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Eine Glasversicherung schützt mehr als nur Fenster

Egal ob große Panoramafenster oder elegante Vitrinen – Glasflächen sorgen für lichtdurchflutete Räume und eine luftige Wohnatmosphäre. Das Material hat aber auch seine Tücken. Glas bricht schneller als anderes Material und so ein Bruch kann teuer werden. Denn: Nicht nur die Glasfläche selbst ist vom Glasbruch bedroht. Oft kommt es zu weiteren Schäden am Haus oder in der Wohnung durch splitterndes Glas. Eine Absicherung gegen das Kostenrisiko bietet die Glasversicherung – auch Glasbruchversicherung genannt. Eine solche Police beschränkt sich nicht nur auf Fensterflächen, sondern auch auf zahlreiche andere Glasflächen, die in vielen Haushalten zu finden sind. Und sie leistet viel mehr als nur Ersatz für zerstörtes Glas. Erfahren Sie hier, was der Glasschutz abdeckt und wann eine Glasversicherung sinnvoll ist?

Was decken Hausrat- und Gebäudeversicherung bei Glasbruch ab?

„Warum eine Glasversicherung? Ich habe schließlich eine Hausrat und die Gebäudeversicherung meines Vermieters kommt für kaputte Fensterscheiben auf“, so denken viele Mieter. Das kann ein kostspieliger Irrtum sein, wie folgendes Beispiel zeigt: Ihr Kind tobt durchs Wohnzimmer, stolpert – und im nächsten Moment schnappen Ihre Fische auf dem Teppich nach Luft. Das Aquarium liegt in tausend Teile zerborsten neben der völlig ramponierten Kommode, auf der es zuvor stand. Nachdem die ersten Schäden der Sintflut behoben sind, muss nun nicht nur ein neues Aquarium her. Die unfreiwilligen Renovierungsmaßnahmen können teuer werden. Eine klassische Hausratversicherung greift hier leider nicht. Ihr Versicherungsschutz deckt üblicherweise folgende Risiken ab:

  • Einbruchdiebstahl
  • Blitzeinschlag
  • Sengschäden
  • Brand (auch Implosion und Explosion)
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Vandalismus (im Zusammenhang mit einem Einbruch)

Wenn also beispielsweise Diebe bei einem Einbruch ein Fenster beschädigen, um in Ihre Wohnung einzusteigen, ist das ein Glasschaden, der von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. Teppich und Kommode aus unserem Schadenbeispiel sind über eine einfache Hausrat-Police gegen bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Aquarien versichert. Für das Aquarium selbst kommt hingegen keine der beiden Versicherungen auf. Das lässt sich allerdings relativ einfach und kostengünstig ändern. Sie benötigen nicht zwingend eine separate Glasversicherung. Bei HDI können Sie Ihre Hausratversicherung für einen verhältnismäßig geringen Beitrag um das Zusatzpaket Glas erweitern.

Die Wohngebäudeversicherung, die Ihr Vermieter für das Haus, in dem Sie leben abgeschlossen hat, kommt für Schäden am Gebäude auf. Ihre Fensterscheiben zählen zwar dazu, Einrichtungsgegenstände und Wertsachen schützt sie jedoch nicht. Zudem greift diese Versicherung des Eigentümers nur bei Schäden durch bestimmte Risiken wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Nur die halbe Wahrheit: Die Haftpflicht zahlt, wenn mir Glas zu Bruch geht

