
Scherben bringen Glück – das kann nur jemand sagen, dessen Kind noch nie die Terrassentür als Torwand benutzt hat. Dem noch nie die gusseiserne Pfanne auf das brandneue Kochfeld gefallen ist. Und dem noch nie die schwere Glasvitrine beim Verrücken umgekippt ist. Alle anderen wissen: Glasschäden können ganz schön unangenehm sein. Und teuer. Denn besonders bei Gebäudeverglasung kommt zu den Kosten für die Neubeschaffung oft auch eine Rechnung für professionelle Absicherungs- und Aufräumarbeiten dazu.
Die HDI Glasversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer zerbrochenen Glasfläche entstehen – und zwar sowohl am Haus als auch bei Ihrem Mobiliar, unabhängig von der Schadensursache (außer Vorsatz). Meistens muss nicht nur das Glas ersetzt werden, hinzu kommen die Beseitigung der Scherben, die vorläufige Abdichtung offener Stellen und der fachmännische Einsatz der neuen Glasfläche.
Eine Glasversicherung schließt auch Flächen ein, an die Sie zunächst vielleicht gar nicht denken – wie zum Beispiel Glaskeramik-Kochfelder, Photovoltaik-Anlagen und die Glasscheiben in Bilderrahmen oder Öfen. Auch diese Kosten übernimmt die HDI Glasversicherung.
Das Paket Basis bietet Ihnen eine solide Grundabsicherung für Gebäude- und Mobiliarverglasung von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Wochenendhäusern.
Zusatzdeckung für Gerüstkosten, Kosten aufgrund Erneuerung von Anstrichen, Malereien oder Kosten zur Beseitigung und Wiederanbringung von z. B. Markisen oder Schutzgittern
Der monatliche Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Größe der Wohnfläche sowie dem gewünschten Versicherungsumfang. Das Basispaket der HDI Glasversicherung bietet Ihnen zu günstigen Konditionen bereits eine solide Grundabsicherung, auch für Bruchschäden an Duschkabinen und Nebengebäuden. Für geringe Mehrkosten ist mit dem Paket Kosten Plus die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen bis zu 5.000 Euro abgedeckt. Je nach Art des Gebäudes oder Art des Versicherungsnehmers (Mieter oder Vermieter) kann auch Verglasung mitversichert werden, die dem allgemeinen Gebrauch dient, zum Beispiel in Treppenhäusern.
Alles Wissenswerte und Hintergründe für die Glasversicherung.
Hausrat- und Haftpflichtversicherungen decken Glasschäden nur in bestimmten Fällen ab. Die Hausratversicherung greift zum Beispiel, wenn Diebe bei einem Einbruch eine Scheibe einschlagen, um in Ihr Haus zu gelangen. Nicht aber, wenn Sie selbst durch eine Unachtsamkeit eine Fensterscheibe beschädigen.
Deshalb ist eine Glasversicherung die optimale Ergänzung. Denn eine gebrochene Fensterscheibe, eine Glastür oder ein Schaden am Wintergarten führen zu erheblichen Kosten. Speziell bei großen Glasflächen am und im Haus ist sie für Hauseigentümer, für Mieter und Vermieter gleichermaßen sinnvoll. Je nachdem, wie viel Schutz Sie benötigen, stehen Ihnen bei HDI verschiedene Optionen zur Auswahl – vom günstigen Basisschutz bis hin zur umfassenden Absicherung für große Mehrfamilienhäuser.
Glasscheiben von
Glasscheiben von
Diese Leistungen deckt die Glasversicherung ab (abhängig vom gewählten Paket)
Nicht versichert über die Glasversicherung sind optishce Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel. Außerdem sind Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z.B. Fernseher, Touchscreens, Displays, LCDMonitore) ausgeschlossen.