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HDI ist schon immer der starke Partner für Rechtsanwälte. Jetzt haben HDI und der Deutsche Anwaltverein eine zukunftsweisende Kooperation geschlossen. Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VH-Versicherungsschutz zu vergünstigten Konditionen abzuschließen.

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Vorteile der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Verlässlich und umfangreich: starke Leistungen im Detail.

  • Berufsspezifische Risikoanalyse und professionelle Schadenregulierung

  • Umfassender Versicherungsschutz ganz nach dem individuellen Bedarf

  • Zeitgemäßer Versicherungsschutz

    Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Optional können Sie auch Cyber-Eigenschäden mitversichern

  • Prämienfreie Mitversicherung bei der Berufsausübungsgesellschaft (BAG)

    Die persönliche Haftpflicht, der Gesellschafter und Geschäftsführer die keine Gesellschafter sind, ist bei einer Berufsausübungsgesellschaft automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Berufsausübungsgesellschaften und überzeugen bei gemischten Berufsausübungsgesellschaften mit unserer speziellen Expertise

  • Flexibilität

    Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen – oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung

  • Besonders günstige Konditionen

    Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig

Ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Pflicht?

Das deutsche Recht ist recht kompliziert. Rechtsanwälte tragen eine große Verantwortung, denn ihre Mandanten verlassen sich auf ihren professionellen Rat. Um die Risiken von Irrtümern für Anwälte, ihre Mandanten und sonstige Beteiligte zu minimieren, müssen Rechtsanwälte „eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus Ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen“ , wie es in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt ist. Der Versicherungsschutz umfasst:

  • Günstige Konditionen, insbesondere für Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen, für Existenzgründer und Berufseinsteiger
  • Haftung bei Berufsversehen
  • Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche
  • Haftung bei anwaltsfremden Tätigkeiten (z. B. als Insolvenzverwalter)

Berufsrechtsreform (BRAO-Reform) – komplexes Thema – leicht erklärt

Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.

Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend.

Zum 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft.

Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern ist in Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

Die HDI Versicherung hat ihre Berufshaftpflichtversicherung für Rechts- und Patentanwälte vor diesem Hintergrund angepasst und stellt passenden Versicherungsschutz für BAG zur Verfügung. Falls Sozien und Partner bislang nur in Einzelverträgen versichert sind, müssen diese nun in einer Police der BAG zusammengefasst und Versicherungssummen den neuen Regelungen angepasst werden. Auch in Zukunft bleibt für Rechtsanwälte die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht verpflichtend. Mehr dazu finden Sie in unserem Info-Flyer zur Berufsrechtsreform.

Detailinformationen

Schadenursachen

Die Regressforderungen der Mandanten gegen Ihren Anwalt sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Statistisch gesehen wird jeder vierte Anwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert. Noch immer sind die gemeldeten Fristversäumnisse eine der Hauptursachen für Haftungsfälle. Eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche ist auch die Nichtbeachtung spezialgesetzlichen Regelungen. Die Haftungsrechtsprechung kennt hier allerdings keine Gnade. Es gilt der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt mandatsbezogen auch entlegenste Rechtsnormen kennen muss.

Schadenbegrenzung

Damit vor allem der Jung-Anwalt angesichts der zahlreichen Risiken wie bspw. neue Verjährungsvorschriften, nicht gleich die Robe an den Nagel hängt, sollte er Maßnahmen ergreifen, die helfen, das anwaltliche Berufsrisiko kalkulierbarer zu machen. HDI reguliert seit mehr als 50 Jahren die Vermögensschäden aus der anwaltlichen Beratung. Sprechen Sie uns an.

Haftungsbegrenzung

Grundsätzlich kommt eine solche Haftungsbegrenzung nur bzgl. eines fahrlässigen Verhaltens des Rechtsanwalts in Betracht. § 276 II BGB schließt eine Beschränkung der Haftung für ein vorsätzliches Verhalten ausdrücklich aus.

  • 52 BRAO lässt die Haftung bei RA nur für die einfache Fahrlässigkeit zu.
Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung

Es sind zwei Arten einer möglichen Haftungsbegrenzung zu unterscheiden: die schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der Mindestversicherungssumme und eine Haftungsbegrenzung, die im Rahmen der so genannten Allgemeinen Auftragsbedingungen des Rechtsanwalts vereinbart wird (durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht). Wirksames Risikomanagement gewinnt auch in der Anwaltschaft zunehmend Bedeutung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne

Fachinformation HDI GI

Themen wie Belehrungspflichten, Fristenkontrolle, Honoraransprüche und deren Durchsetzung unterliegen einem ständigen Wandel und betreffen Sie unmittelbar. Als einer der wenigen Versicherer kümmern wir uns bei HDI aktiv um Themen wie Haftungsprävention und Qualitätsmanagement für Ihren Berufsstand. Mit unseren Fachinformationen sind Sie immer auf dem Laufenden.

Welche Rechte und Pflichten haben Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte gegenüber ihren Mandanten und im Zusammentreffen mit anderen Berufskollegen? Seit über 35 Jahren gibt HDI jährlich sechs Ausgaben der Fachzeitschrift GIaktuell heraus – eine gute Hilfestellung bei der Vielzahl der Entscheidungen zur Anwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferhaftung. Neben der Haftungsrechtsprechung erhält der Berufsstand zudem aktuelle Informationen über Streitfragen der Gebührenpraxis.

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