
Bei HDI steht die Zeit niemals still
Mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist es wie mit einer guten Uhr. Nur wenn alles bis ins kleinste Detail durchdacht und perfekt aufeinander abgestimmt ist, läuft sie zuverlässig und präzise – genau das zeichnet uns aus. Als erfahrener Partner des Anwalts und kompetenter Problemlöser für Haftungsrisiken geben wir Tag für Tag unser Bestes.
Verlässlich und umfangreich: starke Leistungen im Detail.
Ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Leistungspaket bietet Ihnen optimale Absicherung. Hier einige Beispiele:
Der folgende Film vermittelt die Highlights der neuen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. HDI bietet aber auch Versicherungsschutz für alles, was neben der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch für Sie wichtig ist, auch dieses wird thematisiert.
Der Film beinhaltet Filmsequenzen, u.a. ein Interview mit Vizepräsidenten des DStV, Herrn Oettinger.
Die Regressforderungen der Mandanten gegen Ihren Anwalt sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Anwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Noch immer sind die gemeldeten Fristversäumnisse eine der Hauptursachen für Haftungsfälle.
Eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche ist auch die Nichtbeachtung spezialgesetzlichen Regelungen. Die Haftungsrechtsprechung kennt hier allerdings keine Gnade. Es gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.
Schadenbegrenzung
Damit vor allem der Jung-Anwalt angesichts der zahlreichen Risiken – neue Verjährungsvorschriften, Rechtsprechung zur Haftung für Altverbindlichkeiten in einer Sozietät etc. – nicht gleich die Robe an den Nagel hängt, sollte er Maßnahmen ergreifen, die helfen, das anwaltliche Berufsrisiko kalkulierbarer zu machen.
HDI reguliert seit mehr als 50 Jahren die Vermögensschäden aus der anwaltlichen Beratung. Sprechen Sie uns an.
Grundsätzlich kommt eine solche Haftungsbegrenzung nur bzgl. eines fahrlässigen Verhaltens des Rechtsanwalts in Betracht. § 276 II BGB schließt eine Beschränkung der Haftung für ein vorsätzliches Verhalten ausdrücklich aus.
§ 52 BRAO regelt die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung des Rechtsanwalts.
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung
Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme und eine Haftungsbegrenzung, die im Rahmen der so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts vereinbart wird (durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht).
Wirksames Risikomanagement gewinnt auch in der Anwaltschaft zunehmend Bedeutung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Cyberattacken können den Lebensnerv Ihrer Berufstätigkeit treffen: Aufträge bleiben liegen, weil die IT nicht mehr läuft. Das Vertrauen von Geschäftspartnern ist erschüttert, weil personenbezogene Daten in die Hände Krimineller gelangt sind. Deshalb bietet die HDI Cyber Versicherung einen weitreichenden Versicherungsschutz und eine professionelle Soforthilfe.