtig verwendet wird, sind Böllerschäden nie ganz auszuschließen. Zum Jahresende steigt in der Regel die Zahl der Feuerschäden, wie Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen: In den Jahren 2008 bis 2012 war die Zahl der Brandschadenmeldungen im Januar immer um rund 40 Prozent höher als in den Herbst- und Frühjahrsmonaten. Unvorsichtig gezündete Böller oder falsch eingesetzte Raketen können schnell einen Brand verursachen. Auch Verletzungen durch eigene oder fremde Benutzungsfehler kommen vor. Und natürlich können Gegenstände oder Autos beim Silvesterfeuerwerk in Mitleidenschaft gezogen werden. Je nachdem, was beschädigt wurde, zahlt eine andere Versicherung. Ihr HDI Betreuer informiert Sie gerne.
Schäden am Haus: Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung
Hausrat an Silvester beschädigt
Schäden an der Wohnungseinrichtung, also an Möbeln, Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen, übernimmt dagegen die Hausratversicherung. Wer eine solche Police abgeschlossen hat, braucht sich um beschädigten Hausrat keine Sorgen zu machen. Allerdings ist hier oft Voraussetzung, dass der Versicherte nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Wer also unvorsichtig mit Silvesterfeuerwerk umgeht und dadurch seinen Besitz beschädigt, muss unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen. Besteht keine Hausratversicherung, muss der Geschädigte die Kosten selbst tragen. Doch auch hier gilt: Ist der Verursacher des Schadens bekannt, haftet er.
Party-Schäden durch Gäste: Leistet die Haftpflichtversicherung?
Wenn beispielsweise Partygäste bei Ihnen Silvester-Schäden verursachen, kommt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung Ihrer Gäste dafür auf. Das gilt auch für Böllerschäden durch Unbekannte, vorausgesetzt sie werden erwischt und verfügen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Wenn Sie selbst das Eigentum von Freunden beschädigen, leistet in der Regel entsprechend Ihre private Haftpflichtversicherung. In beiden Fällen müssen Sie jedoch mit einem Ausschluss bei Vorsatz rechnen. Sowohl Sach- als auch Personenschäden werden von der Police abgedeckt. Vor allem letztere können schnell zu sehr hohen Kosten führen. Deshalb gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Policen überhaupt.
Silvester-Schäden am Auto
Verletzungen durch Feuerwerk: Unfallversicherung zahlt
Wenn Sie durch einen Unfall mit Feuerwerkskörpern verletzt werden, übernimmt die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung die Behandlungskosten. Kommt es allerdings zu einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden, leistet die private Unfallversicherung. Eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung sorgen im Ernstfall für finanzielle Unterstützung. Auch hier gilt aber: Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht und ist der Verantwortliche bekannt, kann er haftbar gemacht werden.
Silvesterfeuerwerk: Was ist zu beachten?
Besonders wichtig ist, dass Sie keine in Deutschland verbotenen oder gar selbst gebauten Feuerwerkskörper verwenden. Das Sicherheitsrisiko ist damit deutlich erhöht. Außerdem kann es sein, dass der Einsatz als grobe Fahrlässigkeit bewertet wird. Die Versicherung kann dann bei Silvester-Schäden eine Zahlung verweigern. Wählen Sie Produkte, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft sind oder das CE-Zeichen der EU tragen. Befolgen Sie die Sicherheitshinweise auf der Packung und zünden Sie die Raketen nicht unterhalb von Bäumen. Auch bei Blindgängern ist Vorsicht geboten: Heben Sie diese nicht vom Boden auf, es droht große Verletzungsgefahr.
Kinder vor Silvesterböllern schützen
Besonders gefährlich kann das Silvesterfeuerwerk für Kinder werden, die die Gefahr noch nicht einschätzen können. Beachten Sie deshalb die unterschiedlichen Klassen der Silvesterböller: Klasse 1 (Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.) darf von Personen ab 12 Jahren genutzt werden. Das Verletzungsrisiko ist hier geringer als in Klasse 2. Dazu gehören Silvesterraketen, Böller und Sonnenräder, die erst von Volljährigen gezündet werden dürfen. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit Feuerwerk spielen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand dazu einhalten.
Ab wann darf man an Silvester böllern?
Silvesterfeuerwerk darf in der Regel zwei volle Tage lang gezündet werden: Am 31. Dezember ab 0:00 Uhr und am 1. Januar bis 24:00 Uhr. Allerdings können Gemeinden auch etwas abweichende Zeiten festlegen. Besondere Vorsicht ist in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen wie Kirchen oder Altenheimen geboten: Hier ist Silvesterfeuerwerk meist grundsätzlich nicht gestattet.
Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist klar geregelt und darf erst ab dem 29. Dezember stattfinden. Produkte der Klasse 2 dürfen dabei nur an volljährige Personen verkauft werden. Wer Feuerwerk außerhalb von Silvester zündet, muss mit einer Strafe rechnen. Sie kann bis zu 10.000 Euro betragen. Daher sollten Sie das Verbot ernst nehmen. Wer einen nicht zertifizierten Silvesterknaller zündet oder herstellt, muss sogar mit 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Zu besonderen Ereignissen wie Hochzeiten und anderen Festen ist allerdings eine Genehmigung für ein Feuerwerk möglich.