(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Kfz-Versicherung
Was ist „grob fahrlässig“?
Die falsche Versicherung!
Wenn Sicherheit das ist was zählt!
Auf die Autoversicherung muss Verlass sein – in guten wie in schlechten Zeiten. Doch leider nutzen viele Billig-Anbieter das Schlupfloch „grobe Fahrlässigkeit“ – HDI tut das nicht.
Fehler machen wir alle einmal – meist kleinere, mitunter auch mal größere. Selbst nach Jahrzehnten am Steuer kann es passieren, dass jemand so richtig „Mist baut“. Der Gesetzgeber nennt das „grobe Fahrlässigkeit“ und viele Versicherer freuen sich klammheimlich über den Lapsus, weil es ihnen die Möglichkeit zur sogenannten „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt.
Was so harmlos „Einrede“ heißt, bedeutet, dass die Schadensumme nur teilweise oder gar nicht erstattet wird. Vielleicht tritt der Versicherer sogar komplett vom Vertrag zurück. Böse Briefe gibt es obendrauf, womöglich auch endlose juristische Auseinandersetzungen. Läuft es so richtig schief, muss aus dem privaten Portemonnaie für eigene und fremde Sachschäden, vielleicht sogar für Personenschäden gezahlt werden.