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Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente

Unterschiede zwischen BU- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente

Ganzheitlicher Schutz ist wichtig

Für einen ganzheitlichen Schutz Ihres Einkommens ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) genau das Richtige. Doch bietet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht dieselben Sicherheiten? Tatsächlich unterscheiden sich die beiden Policen in wichtigen Details voneinander. Aber welcher Vertrag sichert was ab? Wo genau liegen die Unterschiede zwischen den beiden Produkten? Und welche Option passt am besten zu Ihnen?

Berufsunfähigkeit im Überblick

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sieht sich mit Einkommensausfällen konfrontiert. Die staatlichen Leistungen Ihrer gesetzlichen Rentenkasse reichen in ein einem solchen Fall kaum aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Lücke sollten Sie schließen. Zum Beispiel mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Leistungen Sie von der gesetzlichen Rentenkasse erwarten können, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Wann jemand berufsunfähig ist, legen Versicherer genau fest. Meist heißt es ganz allgemein: Sobald ein Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, zahlt der Versicherer im Rahmen des entsprechenden Vertrags. Eine Berufsunfähigkeit kann beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit ausgelöst werden. Auch psychische Erkrankungen sind inzwischen oft abgedeckt. Kann ein Büroangestellter zum Beispiel aufgrund eines Burn-outs oder einer Depression seinem Job nicht mehr nachgehen, bekommt er die vertraglich vereinbarte Rente von seiner BU-Versicherung ausgezahlt.

Die Versicherer prüfen die Gesundheit des Versicherten gewissenhaft. Bei HDI greift die BU bereits, wenn Sie als zu 50 Prozent berufsunfähig eingestuft werden. Könnte der Büroangestellte aus dem Beispiel seinem Beruf noch in Teilzeit nachgehen, ist er dennoch vor Lohnausfällen geschützt. Mit der privaten BU federn Sie also Gehaltseinbußen ab. Die Berufsunfähigkeit muss allerdings über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Wichtig: Es besteht ein elementarer Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Jemand der berufsunfähig ist, ist nicht zwangsläufig auch erwerbsunfähig. Wer zwar seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber durchaus einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen kann, ist berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.

So funktioniert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Erst wenn ein Arbeitnehmer gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann, mit der er seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte, gilt er als erwerbsunfähig. In solch einem Fall zahlt der Staat gesetzlich Rentenversicherten eine Erwerbsminderungsrente. Dieser staatliche Schutz fällt allerdings zumeist recht dünn aus.

Wann besteht Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

  • Wenn Betroffene aufgrund einer Krankheit oder eine Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Wer noch drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält die Rente anteilig.
  • Voraussetzung ist, dass mindestens drei Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurden und eine allgemeine Wartezeit erfüllt wurde (in der Regel fünf Jahre).

Eine volle Erwerbsminderung liegt nur vor, wenn ein Arbeitnehmer auch in jedem anderen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ein Beispiel: Ein Chirurg verletzt sich an der Hand. Dies führt zu dauerhaften Einschränkungen seiner feinmotorischen Fähigkeiten. Seine Aufgaben im OP kann er deshalb nicht mehr erfüllen. Er wäre aber noch in der Lage, einen anderen Job anzunehmen. Theoretisch könnte er zum Beispiel eine Stelle als Lagerist annehmen. In diesem Szenario würde keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Denn der Chirurg ist lediglich berufs- aber nicht erwerbsunfähig.

Staatliche Stellen prüfen sehr genau, ob eine Rehabilitation des Gesundheitszustandes möglich ist, bevor die Leistung gewährt wird. Besteht zum Beispiel die Chance, durch Reha-Maßnahmen so gesund zu werden, dass eine einfache Erwerbstätigkeit wieder ausgeübt werden könnte, erhalten Betroffene keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Diesen Basisschutz genießen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer automatisch. In der Praxis ist das Antragsverfahren allerdings häufig kompliziert und langwierig und die Leistungen gering. Selbst im Höchstfall erhalten Sie meist nicht mehr als 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts.

