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Kfz-Versicherung

Autodiebstahl: Wer haftet?

Diebstahlschutz, Wiederbeschaffungswert & Checkliste

Autodiebstahl: Wer haftet?

Schutz vor finanziellen Einbußen

Sie haben die letzte Parklücke weit und breit ergattert und sind gerade noch rechtzeitig zur Verabredung eingetroffen. Nach einem gelungenen Abend schlendern Sie zurück zu Ihrem Auto und stellen erstaunt fest: Es ist weg! Sie überprüfen, ob Sie vielleicht in einem Halteverbot gestanden haben und der Wagen abgeschleppt wurde und gehen die umliegenden Straßen ab. Oder vielleicht hatten Sie doch woanders geparkt? Verläuft die Spurensuche ergebnislos und kann auch die Polizei keinen Abschleppvorgang bestätigen, steht es fest – Ihr Auto wurde gestohlen.

Wird ein Auto geklaut, dann ist das mit Ärger und Stress verbunden. Damit Sie nicht auch noch finanzielle Einbußen erleiden, sollte Ihr Auto über den richtigen Versicherungsschutz verfügen. Dann springt im Falle eines Diebstahls die Versicherung ein und nicht Sie selbst mit Ihrem eigenen Geld. Vorausgesetzt, Sie haben nicht grob fahrlässig gehandelt, indem Sie das Auto unverschlossen oder mit steckendem Schlüssel geparkt haben.

Diebstahlschutz für Ihr Auto

Um Autodieben das Handwerk zu erschweren, gibt es verschiedene effektive Methoden zur Autosicherung. Die meisten Wagen verfügen mittlerweile über eine elektronische Wegfahrsperre. Damit ist ohne den entsprechenden Chip oder Transponder ein Wegfahren des Autos nicht möglich. Die Software kann von findigen Dieben allerdings ausgetrickst werden. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Sicherung Ihres Fahrzeuges.

Eine weitere Möglichkeit, um Ihr Auto vor einem Diebstahl zu bewahren, ist ein GPS-Diebstahlschutz. Damit ist eine Echtzeit-Überwachung möglich – so können Sie jederzeit kontrollieren, wo sich Ihr Auto befindet. Möglich ist dies über ein im Fahrzeug verbautes GPS-Modul. Lagesensoren vervollständigen den Schutz, indem sie bei einer Bewegung des Autos den Besitzer per Smartphone alarmieren. Die GPS-Lösung ist grundsätzlich eine gute Ergänzung zum serienmäßigen Diebstahlschutz. Es gibt jedoch auch Störfaktoren:

  • Transportieren die Diebe das gestohlene Fahrzeug in einem geschlossenen Anhänger, verliert das Gerät den notwendigen Kontakt zu den GPS-Satelliten und die Positionsbestimmung klappt nicht mehr.
  • Finden die Autoknacker das GPS-Gerät oder reagiert der Besitzer zu spät und das Auto befindet sich bereits im Ausland, ist der Zugriff auf das Fahrzeug nicht mehr gewährleistet.

Einen preiswerten Zusatzschutz bietet die Lenkrad-Kralle. Das Wegfahren ist Dieben damit in aller Regel nicht möglich. Haben es die Langfinger allerdings nur auf Autoteile und -zubehör wie Radio oder Navigationsgerät abgesehen, hilft diese Vorkehrung nicht. Für hochwertige Autos ist sie ebenfalls nicht immer ausreichend – um an die edlen Wagen zu kommen, ziehen einige Diebe sie auf einen Anhänger und transportieren sie damit ab.

Ventilwächter sind ebenfalls eine günstige Alternative zum Schutz Ihres Autos. Sie sitzen auf den Reifenventilen und lassen die Luft ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h nach wenigen hundert Metern aus den Reifen ab. Den Transport des Wagens auf einem Lader können allerdings auch sie nicht abwenden. Und: Vergisst der Besitzer die Demontage der Ventilwächter, sind die Reifen nach kurzer Fahrt auch für ihn platt.

