
Verbesserter Sozietätenrabatt Zeitgemäßer Versicherungsschutz Flexibel und individuell
Vertrauen auch Sie auf die kompetente und seriöse Beratung
Verbesserter Sozietätenrabatt Mitversicherung von Insolvenzverwaltertätigkeiten Prämienfreie Mitversicherung des Datenschutzrisikos
Vorteile der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater
Zeitgemäßer Versicherungsschutz Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Optional können Sie auch Cyber-Eigenschäden mitversichern Prämienfreie Mitversicherung bei der Partnerschaft mbB Risiken der Partner, wie z. B. Altmandate aus einer vorherigen Sozietät, sind automatisch kostenfrei mitversichert. Zwei getrennte Deckungslinien für die persönliche Haftung der Partner und für die Partnerschaft mbB bieten umfassenden Versicherungsschutz Flexibilität Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen – oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung Besonders günstige Konditionen Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig
Leistungen der Vermöggensschaden-Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer
Risikoanalyse
Versicherungsumfang Gemäß §42 Abs. 1 BOStB müssen selbständige Steuerberater sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichern. Angemessenheit bedeutet, dass der Steuerberater dafür sorgen muss, dass der Versicherungsschutz seinem persönlichen Bedarf und damit auch den Mandantenrisiken entspricht. Umfang der Risikoanalyse Um für risikogerechten Versicherungsschutz sorgen zu können, muss man sich mit den Risiken aus der Berufshaftpflicht, der individuellen Mandatsstruktur und des Tätigkeitsfeldes in der eigenen Kanzlei befassen. Unsere Experten beraten Sie umfassend und legen gemeinsam mit Ihnen, auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse, den individuellen Versicherungsschutz für Ihre Praxis fest.
Haftungsbegrenzung
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall und solche, die mit so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Wirtschaftsprüfers vereinbart werden. Allgemeine Fragen zur Haftungsbegrenzung Insbesondere die Frage nach der Gültigkeit der Haftungsbegrenzung und die Einbeziehung von Dritten sollte besondere Beachtung geschenkt werden.
Excedenten
Deckungsformen Wird eine höhere Deckungssumme nur für ein bestimmtes Mandat benötigt, kann auch eine nur auf dieses Mandat bezogene Versicherung, eine so genannte Objektdeckung, abgeschlossen werden. Hierfür ist eine ausführliche Analyse des Mandats zur Beurteilung der Haftungsrisiken vorgesehen. Als Alternative zur mandatsbezogenen Versicherung ist auch eine mandantenbezogene Deckung denkbar. Die Deckungssumme steht dann ausschließlich im Rahmen von Mandaten einem bestimmten Mandanten zur Verfügung. VIP-Mandanten Eine solche Deckung ist sinnvoll, wenn es einen herausragenden VIP-Mandanten gibt, mit dem der Steuerberater ein Dauermandat hat oder von dem er auf Grund ständiger Mandatsbeziehungen regelmäßig Mandate in größerem Umfang erhält. Es lohnt sich immer dann, mit dem Mandanten über die eigene Berufshaftpflichtversicherung oder eine Objektdeckung zu reden, wenn es sich um ein für beide Seiten erkennbar herausragendes Mandat handelt.
Durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme Durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht
HDI Cyber Versicherung
Fachinformation HDI GIaktuell

