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Gelassen in die Zukunft blicken

In einer Welt voller Unsicherheiten ist es wichtiger denn je, sich eine solide Basis für die eigene Zukunft zu schaffen. Wie schön wäre es, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dabei unterstützt? Mit der Direktversicherung vereinen Sie beides und können sich entspannt auf Ihre beruflichen und privaten Ziele konzentrieren. Sorgen Sie jetzt vor und legen Sie den Grundstein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter.

Besondere Förderung durch den Staat und Ihren Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in Ihre Betriebsrente investieren können. Sie bestimmen dabei selbst die Höhe Ihres Beitrags. Dieser wird direkt von Ihrem Arbeitgeber von Ihrem monatlichen Bruttogehalt abgezogen, wodurch Sie sofort Steuern und Sozialabgaben sparen.

Zusätzlich zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 % Ihres umgewandelten Beitrags, wenn er durch Ihre Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung, wenn monatlich 100 Euro in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden:

Wissenswertes zur Direktversicherung

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie den Abschluss des Versicherungsvertrags und fungiert als Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Das bedeutet, dass er die Beiträge für Sie überweist. Die Beiträge können entweder von Ihnen selbst finanziert werden oder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beitragszahlung in Ihre Betriebsrente alleine.

Die staatliche Förderung ist auf bestimmte Beitragshöhen begrenzt: Monatliche Beiträge bis zu 322 Euro sind sozialabgabenfrei und bis zu 644 Euro monatlich steuerfrei. Aufgrund dieser Vergünstigungen sind die späteren Leistungen nachgelagert steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Unabhängig davon, wer die Beiträge finanziert, gehören Ihnen alle unverfallbaren Leistungen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zugesagt wurden. Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Konkret bedeutet das: Zu Rentenbeginn erhalten Sie die Rente oder auf Wunsch das Kapital direkt ausgezahlt.

Bitte beachten Sie: Eine Direktversicherung kann nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses abgeschlossen werden.

Freuen Sie sich schon heute auf Ihre Betriebsrente im Alter

Freuen Sie sich schon heute auf Ihre Betriebsrente im Alter

Leistungsberechtigte Personen

Sorglos

Leistungsberechtigte Personen

Empfänger der Versicherungsleistung bei Ablauf sind Sie – die versicherte Person.

Falls Ihnen etwas zustoßen sollte, werden die Leistungen an Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen in der nachfolgenden Rangfolge ausgezahlt:

  • Ihr überlebender Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet oder verpartnert waren.
  • Ihr Lebensgefährte, sofern eine schriftliche Bestätigung vorliegt, in der Name, Geburtsdatum und Anschrift des Lebensgefährten angegeben sind und bestätigt wird, dass Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
  • Ihre ehelichen Kinder und ihnen gesetzlich gleichgestellte Kinder gemäß § 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG sowie Kinder in einem besonderen Obhuts- und Pflegeverhältnis gemäß den steuerlichen Bestimmungen, die namentlich als Begünstigte benannt wurden.
Leistungen

Verlässlich

Leistungen

Ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente von uns. Auf Wunsch können Sie sich zum Renteneintritt auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist möglich.

Mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit schützen Sie Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas zustoßen, zahlen wir die Rente solange an Ihre Hinterbliebenen weiter, wie die Rentengarantiezeit besteht. Beträgt die Rentengarantiezeit beispielsweise 20 Jahre und Sie versterben nach 8 Jahren Rentenbezug, dann zahlen wir die Rente noch 12 Jahre an Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

Sollten Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn versterben, wird das vorhandene Vertragsguthaben zur Finanzierung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente verwendet.

Arbeitgeber Insolvenz

Sicherheit

Arbeitgeber Insolvenz

Sollte Ihre Arbeitgeber Insolvent werden, bleiben Ihnen Ihre bisher erworbenen Ansprüche erhalten. Sie können den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst weiterführen oder einvernehmlich auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.

Leistungsberechtigte Personen

Empfänger der Versicherungsleistung bei Ablauf sind Sie – die versicherte Person.

Falls Ihnen etwas zustoßen sollte, werden die Leistungen an Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen in der nachfolgenden Rangfolge ausgezahlt:

  • Ihr überlebender Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, mit dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes verheiratet oder verpartnert waren.
  • Ihr Lebensgefährte, sofern eine schriftliche Bestätigung vorliegt, in der Name, Geburtsdatum und Anschrift des Lebensgefährten angegeben sind und bestätigt wird, dass Sie einen gemeinsamen Haushalt führen.
  • Ihre ehelichen Kinder und ihnen gesetzlich gleichgestellte Kinder gemäß § 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG sowie Kinder in einem besonderen Obhuts- und Pflegeverhältnis gemäß den steuerlichen Bestimmungen, die namentlich als Begünstigte benannt wurden.
Leistungen

Ab dem vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange, monatliche Rente von uns. Auf Wunsch können Sie sich zum Renteneintritt auch für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden. Auch eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist möglich.

Mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit schützen Sie Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Sollte Ihnen nach Rentenbeginn etwas zustoßen, zahlen wir die Rente solange an Ihre Hinterbliebenen weiter, wie die Rentengarantiezeit besteht. Beträgt die Rentengarantiezeit beispielsweise 20 Jahre und Sie versterben nach 8 Jahren Rentenbezug, dann zahlen wir die Rente noch 12 Jahre an Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.

Sollten Sie vor dem vereinbarten Rentenbeginn versterben, wird das vorhandene Vertragsguthaben zur Finanzierung einer lebenslangen Hinterbliebenenrente verwendet.

Arbeitgeber Insolvenz

Sollte Ihre Arbeitgeber Insolvent werden, bleiben Ihnen Ihre bisher erworbenen Ansprüche erhalten. Sie können den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst weiterführen oder einvernehmlich auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.

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Entdecken Sie die Vorteile einer Direktversicherung
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  • Rechtlicher Anspruch
    Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.
  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
    Nutzen Sie die staatliche Förderung und profitieren Sie von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge
  • Renditeturbo
    Dank staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss wächst Ihre Betriebsrente schneller und effektiver.
  • Sicherheit
    Ihre angesparte Betriebsrente bleibt Ihnen erhalten. Sie können Ihren Vertrag oder das angesparte Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos mitnehmen.
  • Zusätzlich: Berufsunfähigkeitsabsicherung
    Kombinieren Sie Ihre Altersvorsorge mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, um rundherum abgesichert zu sein.

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