Private Einkommensunfähigkeitsversicherung

Neben der staatlichen Variante gibt es auch eine private Einkommensunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Eine solche Police sichert Sie ähnlich wie die Erwerbsminderungsrente im Ernstfall ab – also dann, wenn Sie keinem Beruf mehr nachgehen können. Allerdings mit deutlich besseren Leistungen und weniger Auflagen. Damit eignet sie sich beispielsweise als Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, aber auch als Absicherung für Personen, die die staatliche Leistung nicht erhalten, beispielsweise Selbstständige oder Berufsanfänger.

Was ist bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert?

  • Wenn Betroffene wenigstens sechs Monate überhaupt keiner Arbeit für mindestens drei Stunden täglich nachgehen können, erhalten Sie Leistungen.
  • Auch psychische Erkrankungen sind bei HDI eingeschlossen.
  • Zusätzliche Einmalleistungen im Fall von schwerer Krankheit oder Tod (optional).

Wie hoch Ihre monatliche Rente ausfallen soll, haben Sie bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung von HDI selbst in der Hand. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können Sie die monatliche Leistung so festlegen, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Für wen eignet sich eine BU-Versicherung? Im Grunde für jeden – zumindest für jeden, der zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts auf seinen Beruf angewiesen ist. Schon für Berufsanfänger ist die Police sinnvoll. Denn der Schutz gilt ab dem ersten Geltungstag des Vertrags. Das ist vor allem für Jobneulige wichtig. Denn eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommt nur, wer in den letzten fünf Jahren vor einem entsprechenden Unfall oder einer Krankheit mindestens drei Jahre lang in die staatliche Rentenkasse eingezahlt hat. Kommt es in den ersten Berufsjahren zum Schlimmsten, greift der gesetzliche Schutz daher noch nicht.

Bereits für Studenten und Auszubildende lohnt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Junge Menschen sind in der Regel gesund, ihr Risiko für eine Erwerbsunfähigkeit ist daher geringer. Deshalb werden Ihnen oft besonders günstige Konditionen für die BU eingeräumt. HDI bietet mit EGO Young sogar einen speziellen BU-Tarif für Studenten, Azubis und Berufsanfänger. Ein weiterer Vorteil: Geht ein Betroffener später einem sogenannten Risikojob nach, bleibt der Schutz bestehen.

Für Selbstständige und Freiberufler ist diese private Absicherung besonders elementar. Denn sie können in den meisten Fällen nicht mit gesetzlichen Leistungen rechnen, sollten sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Vorteile der privaten BU

Sorgt ein Schicksalsschlag dafür, dass Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können, ist das hart genug. In einer solchen Situation nach Alternativen suchen zu müssen, wie sich der Lebensunterhalt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten bestreiten lässt, ist eine zusätzliche Belastung. Das erspart Ihnen die private BU.

Einer der entscheidenden Vorteile dieser Versicherung: Sie bewahrt Sie vor der Perspektive, sich mit Hilfstätigkeiten über Wasser halten zu müssen. Ein weiterer positiver Aspekt einer privaten BU: Sie haben Ihre finanzielle Absicherung selbst in der Hand. Sie können mit Ihrem gesamten letzten Nettoeinkommen oder wenigstens mit einem Teil davon rechnen.

Für wen eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Trotz des umfassenderen Schutzes der BU kann in manchen Situationen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine geeignetere Option sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung (noch) nicht leisten können. Aufgrund des weniger umfangreichen Leistungsspektrums ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung günstiger zu haben und Sie sind dennoch gut abgesichert, wenn Unwägbarkeiten Ihr Leben durchkreuzen.

Auch wer eine lange Krankheitsgeschichte oder bestimmte Vorerkrankungen hat, kann Schwierigkeiten haben, eine BU-Police zu erhalten. Um das Risiko kalkulierbar zu machen, ist eine eingehende Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss einer BU bei seriösen Anbietern Pflicht. Beim Antrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es zwar auch Gesundheitsfragen. Im Vergleich zu einer BU sind diese in der Regel aber weniger streng.

Für diejenigen, die aufgrund Ihres Gesundheitszustands Probleme mit der Gesundheitsprüfung bei der BU haben, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung daher eine gute Alternative sein, um das eigene Einkommen abzusichern. Gleiches gilt für Menschen, die in besonders risikoreichen Berufen tätig sind. Gleisarbeiter bekommen beispielsweise BU-Policen nur zu vergleichsweise teuren Konditionen, da ihr Beruf als extrem riskant bewertet wird.