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Kfz-Versicherung
Handy am Steuer
Alles auf einen Blick

Lassen Sie die Autofahrt nicht zum Blindflug werden
Klingelt das Smartphone im Auto, dann nehmen es viele Fahrer unwillkürlich zur Hand und den Anruf an. 55 Prozent der Befragten in einer Untersuchung der Sachverständigen-Organisation Dekra gaben an, ein mobiles Gerät während der Fahrt immer mal wieder zu nutzen. Die meisten denken sich nicht viel dabei, obwohl sie wissen dürften, dass das verboten ist. Offenbar unterschätzen oder ignorieren sie das Risiko.
Das ist ein großer Fehler, denn schon ein kurzer Blick aufs Smartphone genügt, und die Autofahrt wird zum Blindflug. Wie lang der ist, hat der ADAC ausgerechnet. Wer bei Tempo 50 nur für drei Sekunden auf sein Handy schaut, legt in der Zeit eine Strecke von 42 Metern zurück. Nach sieben Sekunden sind es bereits 97 Meter ohne Sichtkontakt zur Fahrbahn. Die Spanne ist nicht aus der Luft gegriffen. Laut des Automobilclubs dauert es durchschnittlich diese sieben Sekunden, das Gerät zu greifen, zu aktivieren und seinen Bildschirminhalt zu erfassen.
Fahrer, die das tun, begeben sich und andere in große Gefahr. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und im Oktober 2017 die Strafen dafür deutlich erhöht. Die klare Botschaft: Das Smartphone am Steuer in die Hand zu nehmen, ist tabu!
Nicht nur Telefonieren am Steuer ist verboten
Mit den härteren Strafen im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden auch die Regeln verschärft. Davon ist nicht nur das Telefonieren im Auto betroffen. So schränkt § 23 Absatz 1a der StVO nun generell den Umgang mit elektronischen Kommunikationsgeräten stark ein. Was heißt das konkret?
Die grundsätzliche Regel dahinter lautet: Smartphone, Tablet, Navi und Co. dürfen während der Fahrt beziehungsweise bei laufendem Motor nicht mehr in die Hand genommen und bedient werden.
Erwischt! Welche Strafe droht?
Wer am Steuer mit einem elektronischen Gerät hantiert, der begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Wird er dabei ertappt, schickt ihm die Polizei einen Bußgeldbescheid. Wie hoch der ausfällt und welche weiteren Konsequenzen drohen, kommt auf die Umstände an.
- Mindestens sind 100 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
- Gefährdet der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, indem er zum Beispiel sein Auto in Schlangenlinien oder über Fahrbahnmarkierungen hinweg steuert, klettert das Bußgeld auf 150 Euro. Außerdem kommen zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot hinzu.#
- Ist Sachbeschädigung im Spiel, steigt die Strafe auf 200 Euro an, plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Diese Strafen gelten nicht nur beim Handy am Steuer, sondern auch für den händischen Gebrauch von Tablets, Navigationsgeräten oder Notebooks. Geahndet wird dieses Fehlverhalten übrigens nicht nur bei Autofahrern. Auch wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, darf Handy und Co. nicht in die Hand nehmen. Tut er es trotzdem, muss er mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Ob jemand mit dem Handy am Steuer erwischt wird, hängt von der örtlichen Kontrolldichte der Polizei ab. Allerdings reicht es schon aus, wenn es eine Streife im Auto oder zu Fuß bemerkt. Auch das Blitzfoto einer Radarfalle, das den Fahrer mit dem Handy am Ohr zeigt, ist ein Beweis.
Smartphone-Nutzung während der Probezeit
Was ist in der Probezeit zusätzlich zu beachten?
Telefonieren während der Fahrt ist natürlich auch für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit verboten. Ihnen drohen die gleichen Strafen, die auch andere Fahrer hinnehmen müssen.
Es kommt allerdings noch etwas hinzu. Das Fehlverhalten von frischgebackenen Führerscheininhabern wird in zwei Kategorien eingeteilt: schwere A-Verstöße und leichtere B-Verstöße. Das Handy am Steuer zählt als schwere Zuwiderhandlung und ist somit ein A-Verstoß.
Deshalb verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre. Zweite Konsequenz: Die Handy-Sünder müssen ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren.
Diese Nachschulung gibt es nicht umsonst. Die Teilnahmegebühren fallen sehr unterschiedlich aus und liegen meistens zwischen 100 und 400 Euro.
Handy am Steuer: Was ist noch erlaubt?
Bedeuten die verschärften Verbote, dass Sie Ihre elektronischen Geräte überhaupt nicht mehr im Auto nutzen dürfen? Nein. Entscheidend nach der neuen Gesetzeslage ist nämlich nicht unbedingt, was Sie mit Ihrem Gerät machen, sondern wie Sie es machen. Es kommt also auf die Umstände an. Sie dürfen:
- Das Gerät uneingeschränkt bedienen. Voraussetzung dafür ist, dass der Motor nicht läuft. Davon ausgenommen sind der Standby-Betrieb von Elektrofahrzeugen sowie jene Phasen, in denen die Start-Stopp-Automatik – etwa vor einer roten Ampel – den Antrieb vorübergehend abschaltet.
- Sprachbefehle nutzen. Solange Sie ein Gerät mit gesprochenen Befehlen bedienen, sind Sie auf der sicheren Seite. Dabei spielt es keine Rolle, ob das über eine interne Sprach-App oder eine im Fahrzeug eingebaute beziehungsweise nachgerüstete Lösung (Freisprechanlage) erfolgt.
- Eine Halterung verwenden. Steckt das Gerät sicher in einer speziellen oder universellen Halterung an der Frontscheibe, am Armaturenbrett oder einer anderen gut erreichbaren Stelle, dann dürfen sie es mit den Fingern bedienen – also auch ohne Freisprechanlage.
- Das Gerät aufheben. Fällt das Smartphone oder ein ähnliches Gerät herunter, dürfen Sie es kurz aufnehmen und woanders hinlegen.
Unfall mit Handy am Steuer: Zahlt die Versicherung?
Passiert beim Telefonieren während der Fahrt ein Unfall, ist der Verursacher für die Schäden von Dritten haftbar. Die finanziellen Folgen daraus fängt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Schäden am eigenen Fahrzeug sind ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Allerdings gilt der Fall Handy am Steuer als grob fahrlässig. Deshalb darf es der Versicherer ablehnen, für die Reparatur aufzukommen. HDI verzichtet hier auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und begleicht den Schaden.