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HDI MedLetter April 2024

Herzlich willkommen zur 1. Ausgabe des MEDletters im Jahr 2024!

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe und hoffen, dass Sie viele neue Erkenntnisse gewinnen können.

Ihr MEDletter-Team

Einmal spritzen, schneiden und lasern bitte

Frau mit weißem handtuch auf dem Kopf unterzieht sich einer Schönheitsbehandlung im Gesicht

Neben dem klassischen ärztlichen Behandlungsfehler ist die Haftung des Arztes für Aufklärungsfehler Gegenstand zahlreicher Klageverfahren. Dabei spielt vor allem die Aufklärung bei Schönheitsoperationen und kosmetischen Eingriffen eine immer größere Rolle. Dies verwundert nicht, denn die Schönheitschirurgie erlebt derzeit einen regelrechten Boom. Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um die Klassiker „Nasenkorrektur und Brustvergrößerung“. Gerade jüngere Menschen entscheiden sich zunehmend für ästhetisch-plastische und kosmetische Gesichtsbehandlungen wie z.B. Lippenkorrekturen, Lidstraffungen, Faltenunterspritzungen und Laserbehandlungen der Haut.

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Boom Boom – Falten weg

Frau läßt sich die Falten im Kinn unterspritzen

2020 fanden in Deutschland rund 1,1 Mio. Eingriffe und Behandlungen aus dem Bereich der plastischen und ästhetischen Anwendungen statt. Der Trend ist seit Jahren ungebremst. So hat selbst die Corona-Pandemie zu einem Aufschwung der Schönheitsbehandlungen verholfen. Die Menschen sahen sich stundenlang auf dem Bildschirm, gleichzeitig entfielen Urlaube und Kleiderkäufe, sodass die finanziellen Mittel für eine Behandlung frei waren. Social Media wirkt ebenfalls dahingehend, dass sich die Menschen mehr mit ihrem Aussehen beschäftigen.

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Bluthochdruck – Standardmedikamente bergen besondere Risiken in der Schwangerschaft

Bei einer Schwangeren wird der Blutdruck gemessen

In Deutschland leiden 20 – 30 Millionen Menschen an Bluthochdruck (arterielle Hypertonie). Daran erkranken nicht nur ältere Menschen, sondern auch junge Erwachsene und sogar Kinder können betroffen sein.

Wird die arterielle Hypertonie medikamentös behandelt, erreichen die meisten Patienten und Patientinnen gute Blutdruckwerte. Dabei werden häufig Arzneistoffe aus der Gruppe der AT1-Antagonisten oder Angiotensin 1-Rezeptorblocker eingesetzt (z. B. Valsartan oder Candesartan). Die Anwendung dieser Arzneistoffe wird im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht empfohlen. Im zweiten und dritten Schwangerschaftstrimester ist sie sogar kontraindiziert, denn die Exposition des Fetus mit diesen Wirkstoffen hat toxische Effekte. Folgen sind z.B. eine verschlechterte Nierenfunktion und eine verzögerte Schädelossifikation. Beim Neugeborenen können ein Nierenversagen sowie Hypotonie und Hyperkaliämie eintreten.

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EuGH zur (zahn-)ärztlichen Patientendokumentation: Pflicht zur Heraus gabe einer ersten kostenlosen Kopie

Mann sitzt am Laptop, schreibt und püber den Laptop sind Hologramme zu sehen

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 26.10.2023 auf ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass Patienten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Herausgabe einer ersten kostenlosen Kopie ihrer Behandlungsdokumentation haben, ohne dass sie die dafür entstehenden Kosten nach den Vorgaben des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) tragen müssen.

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