Eine Haftpflichtversicherung ist wichtig, keine Frage. Sie schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen, wenn Sie Dritte schädigen. Klassisches Beispiel ist der Fußball, der statt im Tor in der Fensterscheibe des Nachbarn landet. Anders ist die Lage allerdings, wenn Sie Ihr eigenes Eigentum beschädigen. Beispiel gefällig? Beim Frühjahrsputz sind Sie mit dem Staubsauger so dynamisch unterwegs, dass Sie nicht bemerken, dass sich das Kabel um den Fuß des kunstvoll geschmiedeten Kerzenständers gewickelt hat. Ein beherzter Ruck am Staubsauger – und das schwere Schmuckstück landet krachend in der Scheibe einer Glasvitrine. Da Sie hier Ihr eigenes Eigentum beschädigt haben, greift die Haftpflichtversicherung hier nicht.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Sie besitzen weder Aquarium, Glasvitrine oder Wintergarten – ist da eine Glasversicherung sinnvoll? Die Antwort ist ganz klar: in den meisten Fällen ja. Gerade in modernen Wohnungen finden sich viele Dinge aus Glas – mehr als Ihnen vielleicht bewusst ist. Einen Spiegel dürfte es wohl in nahezu jedem Haushalt. Und haben Sie an Ihre Duschtrennwand gedacht? Kochen Sie auf einem Glaskeramik-Kochfeld? Befinden sich Ihre Bilder hinter Glas? Zimmertüren mit Glaseinsätzen …. die Liste ist lang. Und das Loch, dass ein Schaden an solchen Glasflächen in die Kasse reißt, oft groß. Eine Glasbruchversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für das zu Bruch gegangene Material, sondern zusätzlich auch Entschädigungskosten für eine Notverglasung, Entsorgung, Lieferung und Montage – der Umfang dieser Zusatzleistungen variiert je nach Versicherungsgesellschaft.

Klar wie Glas: Transparenter HDI Versicherungsschutz

Das Zusatzpaket Glas für Ihre Hausratversicherung springt bei unabsichtlich selbstverschuldeten Schäden an der eigenen Gebäude- oder Mobiliarverglasung ein. Auch Cerankochfeld und Photovoltaikanlagen sind bei HDI eingeschlossen. Das Angebot ist mit einer Entschädigungsgrenze von 2.000 Euro für alle weiteren anfallenden Kosten im Falle eines Glasbruchs verbunden. Dazu gehören Kran- und Gerüstkosten, Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien und Verzierungen, ebenso wie Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk und Schutz- und Alarmeinrichtungen.

Übrigens: Die maßgeschneiderte Deckungserweiterung über flexible Paketlösungen hat bei HDI Tradition. Neben dem Paket Glas lässt sich die Hausratversicherung um die Pakete Elementar, Fahrrad, Technik & Sicherheit und Handwerkerservice erweitern – damit Sie rundum abgesichert sind.

Glasversicherung – was ist versichert und was nicht?

Bei der Glasversicherung lohnt sich ein gründlicher Vergleich. Denn es gibt sowohl preisliche Differenzen als auch deutliche Unterschiede im Leistungsumfang. Der HDI Versicherungsschutz gegen Glasbruch umfasst die folgende, bereits eingesetzte beziehungsweise montierte, Verglasungen:

Gebäudeverglasung:

  • Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen.
  • Zum erweiterten Leistungsspektrum gehören Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen, Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff.

Mobiliarverglasung:

  • Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Spiegel und Glasplatten.
  • Sichtfenster von Öfen, Glaskeramik-Kochflächen sowie Glasscheiben von Aquarien und Terrarien

Außerdem versichert:

  • Künstlerisch bearbeitete Gläser
  • Kunststoffplatten

Folgekosten des Glasbruchs:

  • Kosten für die Entsorgung, Lieferung und Montage
  • Die Erneuerung des Anstrichs, das Entfernen und Wiederanbringen von zum Beispiel Schutzgittern und die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen und Mauerwerk.

Grundsätzlich gilt: Die Haftung der Glasversicherung erfasst nur den Glasbruch – Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und andere Schönheitsfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser sowie anderes Glasgeschirr sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Gleiches gilt auch für optische Geräte wie Gernrohre, Kameraobjektive oder Mikroskope. Brillengläser, Monitore und das Smartphone sind ebenfalls kein Fall für die Glasversicherung.