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Kfz-Versicherung
Weitere Fahrer:innen mitversichern
Verschiedene Varianten einfach und unkomliziert
Versicherung für Zweitfahrer: Vorübergehende Fahrerkreiserweiterung
Sicher kennen Sie solche Situationen: Ein Familienmitglied oder Freund möchte sich Ihr Auto ausleihen. Ihr Kfz-Versicherungsschutz gilt aber nur für Sie und eventuell Ihr:e Partner:in als Fahrer. Was passiert, wenn jemand anderes einen Unfall verursacht? Sie können auf Nummer sicher gehen und diese Person kurzfristig als Zweitfahrer über die vorübergehende Fahrerkreiserweiterung in Ihren Vertrag aufnehmen. Sie zahlen dabei nur für die gewünschte Nutzungsdauer.
Versicherung für Zweitfahrer einfach in 3 Minuten
Zweitfahrer und die Kfz-Versicherung: Das sollten Sie wissen
Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung haben Sie zunächst gedacht, außer Ihnen würde niemand Ihr Auto fahren und sich daher den Aufpreis für weitere Fahrer gespart.
Doch oft kommt es anders: Ein entspannter Abend mit Freunden, jemand bietet an, Sie mit Ihrem Auto nach Hause zu fahren, oder Ihr:e Partner:in will Ihr Fahrzeug für einen kurzen Einkauf nutzen, während das eigene in der Werkstatt ist. Sind Partner eigentlich automatisch als Zweitfahrer versichert? Was ist, wenn Ihr Bruder das Auto übers Wochenende möchte oder ein Kollege fragt? Es gibt viele solche Situationen.
Bevor Sie Ihr Auto verleihen, sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, wer als Fahrer eingetragen ist und das Fahrzeug fahren darf.
Der Fahrerkreis: Wer ist als Zweitfahrer versichert?
Beim Abschluss der Kfz-Versicherung geben Sie an, wer das Fahrzeug regelmäßig nutzt. Die Größe oder Zusammensetzung des Fahrerkreises beeinflusst in der Regel die Beitragshöhe. Personen, die berechtigt sind, das Auto zu fahren, sind als Zweitfahrer im Fahrerkreis vermerkt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Personalisiert: Alle Fahrer sind namentlich oder durch die Beziehung zum Versicherungsnehmer festgelegt (z.B. Ehepartner oder Kinder).
- Grob umrissen: Der Fahrerkreis wird durch bestimmte Merkmale wie Mindestalter oder Führerscheinbesitz definiert. Bei jüngeren oder unerfahreneren Fahrern sind die Beiträge oft höher.
- Offen gehalten: Jeder, der das Auto fährt, ist grundsätzlich versichert – dafür sind die Beiträge deutlich höher.
Was passiert, wenn ein nicht versicherter Fahrer einen Unfall verursacht?
Ist der betreffende Fahrer nicht im Fahrerkreis eingetragen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung meistens trotzdem. Wenn der Fahrer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, kann die Versicherung von ihm Geld zurückfordern. Unabhängig davon kann es für Sie als Versicherungsnehmer teuer werden: Sie zahlen die Differenz zum Beitrag, der fällig gewesen wäre, oder sogar eine Strafzahlung bis zu zwei Jahresbeiträge. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung den Vertrag kündigen, insbesondere wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben, um Beiträge zu sparen. Eine Herabstufung Ihrer Schadensfreiheitsklasse und dadurch höhere Beiträge können ebenfalls die Folge sein.
Vor dem Verleihen: Vorkehrungen treffen
Auch gegenüber Freunden sollten Sie sicherstellen, dass alle als Fahrer eingetragenen Personen einen gültigen Führerschein besitzen. Andernfalls kann Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, und die Versicherung kann einen Teil des Schadens zurückfordern. Die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) sollte im Auto liegen. Wird Ihr Auto geblitzt, müssen Sie selbst keine Strafe bezahlen – Sie bekommen lediglich einen Zeugen- oder Anhörungsbogen und können angeben, wer tatsächlich gefahren ist. Bei Strafzetteln für Parkverstöße haftet aber stets der Fahrzeughalter.
Einfach und unkompliziert: Zweitfahrer-Versicherung beim HDI
Sie können Ihr Auto nicht einfach temporär auf eine andere Person „übertragen“. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, nach Abschluss der Versicherung weitere Fahrer in den Vertrag eintragen zu lassen. Wenn Sie Ihr Auto nur selten verleihen, müssen Sie nicht gleich den Vertrag für das ganze Jahr anpassen. Dafür gibt es die HDI Fahrerkreiserweiterung: Mit diesem Service können Sie Zweitfahrer wie Partner, Freunde oder Kinder bereits ab 4,50 Euro pro Tag kurzzeitig mitversichern – und zwar nur solange wie benötigt.