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Betreuer findenGute Mitarbeiter sind für den Erfolg eines Unternehmens das A und O. Bieten Sie ihnen daher mehr als nur ein gutes Gehalt. Denn Fachkräfte entscheiden sich nicht mehr nur für einen Arbeitgeber, der das höchste Gehalt zahlt. Durch „New Work“ hat sich der Fokus verändert. Mitarbeiter legen heute Wert auf ein sehr gutes Gesamtpaket, dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeiten, betriebliche Altersvorsorge, Bonifikationen und attraktive Zusatzleistungen. Setzen Sie daher bei Ihren Zusatzleistungen auf Sicherheit und individuellen Schutz. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung von HDI schützen Sie Ihre Mitarbeiter zuverlässig vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Weltweit, rund um die Uhr, immer und überall.
Die gewerbliche Gruppen-Unfallversicherung ist eine bedeutende Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter nur teilweise. Sie umfasst nur das Arbeitsumfeld sowie die Hin- und Rückwege. In der Freizeit und im Urlaub hingegen bietet sie keinen Schutz. Zudem stellen die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur eine Grundversorgung dar. Sofortleistungen, Invaliditätszahlungen, Übernahme von Einkommenseinbußen oder Umbaumaßnahmen am Haus, der Wohnung oder am Arbeitsplatz fehlen ganz.
Wenn Sie für Ihre Mitarbeiter eine gewerbliche Gruppen-Unfallversicherung abschließen, übernehmen Sie als Arbeitgeber zum einen soziale Verantwortung und zum anderen bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen finanziellen Schutz. Für Ihre Mitarbeiter ist sie eine attraktive soziale Zusatzleistung. Sie können diese von der Steuer absetzen. So haben Sie ganz nebenbei im Wettbewerb um Fachkräfte die Nase vorn.
Sie können den Schutz selbst bestimmen. Mit der Spitzenprogression erhalten Sie und Ihre Mitarbeiter 4 %-Punkte für jeden Invaliditätsgrad über 75 %. Und das unabhängig vom Alter zum Unfallzeitpunkt.
Neben einer Spitzenprogression sind weitere Progressionsstaffeln verfügbar. Es gibt 9 verschiedene Progressionsstaffeln, aus der Sie eine auswählen können. So können Sie die Auszahlungssumme im Falle einer Invalidität erhöhen. Für eine Mehrleistung mit einer integrierten Rente können Sie aus drei verschiedenen Varianten wählen.
Mögliche Leistungserweiterungen in der Gruppenunfallversicherung
Die ideale Unfallversicherung? Muss zum Leben passen! Deshalb bieten wir Ihnen starke Leistungserweiterungen an.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gruppen-Unfallversicherung: Ihre Fragen – unsere Antworten
Was zählt als Unfall?
Bei dieser Frage ist es wichtig zu wissen, dass der Begriff „Unfall“ in Versicherungsverträgen klar definiert ist. Per Definition ist der Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zu einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung führt. Ein einfaches Beispiel ist hier der Sturz. Sie fahren z. B. in Ihrer Freizeit Fahrrad, stürzen und verletzen sich dabei so, dass es zu einer körperlichen Beeinträchtigung kommt.
Was heißt erweiterte Definition von Unfall?
Bei der Gruppen-Unfallversicherung gibt es noch eine erweiterte Definition von Unfall:
Als Unfall gelten ebenso verrenkte Gelenke wie gezerrte oder zerrissene Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. Auch Unfälle infolge von Schlaganfall oder Herzinfarkt sind versichert.
Was ist mit „Invalidität“ gemeint?
Im Rahmen der Gruppen-Unfallversicherung ist die Invalidität ein wichtiger Begriff. Die Invalidität beschreibt den Zustand der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die meist durch die Unfallfolgen ausgelöst werden. In der Regel wird der sogenannte Invaliditätsgrad nach einem Unfall von medizinischen Fachleuten festgelegt und entscheidet maßgeblich über die Höhe der Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung.
Wie funktioniert eine Gruppen-Unfallversicherung?
- Festlegung des Versicherungsschutzes: Als erstes werden die zu versichernden Personen sowie der Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt. Hierzu gehören unter anderem die versicherten Risiken, wie z.B. Unfälle während der Arbeitszeit und/oder in der Freizeit.
- Beitragszahlungen: Die Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.
- Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, sobald der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einem Unfall, der zu Invalidität, Aufenthalt in einem Krankenhaus oder zum Todesfall führt, erhalten die versicherte Person bzw. die Hinterbliebenen Leistungen aus der Gruppen-Unfallversicherung.
Welche Unfälle sind durch eine Gruppen-Unfallversicherung abgedeckt?
Folgende Unfälle sind durch eine Gruppen-Unfallversicherung abdeckt:
- Arbeitsunfälle: Unfälle, die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur Arbeit bzw. nach Hause passieren. Mit eingeschlossen sind auch Unfälle auf einer Dienstreise, einer Dienstfahrt oder einem Dienstgang.
- Freizeitunfälle: Unfälle, die in der Freizeit, außerhalb der Arbeitszeit oder des Arbeitsplatzes passieren. Dies kann beispielsweise bei sportlichen Aktivitäten, im Haushalt oder im Straßenverkehr der Fall sein.
- Unfälle bei Auslandsaufenthalten: Auch Unfälle, die im Ausland passieren, sind abgedeckt, sowohl bei Dienstreisen als auch während des Urlaubs. Und mit der integrierten Immunklausel sind Reisen in tropische Länder auch kein Problem mehr. Denn mögliche infektiöse Ansteckungen und Erkrankungen sind damit abgedeckt.
Welche Leistungen deckt eine Gruppen-Unfallversicherung ab?
- Invalidität inklusive Unfallrente: Im Falle einer dauerhaften Invalidität infolge eines Unfalls werden Invaliditätsleistungen erbracht. Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Invalidität ab und ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird die vereinbarte monatliche Rente lebenslang erbracht. Im Fall eines Ablebens des Rentenempfängers wird ein Anteil der Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Tagegeld/Krankenhaustagegeld/Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld: Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls kann, um den Verdienstausfall abzufedern, ein Tagegeld vereinbart werden.
Wenn die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet, wird Tagegeld für die Dauer von bis zu einem Jahr vom Unfalltag an, gerechnet, gezahlt. Bei einer teilweisen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird das Tagegeld in der Höhe angepasst.
Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält die versicherte Person für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld für eine Dauer bis zu drei Jahren.
Im Anschluss an den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Tag der stationären Behandlung, längstens jedoch für 150 Tage, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt. - Übergangsleistung: Die Übergangsleistung soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z. B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Der Versicherte erhält die Übergangsleistung, wenn er nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Unfall ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen für mindestens 6 Monate ununterbrochen zu 50 % oder mehr in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Eine hälftige Auszahlung kann der Versicherte bereits erhalten, wenn er unfallbedingt nach Ablauf von 3 Monaten nach dem Unfall ununterbrochen zu 100 % für mindestens 3 Monate in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
- Bergungskosten und kosmetische Operationskosten: Kosten für kosmetischen Operationen, die nach einem Unfall aus medizinischer Sicht notwendig sind, sowie Rettungs- und Bergungskosten werden bis maximal 100.000 Euro übernommen.
- Todesfall-Leistung: Falls der Versicherte an den Folgen eines Unfalls stirbt, wird eine vereinbarte Todesfall-Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Summe wird über den Versicherungsvertrag festgelegt.
Können die Beiträge für eine Gruppen-Unfallversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater.