(Mo. - Fr. 8-18 Uhr)
Kfz-Versicherung
Der HDI Kfz-Schadenservice
Fragen und Antworten

Top-Leistungen für Kasko-Schäden an Ihrem Pkw
Mobilitäts-Schutz: Schutzbrief-Leistungen zum kleinen Preis
Erklärvideo
Fragen und Antworten zum Kfz-Schaden-Service
Warum soll ich mich für den HDI Schaden-Service entscheiden?
In den ausgesuchten Werkstätten des HDI Werkstattnetzes erhalten Sie eine erstklassige Reparatur mit modernster Technik unter ständiger Qualitätskontrolle.
Was ist, wenn mein Auto nicht mehr fährt?
Sofern Sie Ihr Auto innerhalb des HDI Werkstattnetzes reparieren lassen, wird es selbstverständlich abgeholt und nach erfolgter Reparatur wieder zurückgebracht.
Verliere ich meine Herstellergarantie?
Nein. Alle Reparaturen innerhalb des HDI Werkstattnetzes werden immer nach den Garantiebedingungen und Empfehlungen der Kfz-Hersteller sowie unter Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführt. Dadurch bleibt die Herstellergarantie erhalten.
Was zeichnet die Partnerwerkstätten bei HDI aus?
Wir verfügen über ein flächendeckendes Partnerwerkstattnetzwerk mit einem großen Anteil von Marken- und Spezialwerkstätten (Karosserie und Lack). Es werden ausschließlich Originalersatzteile der Hersteller verwendet. Eine Adresse nennen wir Ihnen im Schadenfall. So ist sichergestellt, dass der genannte Partner auch Kapazitäten frei hat und schnellstens mit der Reparatur beginnen kann.
Ich bin von einem Versicherungsnehmer des HDI geschädigt worden. Wie geht es nun weiter?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen schnell und professionell! Zunächst sorgen wir dafür, dass Sie alle Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Als Halter eines von unserem Versicherungsnehmer geschädigten Fahrzeugs können Sie zusätzlich von unserem Schadenservice profitieren und diverse Vorteile nutzen:
- Wir ersetzen automatisch den Nutzungsausfall oder verhelfen, wenn nötig, zu einem Mietwagen.
- Wir zahlen eine Kostenpauschale für Ihre Auslagen (Telefon, Porto etc.).Wir überprüfen, ob Sie nach erfolgter Reparatur Anspruch auf Wertminderung haben.
Im Rahmen unseres HDI-Schaden-Services übernehmen wir für Sie auf Wunsch die komplette Abwicklung Ihres Unfallschadens. Unser Service umfasst die Verbringung Ihres Autos in die Werkstatt, die Reparatur in einer unserer qualifizierten Partnerwerkstätten sowie eine Innen- und Außenreinigung nach Abschluss der Reparatur. Zudem rechnen wir direkt mit der Werkstatt ab und ersparen Ihnen so lästigen Papierkram.
Was mache ich bei einem Glasschaden am Fahrzeug?
Nicht in jedem Fall muss die Scheibe ausgetauscht werden. Rufen Sie uns an. Wir nennen Ihnen eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe, die Ihnen hilft. Stellt die Partnerwerkstatt fest, dass sich der Schaden durch eine Reparatur (also ohne Austausch der Scheibe) beheben lässt, übernehmen wir Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Benötige ich die Grüne Versicherungskarte bei Fahrten ins das Ausland?
Die Grüne Versicherungskarte ist in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Sie brauchen sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument.
Hier können Sie eine Grüne Versicherungskarte anfordern.
Wann benötige ich den Europäischen Unfallbericht?
In EU-Staaten und vielen anderen europäischen Ländern sollten Sie den Europäischen Unfallbericht mitnehmen. Er ist in seiner Form sowie der Auflistung von typischen Unfallkonstellationen überall gleich und unterstützt die Schadensabwicklung. Er erleichtert die Regulierung, wenn ihn alle Unfallbeteiligten ausgefüllt und unterschrieben haben. Die Formulare sind europaweit identisch, kann aber auch in Deutschland bei jedem Unfall eingesetzt werden. Jeder Unfallpartner kann ihn in seiner Landessprache ausfüllen. Für uns als Versicherung dient der Europäische Unfallbericht als Grundlage für die Regulierung des Schadens.
Wichtig: Unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit allen Daten einverstanden sind! Im Zweifelsfall können Sie Ihre Angaben im Feld „Eigene Bemerkungen“ ergänzen. Am besten lassen Sie sich an Ort und Stelle Name und Adresse von Zeugen geben. Auch Unfallspuren sind hilfreich: Messen Sie beispielsweise Bremsspuren und fotografieren Sie Fahrzeugschäden. Bei komplizierten oder unklaren Unfällen informieren Sie bitte die Polizei.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Unfall mit einem nichtversicherten Fahrzeug hatte?
Die Verkehrsopferhilfe hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden oder in denen das Auto vorsätzlich und widerrechtlich als "Tatwaffe" eingesetzt wird oder der Autohaftpflichtversicherer insolvent wird.
Kontaktdaten der Verkehrsopferhilfe e.V.:
Wilhelmstr. 43 / 43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20205858
Telefax: (030) 20 20 5722
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de (voh@verkehrsopferhilfe.de)
Fragen und Antworten zum Hagelschaden
Ist eine Sammelbesichtigung bei einem Hagelschaden sinnvoll?
Da Hagelereignisse Massenereignisse sind, führen wir Sammelbesichtigungen durch. Es werden zentrale Sammelpunkte eingerichtet, in denen der Schaden an Ihrem Fahrzeug zeitnah, kompetent und unter optimalen Besichtigungsverhältnissen ermittelt wird. Im Anschluss an die Besichtigung kann sofort abgerechnet und die kalkulierte Schadenhöhe zur Auszahlung angewiesen werden.
Muss ich bei einem Kumulereignis eine Selbstbeteiligung zahlen?
Wenn ein Eigenanteil vereinbart wurde, dann wird die vereinbarte Selbstbeteiligung (regelmäßig 150,00 Euro) bei der Regulierung abgezogen.
Wird die Mehrwertsteuer übernommen?
Bei fiktiver Abrechnung des Schadens (also auf Basis einer Reparaturkosten-kalkulation, eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens) werden die Nettoreparaturkosten erstattet. Die Mehrwertsteuer wird dann übernommen, wenn sie angefallen ist, das Fahrzeug also repariert wurde und der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Erfolgt im Schadenfall eine Hochstufung?
Es gibt keine sogenannte „Hochstufung“ bei Inanspruchnahme der Teilkaskoversicherung.
Wie kann ich den Schaden abrechnen?
Kann ich den Schaden mit der Versicherung auf Basis einer(s) Reparaturkostenkalkulation/Kostenvoranschlags/Gutachtens abrechnen?
Sie können den Schaden auch auf Basis einer(s) Reparaturkostenkalkulation/Kostenvoranschlags/Gutachtens abrechnen lassen. Die Regulierung erfolgt dann ohne Mehrwertsteuer.
Kraftfahrt-Schaden persönlich melden
Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende.
Wir informieren Sie bereits am Telefon über alle Leistungen, die Sie erwarten können.
Wir vermeiden Schriftwechsel – telefonische Absprachen sind selbstverständlich verbindlich. In den meisten Fällen genügt eine umgehende telefonische Schadenmeldung für die weitere Bearbeitung. Qualität der Beratung und Kundenfreundlichkeit stehen im Vordergrund.
Wenn Sie einen Schaden als Privatkunde telefonisch melden möchten, dann rufen Sie bitte unter den folgenden Nummer an:
Schaden melden: ++49 511 645-46160
Panne / Notruf : +49 511 645-46112
- Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende
- Wir informieren Sie bereits am Telefon über alle Leistungen, die Sie erwarten können
- Qualität der Beratung und Kundenfreundlichkeit stehen im Vordergrund