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Hausratversicherung

Wenn Sie eine Zweitwohnung haben

Das ist zu beachten

Mann auf Couch mit Laptop

Hausratversicherung für die Zweitwohnung

Auch in einer Zweitwohnung kann sich wertvoller Hausrat befinden. Ob das vollausgestatte Arbeitszimmer oder die hochwertigen Wohnzimmermöbel – die Einrichtung Ihrer Zweitwohnung sollte durch eine Hausratversicherung in einem Schadensfall geschützt sein.

Denn: Jeder Verlust ist auch mit einem finanziellen Schaden verbunden. Mit einer Hausratversicherung wird die Wiederbeschaffung Ihres Inventars nicht zur Belastung.

Was gilt als Zweitwohnung?

Ob Pendlerwohnung oder Wochenenddomizil – für einen zweiten Wohnsitz kann es viele Gründe geben. Wichtig ist, wie genau eine Zweitwohnung rechtlich definiert wird.

  • Meldepflichtiger Zweitwohnsitz:
    Bei einer Zweitwohnung handelt es sich um einen meldepflichtigen Zweitwohnsitz oder auch Nebenwohnsitz. Diese Regelung gilt für alle geschlossenen Räume, die zum Wohnen und Schlafen genutzt werden. Der Hauptwohnsitz ist im Gegensatz dazu grundsätzlich der Ort, an dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Zweitwohnung im Ausland:
    Einige Hausratversicherungen beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Dadurch wird Ihr Hausrat auch auf Reisen abgesichert. Befindet sich Ihr Besitz für eine begrenzte Zeit an einem anderen Ort als Ihrem Hauptwohnsitz, etwa im Urlaub oder in einer gemieteten Ferienwohnung im Ausland, sind sie dennoch durch die Hausratversicherung geschützt. Sollten Sie allerdings einen dauerhaften Zweitwohnsitz im Ausland haben, greift diese Außenversicherung in aller Regel nicht mehr. In diesen Fällen ist eine Versicherungserweiterung für den Zweitwohnsitz oder eine separate Hausratversicherung erforderlich.

Ist die Zweitwohnung in der Hausratversicherung mitversichert?

Es ist ein hartnäckiger Irrglaube, dass Zweitwohnungen automatisch von der Hausratversicherung erfasst werden. Ist der Versicherungsschutz für Ihre Hauptwohnung sehr umfangreich gewählt, kann dies zwar in Ausnahmefällen zutreffen – die Regel ist es allerdings nicht.

Um Ihre Zweitwohnung zu schützen, können Sie eine separate Versicherung abschließen oder nach Möglichkeit Ihre bestehende Hausratversicherung erweitern.

Tipp:

Viele Studenten, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben, benötigen keine Hausratversicherung für ihre Wohnung am Studienort.

Häufig ist ihr Besitz über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Ein Blick ins Kleingedruckte Ihres Vertrages gibt Ihnen Sicherheit.

Hausratversicherung für zwei Wohnungen – doppelte Kosten?

Der Schutz Ihres Hausrats in einer Zweitwohnung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Ein Vergleich der verschiedenen Optionen und Anbieter zahlt sich aus.

Denn die Absicherung Ihrer Zweitwohnung muss nicht zwingend teuer sein. So können Sie unnötige Mehrkosten vermeiden und den passenden Schutz für Ihren Besitz finden, der sich im Schadensfall sofort rentiert.

Flexible Lösungen für Ihren kompletten Hausrat

Häufig entstehen durch ein Unglück im Haushalt Schäden, die mit immensen Kosten verbunden sind. Dieses Schicksal kann leider auch das Mobiliar einer Zweitwohnung ereilen. Um Ihren gesamten Hausrat lückenlos zu schützen, haben Sie folgende Möglichkeiten.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes: Viele Verbraucher bevorzugen Versicherungsschutz aus einer Hand. Dies verringert zum einen die Bürokratie und bietet zum anderen häufig auch preisliche Vorteile. Bei der HDI Hausratversicherung ist der Hausrat in Zweitwohnungen innerhalb Deutschlands über die Produktlinien Plus und Premium bis 20 % der Versicherungssumme eingeschlossen. Maximal werden im Schadenfall 25.000 Euro erstattet.
  • Separate Hausratversicherung: Wenn der bestehende Vertrag keine Erweiterung zulässt, muss ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, um den Besitz in der Zweitwohnung abzusichern.

Tipp:
Für den richtigen Versicherungsschutz ist es häufig von Bedeutung, ob die Zweitwohnung ständig bewohnt ist oder nicht. Der Grund hierfür liegt in dem erhöhten Risiko. Wird eine Wohnung nicht ständig bewohnt, steigt etwa die Gefahr eines Einbruchs und Wasserschäden können längere Zeit unbemerkt bleiben.

Es lohnt sich also, die genaue Nutzungsdauer Ihrer Zweitwohnung festzulegen, um hohe Kostenzuschläge zu vermeiden. Die Faustregel lautet: Eine Wohnung ist nicht ständig bewohnt, wenn sie an 60 aufeinanderfolgenden Tagen unbewohnt bleibt.

Bei der HDI Hausratversicherung sollte die Nebenwohnung in etwa so häufig genutzt werden, wie die Hauptwohnung, z. B. als Pendler- oder Studentenwohnung.