
Fahrradversicherung
Rekordschäden durch Fahrraddiebstähle
Sicherer Schutz vor Fahrraddiebstahl
Schutz durch umfassende Hausrat- oder spezielle Fahrradversicherung
Fahrrad schützen: So geht’s

Fahrrad gestohlen: Was tun?
Checkliste für HDI Kunden

Versicherungsnummer Ihrer HDI Hausratversicherung Aktenzeichen der Diebstahlanzeige der Polizei Kaufbeleg für das gestohlene Fahrrad (auch bei gebrauchten Rädern) m Idealfall: Rahmennummer und Foto des gestohlenen Fahrrads
Wenn der Diebstahl Ihres Fahrrads von Ihrer HDI Hausratversicherung abgedeckt ist, können Sie den Schaden ganz bequem
online , telefonisch unter +49 (0) 511 3031-7662, per Fax an +49 (0) 511 645-1151597, per Brief an HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover und natürlich bei Ihrem persönlichen Berater melden.
Fahrraddiebstahl: Welche Strafe droht?
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs nach § 248b StGB: „Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Der Versuch ist strafbar.“ Diebstahl nach § 242 StGB: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.“ Schwerer Diebstahl nach § 243 StGB: „In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“ Dieser Umstand liegt unter anderem dann vor, wenn der Täter sich mit einem kopierten Schlüssel oder einem Dietrich Zutritt zu einem „umschlossenen Raum“ verschafft. Das Strafmaß droht auch, falls ein besonders geschütztes Fahrrad gestohlen wurde beziehungsweise der Langfinger sein verbotenes Metier gewerbsmäßig ausübt. Schwerer Bandendiebstah l nach §244a StGB: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl […] als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. Diese Strafen zeigen, dass Fahrraddiebstahl eine üble Sache ist. Nicht nur für den geschädigten Besitzer, sondern auch für den erwischten Dieb.




