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Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen: Geht das?
Denn solche Produkte gibt es im Normalfall nicht
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht sinnvoll
Die gesammelten Informationen über den Versicherten sind immens wichtig, damit Kunden einen individuell zugeschnittenen Schutz bekommen können. Sofern Sie bereits eine BU-Police besitzen, ist aber bei der Änderung von Details nicht immer eine erneute Prüfung notwendig.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen beziehungsweise ohne Gesundheitsprüfung wird von Kunden oft gewünscht. Ohne die Fragen geht es allerdings nicht. Der Vorgang ist dennoch relativ unkompliziert.
Angenommen die Fragen würden wegfallen: Sie bekämen lediglich eine Versicherungsleistung von der Stange. Statt eines individuell zugeschnittenen Pakets wären die Policen nicht an Ihre persönlichen Lebensumstände angepasst. Des Weiteren könnte Ihr Versicherer die Risiken nur schlecht kalkulieren. Die Prämien für Sie und auch für die anderen Kunden wären deutlich höher.
Also ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gar nicht sinnvoll. Denn nur so, erhalten Sie den passenden Schutz. Das heißt, in der Praxis wird Ihr Vertrag um spezielle Klauseln, die Ihre persönliche Situation betreffen ergänzt. Gleichzeitig wird ein adäquater Beitrag für Sie gewählt. Unterm Strich wird es günstiger. Ein Beispiel: Wenn Sie angeben, dass Sie einmal wegen Atembeschwerden in Behandlung waren, wird Ihr Risiko womöglich erhöht eingeschätzt und Ihr Beitrag teurer. Wenn nun aber transparent wird, dass das länger zurück liegt und vielleicht sogar festgestellt wurde, dass es nur vorüber gehend war und Krankheiten ausgeschlossen wurden, ist ihr Risiko völlig normal und ihr Beitrag auch nicht erhöht. Die Devise lautet also: Keine Angst vor den Gesundheitsfragen. Sie profitieren am Ende davon.
Welche Gesundheitsfragen werden für die BU gestellt?
Im Detail kommt es auf die spezielle Police an, die Sie sich wünschen. An der einen oder anderen Stelle wird gegebenenfalls genauer nachgefragt. Sie werden auf eine ganze Reihe Fragen stoßen. Zum Beispiel müssen Sie vermutlich angeben, für welche Erkrankungen und Beschwerden Sie in ärztlicher Behandlung waren. Außerdem werden Informationen zu Tumor-, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Schlaganfall oder Leiden des Muskel-Skelett-Apparats gesammelt. Darüber hinaus wollen manche Versicherer wissen, wie groß und schwer Sie sind.
Auch die geistige Gesundheit von Kunden wird durchleuchtet: Gibt es psychische Erkrankungen? Leidet der Antragsteller unter Depressionen oder Burn-out? In manchen Fällen werden Sie zudem nach Stressfaktoren befragt. Beispielsweise, ob Sie oft unter Zeitdruck stehen oder ob Sie viel Verantwortung in Ihrem Job tragen.
Bevor Sie die einzelnen Punkte beantworten, können Sie von Ihrer Krankenkasse die Unterlagen zum Gesundheitsstatus anfordern. Diese reichen 18 Monate zurück. Mit den Zusatzinformationen läuft der Prozess reibungsloser. Ihr Status wird immer individuell von den Verantwortlichen eingeschätzt.
Wann müssen Fragen beantwortet werden?
Gesundheitsfragen beantworten Sie beim Erstantrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Sie Ihre Versicherungssumme erhöhen oder andere, kritische Klauseln in Ihrer Police verändern wollen, müssen Sie unter Umständen erneut ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Können Sie die erneuten Fragen vermeiden? Theoretisch ja. Mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie ändern Sie Aspekte Ihres Vertrages, ohne Informationen erneut anzugeben. Meistens ist eine Modifizierung der Versicherung aber nur bei besonderen Ereignissen möglich. Etwa wenn Sie Kinder bekommen, heiraten oder mehr Gehalt bekommen. Die Details dazu sollten Sie mit einem Betreuer besprechen.
