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Boom Boom – Falten weg

2020 fanden in Deutschland rund 1,1 Mio. Eingriffe und Behandlungen aus dem Bereich der plastischen und ästhetischen Anwendungen statt. Der Trend ist seit Jahren ungebremst. So hat selbst die Corona-Pandemie zu einem Aufschwung der Schönheitsbehandlungen verholfen. Die Menschen sahen sich stundenlang auf dem Bildschirm, gleichzeitig entfielen Urlaube und Kleiderkäufe, sodass die finanziellen Mittel für eine Behandlung frei waren. Social Media wirkt ebenfalls dahingehend, dass sich die Menschen mehr mit ihrem Aussehen beschäftigen.

Kinderarztpraxis

Vor allem die minimalinvasiven Eingriffe nehmen extrem zu. Ganz vorne auf der Hitliste steht dabei die Korrektur von Falten durch diverse Filler und Botox. Führend bei den Behandlungen sind dabei noch immer die Frauen, die Männer holen aber auf (Anteil der OP´s: Frauen 85 %, Männer 15 %). Bei den operativen Eingriffen steht zwischenzeitlich die Oberlidstraffung auf Platz 1, gefolgt von der Brustvergrößerung und der Liposuktionsbehandlung (Fettabsaugung). Im minimalinvasiven Sektor sind die Haarverpflanzungen ebenfalls im Aufschwung – hier dominieren die Männer als Kunden.

[Quellen: Statista, Januar 2024]

Der Boom der Tattoo-Mode hat mittlerweile auch eine weitere Entwicklung in Gang gesetzt: Viele Tattoos gefallen nach Jahren nicht mehr und können dann – in aufwendiger und auch kostspieliger Form – durch mehrwöchige Laserbehandlungen entfernt werden. Hier gibt es zwischenzeitlich Praxen und Institute, die sich entsprechend spezialisiert haben. Die Weiterentwicklung der Lasergeräte spielt dabei eine große Rolle bei den Behandlungsmöglichkeiten.

Zudem steht Deutschland auch im Bereich der Korrektur von im Ausland verpfuschten Behandlungen weit vorne. Hier greift leider häufig die Bewertung „billig kaufen heißt 2 x kaufen“. Die Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie in Deutschland versuchen dann, die unerfreulichen Ergebnisse zu korrigieren.

Längst ist der Bereich der kosmetisch indizierten Behandlungen kein Nischenmarkt mehr. Ärzte aller Fachgebiete haben Behandlungen aus diesem Sektor in ihr Behandlungsrepertoire aufgenommen. Die Steuerberater raten dabei oftmals, diese Behandlungen „outzusourcen“ und nicht im Rahmen der Praxis zu erbringen, sondern dafür eine eigene GbR oder GmbH zu gründen. Das hat den Hintergrund, dass bei einem zu großen Anteil kosmetisch indizierter Behandlungen am Gesamtumsatz der Verlust der Umsatzsteuerbefreiung drohen kann. In dem Fall ist darauf zu achten, neben der Praxis auch den Deckungsschutz für die in eigener Rechtsform geführte Firma einzukaufen.

HDI lockert Vorgaben

HDI hat im Rahmen der Tarif-Neuerungen seit Oktober 2023 seine Vorgaben gelockert: Unverändert ist die Vornahme eines Aufklärungsgespräches unter Zuhilfenahme eines Aufklärungsbogens Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei medizinisch nicht indizierten Behandlungen. Dies ist auch weiterhin unerlässlich, handelt es sich doch um einen Eingriff, auf den problemlos gänzlich verzichtet werden könnte. Daher ist die Rechtsprechung bei Fehlern auch besonders kritisch im Hinblick auf die notwendige Darlegung der Risiken. Diese dürfen nicht verharmlost werden.

Bei der Wahl des Aufklärungssystems haben Mediziner nun die Möglichkeit, aus der Bandbreite aller verfügbaren professionellen Systeme zu wählen. Wichtig ist dabei, dass die Anbieter gewährleisten, dass die Aufklärungsinhalte medizinisch und juristisch regelmäßig aktualisiert werden. Bögen von Produktgebern (Medizingerätehersteller und/oder Pharmahersteller) genügen unseren vorgenannten Vorgaben nicht.

Damit ist eine sehr große Flexibilität gegeben – auch in Hinblick auf neue Anbieter, die gerade im Bereich der digitalen Aufklärungssysteme mit innovativen Ideen punkten.

Weiterhin gilt der Deckungsschutz unkompliziert für alle operativ tätigen Ärzte unabhängig vom Fachgebiet – ohne Prüfung eines konkreten Behandlungsspektrums. Lediglich große Operationen, die aus unserer Sicht Fachärzten für plastische und ästhetische Chirurgie vorbehalten sein sollten, wie Brustvergrößerungen, Liposuktionsbehandlungen, Bauchdeckenplastiken, Gesäß- und Reithosenplastiken, Intimoperationen, nicht medizinisch indizierte bariatrische Eingriffe sowie die Verwendung von permanenten Fillern gelten generell ausgeschlossen.

Die vorgenannte Neuerung bezüglich der freien Wahl der Aufklärungssysteme gilt bei Neuverträgen sowie bei der Aktualisierung der Bestandsverträge. Bei Verträgen mit älteren Bedingungswerken (vor 10/2023) gelten die jeweils im Vertrag hinterlegten Vorgaben.

Fazit

HDI unterstützt seine Kunden bei der Erweiterung der ärztlichen Tätigkeiten durch den Trend der Zunahme der Patientenwünsche im Bereich der plastisch und ästhetisch indizierten Behandlungen. Wir versuchen dabei gleichwohl die Risiken beherrschbar zu machen sowie den Vorgaben der Rechtsprechung Rechnung zu tragen, damit die Ärzte im Falle eines Anspruches bestmöglich geschützt sind.

Autorin:
Annette Dörr, Dipl.-Betriebswirtin (BA), HDI