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Kfz-Versicherung
Fahren ohne Versicherung
HDI erklärt, was passiert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählen in Deutschland zum Beispiel Sozialversicherungen wie die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer. Aber auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich.
Geregelt ist das im Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz). Darin heißt es in § 1:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherungzur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.“
Und das ist übrigens nicht nur in Deutschland so, sondern gilt sinngemäß europaweit.
Großes finanzielles Risiko: Autofahren ohne Kfz-Versicherung
Warum ist das so? Weil bei Unfällen im Straßenverkehr schnell erhebliche Schäden an Personen und Gegenständen entstehen. Daraus resultieren unter Umständen horrende Summen, die sogar in die Millionen gehen können und für die der Fahrer haftet. Übersteigt der entstandene Schaden dessen finanzielle Möglichkeiten, muss er unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und über viele Jahre abbezahlen.
Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Rechnungen für Reparaturen und/oder medizinische Behandlungen sitzen bleiben. Um das zu vermeiden, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen und für den finanziellen Ausgleich sorgen. So bleiben Verursacher und Geschädigte vor einem möglichen Ruin bewahrt.
Fahren ohne Versicherung passiert schneller als gedacht
Nicht erst wenn Sie sich ganz bewusst mit einem nicht angemeldeten – und somit nicht versicherten Fahrzeug – in den Straßenverkehr wagen, handeln Sie illegal. Tatsächlich passiert das Autofahren ohne Versicherungsschutz häufig versehentlich – beziehungsweise aus Unwissenheit. Sie fahren ohne Versicherung, wenn Sie …
- … ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen. Das umfasst nicht nur Straßen, sondern auch Parkplätze, Tankstellen, öffentlich zugänglich Feldwege etc.
- … oder mit einem fremden/falschen Kennzeichen unterwegs sind.
- … die bisherige Kfz-Versicherung gekündigt haben, aber die neue noch nicht wirksam ist.
- … einen Beitragsrückstand bei der Versicherung haben, durch den der Schutz erlischt.
Wenn Sie also mit Ihrem Filius in der bereits abgemeldeten alten Familienkutsche das Autofahren auf einem Feldweg üben, machen Sie sich strafbar. Auch wenn der Wagen ohnehin demnächst in die Schrottpresse geht. Während der privaten Fahrstunde die Kennzeichen des neuen, versicherten Autos zu nutzen, macht die Sache nicht besser. Haben Sie für die Überführung eines frisch erstandenen Fahrzeugs ein Kurzzeitkennzeichen genutzt, muss das Auto unmittelbar nach Ablauf des Kennzeichens ordnungsgemäß angemeldet und versichert sein. Ansonsten darf es noch nicht einmal am Straßenrand parken, ohne dass Sie sich strafbar machen.
Harte Strafen: Was droht bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
Wer gegen die Versicherungspflicht verstößt, macht sich nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes einer Straftat schuldig. Das zieht unterschiedliche rechtliche Folgen nach sich, die maßgeblich von den Umständen und der Schwere der Pflichtverletzung abhängen.
Diese Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherungsschutz:
Darüber hinaus kann es auch zu einem Eintrag ins Führungszeugnis kommen. Und zwar dann, wenn fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz festgestellt wurde.
Fällt schnell auf: Auto ohne Versicherung fahre
Das Risiko erwischt zu werden ist unter bestimmten Umständen sehr groß. Ist zum Beispiel der Versicherungsschutz erloschen, löst das nämlich einen bürokratischen Vorgang aus. Automatisch informiert der Versicherer die Zulassungsstelle über die Situation. Die Behörde untersucht daraufhin, ob das Fahrzeug abgemeldet oder neu versichert worden ist. Hat der Halter weder das eine noch das andere veranlasst, dann legt der Vollstreckungsdienst das betreffende Fahrzeug still und zieht es damit aus dem Verkehr.