Eine Parkkralle wird am Reifen des Autos befestigt und verhindert so ebenfalls das Wegfahren durch Unbefugte. Durch den Platzbedarf der Parkkralle, den zeitliche Aufwand zum Anbringen und die damit verbundene Verschmutzung ist sie jedoch eine etwas umständliche Methode zur Fahrzeugsicherung.

Nicht zuletzt sollten Sie bei der Wahl des Parkplatzes ein Auge auf die Umgebung haben. Stellen Sie Ihr Fahrzeug in einer Ihnen unbekannten Umgebung ab, verschaffen Sie sich einen Überblick über das Terrain oder nutzen Sie bewachte Garagen oder Parkhäuser. Achten Sie außerdem grundsätzlich darauf, dass Türen, Fenster und Kofferraum Ihres Autos stets verschlossen sind.

Tipp: Steht Ihr Auto am Wohnort in einer abschließbaren Garage, senkt dies in den meisten Fällen Ihren Versicherungsbeitrag. Viele Versicherungsanbieter honorieren damit das verringerte Diebstahlrisiko.

Autodiebstahl: Was wird ersetzt?

Wurde Ihr Auto gestohlen, sind Sie mit einer Kaskoversicherung gut beraten. Denn in diesem Fall schützt Sie die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Die Teilkaskoversicherung hingegen springt bei Autodiebstahl ein. Doch was genau zahlt die Versicherung?

Bei einem Kfz-Diebstahl erstattet Ihnen die Versicherung den Wiederbeschaffungswert (auch Zeitwert) Ihres Fahrzeuges. Er dient dazu, den Kauf eines neuen Wagens mit einer vergleichbaren Ausstattung und einer ähnlichen Kilometer-Leistung zu finanzieren. Wird Ihr Auto nach dem Diebstahl wiedergefunden, übernimmt die Versicherung die anfallenden Reparaturkosten. Vorausgesetzt, die Instandsetzung ist wirtschaftlich. Handelt es sich um ein neues Auto (nicht länger als zwölf Monate zugelassen), gleichen einige Anbieter den vollen Neupreis aus.

Die Kfz-Versicherung von HDI lässt sich um verschiedene Leistungsbausteine erweitern. Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – Sie sind nicht nur gegen einen Kfz-Diebstahl, sondern auch eine Vielzahl weiterer Risiken individuell abgesichert.

Tipp: Die Kaskoversicherung wird günstiger, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das Kostenrisiko bleibt für Sie überschaubar, da Sie für einen Schaden nur in Höhe der Selbstbeteiligung aufkommen, Ihr Versicherungsbeitrag kann sich aber spürbar reduzieren.

Checkliste: Wenn das Auto geklaut wurde

Was tun nach einem Autodiebstahl? Die Schadensabwicklung weist einige Besonderheiten auf. Damit Sie nicht ratlos sind, wenn Ihr Auto gestohlen wurde, haben wir eine Checkliste erstellt:

  • Verständigen Sie umgehend die Polizei. Erstatten Sie unbedingt eine Strafanzeige. Diese werden Sie im weiteren Verlauf der Schadensregulierung brauchen.
  • Benachrichtigen Sie Ihren Versicherungsanbieter.
  • Bei einem Leasingfahrzeug sollten Sie außerdem den Leasinggeber benachrichtigen.
  • Lassen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle stilllegen (hierfür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I).
  • Schicken Sie den Stilllegungsnachweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein), das Protokoll der Strafanzeige und den Autoschlüssel an Ihre Versicherung – am besten per Einschreiben.
  • Für gestohlene Gegenstände im Auto haftet in der Regel die Hausratversicherung – fragen Sie am besten direkt bei dieser nach oder werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsbedingungen.
  • Warten Sie mit der Neuanschaffung eines Fahrzeuges nach Möglichkeit einen Monat ab. Schließlich könnte der Wagen in dieser Zeit gefunden werden.

Immerhin ein Trost: Ist Ihr Fahrzeug nach dem Diebstahl in einen Unfall verwickelt, haften Sie dafür nicht. Wird ein Fahrzeug ohne das Wissen des Halters oder gegen seinen Willen benutzt, ist er nicht für die hierbei verursachten Schäden (§7 Straßenverkehrsgesetz) verantwortlich.