Wo können die Fragen ausgefüllt werden?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zu beantragen, ist in der Regel nicht möglich. Die Versicherer machen es Ihnen meist aber einfach: Sie können das entsprechende Formular bequem zu Hause ausfüllen. Viele Anbieter stellen dafür einen Onlineservice zur Verfügung.
Es geht auch analog: Lassen Sie sich den Antrag zuschicken oder holen Sie sich die Papiere bei Ihrem Versicherungsberater. Beantworten Sie die Fragen nicht sofort im Büro der Versicherung. Nehmen Sie das Formular mit und lassen Sie sich beim Ausfüllen Zeit. Die Gesundheitsprüfung wird schließlich vom Versicherer vorgenommen. Damit ist gemeint: Ihr Antrag wird bearbeitet und bewertet.
Informationen vom Hausarzt
Bei der Gesundheitsprüfung werden Haus- und Spezialärzte in den meisten Fällen nicht von der Versicherung konsultiert. Bevor Sie den Fragenkatalog selbstständig ausfüllen, kann es dennoch sinnvoll sein, Ihrem Mediziner einen Besuch abzustatten. Dieser Schritt ist zwar aufwendig. Sie erhalten dafür aber schnell die korrekten Informationen, die Sie umgehend verwenden können. Meldet sich die Versicherung bei Ihrem Hausarzt, wird die Patientenakte angefordert. Diese können Sie sich im Vorfeld selbst ansehen. Die Informationen sollten mit den Antworten auf die Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung übereinstimmen.
Darf die Versicherung ohne Zustimmung den Arzt zu bestimmten Erkrankungen befragen? Die kurze Antwort lautet: Nein. Ohne Ihr Einverständnis werden keine Daten übermittelt. Auf dem Fragenformular gibt es jedoch meistens einen entsprechenden Abschnitt, der den Arzt kurzzeitig von seiner Schweigepflicht entbindet. Geben Sie Ihre Erlaubnis dazu niemals pauschal. Das sollte immer für den Einzelfall geschehen.
Dieser Zeitraum wird wichtig
Auf welchen Zeitraum beziehen sich die Gesundheitsfragen? Folgende Punkte müsse
Folgende Punkte müssen Sie angeben:
- Ambulante Behandlungen, Beschwerden und Arztbesuche aus den letzten fünf Jahren
- Operationen und stationäre Klinikaufenthalte aus den letzten zehn Jahren
Liegen Krankheiten oder Beschwerden länger zurück, müssen diese normalerweise nicht aufgelistet werden.
Vorerkrankungen in den Gesundheitsfragen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit Vorerkrankungen beantragt werden. Im individuellen Fall ändern sich gegebenenfalls die Prämien und der Risikobeitrag.
In manchen Fällen müssen Verbraucher einen Risikozuschlag in Kauf nehmen. Oder sie müssen alternativ auf einige Zusatzklauseln verzichten. Eine BU-Police bekommen aber auch diese Personen. Abgelehnt werden hingegen in der Regel Menschen, die unter Krebs, Multipler Sklerose, Epilepsie oder schwerer Diabetes leiden. Für Menschen, die an diesen Vorerkrankungen leiden, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Fehlende Angaben in der Gesundheitsprüfung
Die Fragen zu Vorerkrankungen müssen Sie in dem Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Werden Informationen unterschlagen, führt das im Extremfall zum Erlöschen des BU-Schutzes. Die Gesundheitsprüfung des Versicherers ist allerdings beendet, wenn Sie den Vertrag erhalten. Eine Krankheit, die später auftritt, müssen Sie nicht nachmelden. Soll die Police allerdings ausgezahlt werden, prüft der Versicherer genau, ob Ihre Angaben korrekt gewesen sind. Falls Informationen nicht stimmen, können Zahlungen unter Umständen verweigert werden.
Was passiert, wenn Angaben unabsichtlich vergessen werden? Der Versicherer muss nachweisen, dass es sich um eine absichtliche Täuschung gehandelt hat. Wenn das der Fall ist, kann er binnen eines Monats die Police kündigen oder rückwirkend höhere Beiträge einfordern.