Menü
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

  • Versicherungen
  • Service
  • Ratgeber
  • Konzern

Ihr persönlicher Betreuer

Auf Betreuer verzichten
Möchten Sie wirklich auf Ihren Betreuer verzichten?
  • Privatkunden
  • Geschäftskunden
  • Alles anzeigen
Schließen
  • Privatkunden

    Dieses Produkt ist nur für Geschäftskunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Privatkunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Geschäftskunden

    Dieses Produkt ist nur für Privatkunden verfügbar.

    Inhalte anzeigen für
    Geschäftskunden

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

  • Alles anzeigen

    Inhalte anzeigen für
    Alle

    Die Inhalte der Seite werden angepasst.

    Sie können die Einstellung jederzeit ändern.

Privat- oder Geschäftskunde?

Bei HDI gibt es Versicherungen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie entscheiden, welche Produkte und Inhalte Ihnen angezeigt werden.

Versicherungen
Jetzt für sie da!
Unsere kostenlose Hotline
0511 3806 - 3806

(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)

Schreiben Sie uns!
info@hdi.de

HDI INGLetter Juni 2024

Im Baubereich spielen vielfältige Rechtsgebiete eine Rolle, die auch Architekten und Ingenieure beachten müssen. Darüber hinaus obliegen ihnen gegenüber den Auftraggebern umfassende Beratung-, Aufklärungs- und Hinweispflichten. Planern werden häufig Aufgaben übertragen, die auch die Klärung von Rechtsfragen beinhalten. Wir fragen uns und betrachten, wie weit diese Beratung gehen darf und wie der Versicherungsschutz in diesem Bereich aussieht.

In der dynamischen Welt des Baurechts sind Architekten und Ingenieure stets gefordert, den Überblick überaktuelle rechtliche Entwicklungen zu behalten. Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen der jüngsten Zeit hat dabei besonders relevante Aspekte im Haftungsrecht hervorgehoben, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung, Verjährung, fehlerhaften Planung, Rechnungsprüfung, Verzögerung und Berufspflichten.

Wir informieren Planer über die neuesten Entwicklungen, damit sie ihre Berufsausübung auf dem neuesten Stand des Rechts halten.

Veraltete oder unzureichend geschützte Software, wie z. B. CAD-Software, kann erhebliche Sicherheitslücken aufweisen, die zu einem ernsthaften Risiko für Architekten und Ingenieure und ihre sensiblen Daten werden können. Insbesondere vertrauliche Konstruktions- und Baupläne können dadurch in die falschen Hände geraten. Schwachstellen von Systemen im End-of-Life kann zu Sicherheitslücken führen und erhebliche Schäden hervorrufen.

Rechtsdienstleistung durch Architekten/Ingenieure
Rechtsdienstleistung durch Architekten/Ingenieure

Gerade im Baubereich spielen vielfältige Rechtsgebiete eine Rolle, die auch Architekten und Ingenieure beachten müssen. Darüber hinaus obliegen ihnen gegenüber den Auftraggebern umfassende Beratung-, Aufklärungs- und Hinweispflichten. Architekten und Ingenieuren werden häufig Aufgaben vertraglich übertragen, die auch die Klärung von Rechtsfragen beinhalten. Wie weit darf diese Beratung gehen und wie sieht der Versicherungsschutz in diesem Bereich aus?

Seit dem Jahre 2008 gibt es das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Das Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen (§ 1 Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG). Zweck ist es, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierter Rechtsdienstleistung zu schützen

Zum Artikel
Beachtung der anerkannten Regeln der Technik hin oder her
Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Architekten- & Ingenieurrecht im Haftungsrecht

In der dynamischen Welt des Baurechts sind Architekten und Ingenieure stets gefordert, den Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu behalten. Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen der jüngsten Zeit hat dabei besonders relevante Aspekte im Haftungsrecht hervorgehoben, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung, Verjährung, fehlerhaften Planung,Rechnungsprüfung, Verzögerung und Berufspflichten. Architekten und Ingenieure sollten sich kontinuierlich über neue Entwicklungen informieren, um ihre Berufsausübung auf dem neuesten Stand des Rechts zu halten. Im Folgenden werden einige dieser Entscheidungen näher beleuchtet:

Zum Artikel
Ransomware-Angriff
Die Gefahr des fehlenden Patch-Managements für Ingenieure in der täglichen Arbeit

Schwachstellen von Systemen, z. B. im End-of-Life können zu Sicherheitslücken führen und erhebliche Schäden hervorrufen. Veraltete oder unzureichend geschützte Software, wie z. B. CAD-Software, kann erhebliche Sicherheitslücken aufweisen, die zu einem ernsthaften Risiko für Architekten und Ingenieure und ihre sensiblen Daten werden können. Insbesondere vertrauliche Konstruktions- und Baupläne können dadurch in die falschen Hände geraten. Ein System, dass die Phase des sog. „End-Of-Life“ erreicht hat, bedeutet, dass der Hersteller keine weiteren Updates oder Sicherheitspatches für das System bereitstellt.

Zum Artikel
Haftung Geschäftsführer Insolvenz
Planungsfehler im Baugewerbe: Fallstricke und Risiken für den Versicherungsschutz

Eine sorgfältige Planung ist im Baugewerbe unerlässlich. Architekten, Ingenieure und Bauplaner arbeiten in der Regel akribisch daran, ein solides Fundament für das ihnen zugewiesene Bauprojekt zu schaffen. Doch was passiert, wenn selbst die sorgfältigste Planung Fehler aufweist? Und noch wichtiger: können solche Fehler den Versicherungsschutz des Planers gefährden?


Planungsfehler sind ein ernstes Problem im Baugewerbe. Selbst kleinste Ungenauigkeiten können zu kostspieligen Problemen führen, welche nicht nur den Zeitplan des Projektes verzögern, sondern auch oftmals zu teils erheblichen Budgetüberschreitungen führen. Fehler wie ein falsch berechnetes Tragwerk, eine unzureichende Materialauswahl oder die Nichtbeachtung örtlicher Gegebenheiten können schwerwiegende Konsequenzen haben.

Zum Artikel
Haftung Geschäftsführer Insolvenz
Versicherungssummen in der Berufs-Haftpflichtversicherung – regelmäßiges Update?!

Für Architekten und Ingenieure ist es von entscheidender Bedeutung, eine Berufs-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor möglichen Haftpflichtansprüchen zu schützen. Die Versicherung bietet finanziellen Schutz im Falle von Fehlern, Versäumnissen oder Schäden, die während der Ausübung des Berufs auftreten können.

Die Leistungspflicht der Versicherung wird u. a. durch die Versicherungssummen begrenzt. Die Höhe der Versicherungssumme variiert und wird z. B. zum Teil von gesetzlichen Vorgaben wie Landes,- Architekten- und Ingenieurgesetzen oder Berufsordnungen als Mindestanforderung -bestimmt. Die Frage nach der „richtigen“ Versicherungssumme kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Versicherungssumme sollte individuell auf die berufliche Tätigkeit und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten sein.

Zum Artikel