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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

  • Ihre Kanzlei im Fokus
  • Cyber als Zusatzbaustein
  • Berufshaftpflicht unverzichtbar
HDI schützt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor beruflichen Risiken

So bietet HDI rundum Schutz

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert. Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tragen Sie eine große Verantwortung, denn jeden Tag verlassen sich Menschen auf Ihren Rat. Hieraus entstehen Haftungsrisiken, die bis zur Existenzgefährdung führen können.

Wenn Sie einen Kunden ganzheitlich beraten wollen, müssen Sie über das konkrete Mandat hinausblicken. Dieser Weitblick lohnt sich auch bei der Absicherung Ihrer eigenen beruflichen Existenz, z.B. wenn Sie durch Rechtsschutz und den Zusatzbaustein Cyberrisk Ihr Sicherheitskonzept ideal ergänzen. Ebenso wichtig ist eine Versicherung für Ihre Kanzlei, die Elektronik und Inventar absichert. All das bietet HDI – der zuverlässige Partner, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geht.

  • Das Unternehmen hatte gut verdient und belohnte seine Mitarbeiter mit einem Bonus. Der Steuerberater gab sein Okay, das Finanzamt nicht: Es unterstellte eine verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Der Sohn übernahm die Firma, der Steuerberater optimierte den Übergang steuerlich. Dachte er zumindest. Als das Finanzamt Jahre später eine sechsstellige Summe nachforderte, verklagte der Sohn den Berater.
  • Mit einem Mandantenvertrag mochte der Steuerberater den Kunden nicht behelligen. Als der sich verspekulierte, wurde der Berater deshalb in die Pflicht genommen – obwohl er bei diesem Investment gar nicht beraten hatte.
  • Wie solide ist so ein Schiffsfonds? Der Wirtschaftsprüfer hatte die Zahlen geprüft und für plausibel erachtet. Als die Anleger ihre Verluste zählen, versuchen sie sich schadlos zu halten – auch am Wirtschaftsprüfer.

Als einer der führenden Versicherer von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kennt HDI die Herausforderungen, die Sie zu meistern haben. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen optimale Lösungen an. Ob es um die Absicherung Ihrer Kanzleiwerte, Ihrer Arbeitskraft oder Ihrer privaten Risiken geht: Immer orientieren wir uns an Ihrem individuellen Bedarf.

Die Berufshaftpflichtversicherung: Unverzichtbar für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Wird Steuerberatern fehlerhaftes Arbeiten vorgeworfen, geht es rasch um sechs- oder siebenstellige Beträge. Deshalb ist eine leistungsstarke Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Schadenträchtig sind weniger die Pflichtprüfungen denn die steuerlichen Beratungen. Jeder vierte Schaden stammt aus der Gestaltungsberatung - Tendenz steigend. Um dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, lohnt eine Risikoanalyse der Mandate: Was droht an potenziellen Haftungsgefahren? So können Sie mit unserer Hilfe Ihren Versicherungsbedarf exakt ermitteln. Wir wissen: Oft zeigt sich erst nach Jahren, ob ein Beratungsfehler zu einem Anspruch an Schadenersatz führt – wir sind darauf vorbereitet.

Zu den Leistungen der Berufshaftpflicht von HDI zählen:

  • Zeitgemäßer Versicherungsschutz: Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn bei Ihren Mandanten sensible Daten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden oder der Datenschutz bzw. die Netzwerksicherheit verletzt wird. Optionale Mitversicherung: Cyber-Eigenschäden als Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
  • Mehrwert für Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung: Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und überzeugen bei gemischten Partnerschaften mit unserer speziellen Expertise.
  • Flexibilität: Sie können sich entscheiden, ob Sie einen festen Selbstbehalt von 750 Euro vereinbaren wollen – oder lieber eine prozentuale Selbstbeteiligung.
  • Besonders günstige Konditionen: Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig.

Viele weitere Vorteile:

  • Die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften ist mitversichert
  • Die Erbenhaftung ist für bis zu acht Wochen nach Tod des Versicherungsnehmers mitversichert
  • Die erlaubten Nebentätigkeiten sind erweitert
  • Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung sind mitversichert
  • Die Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten ist mitversichert
  • Gesellschaftsrechtliche Ansprüche sind mitversichert
  • Abwehrschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung
  • Versicherungsschutz für immaterielle Schäden (Freiheitsentzug, Schmerzensgeld)
  • Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, und:
  • Sozietäten und Partnerschaften werden in einer einheitlichen Police für die gesamte Sozietät/Partnerschaft und ihre Sozien/Partner versichert

Sie sehen: Die Vermögensschadenhaftpflicht von HDI bietet Ihnen starke Leistungen sowie umfangreiche Deckungskonzepte. Zudem genießen Sie bei uns eine individuelle und persönliche Beratung sowie umfassenden Schutz für Ihre Haftungsrisiken. Im Schadenfall können Sie sich auf unsere Fachjuristen verlassen, die fundierte Expertise und langjährige Erfahrungbesitzen.

Übrigens: Auch bei Versicherungskonzepten für interprofessionelle Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten sind wir einer der führenden Anbieter. Als Teil des Talanx-Konzerns besitzen wir eine Finanzstärke, mit der wir auch Großschäden zuverlässig regulieren können – auch wenn die Verstöße viele Jahre zurückliegen.

Über den Steuerberater läuft auch die Lohnbuchhaltung der Firma. Nun stellt sich heraus, dass ein Mitarbeiter fälschlich über die gesetzliche statt über die private Krankenkasse abgerechnet wurde, weil der mehrfach angeforderte Unterlagen nicht eingereicht hatte. Hätte der Steuerberater intensiver nachhaken müssen?

Oder, juristisch gefragt: Hat der Berater nach § 67a des Steuerberatergesetzes fahrlässig gehandelt oder nicht?

Denn nur bei „fahrlässigem Verhalten“ ist die Haftung begrenzt. Wie sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertraglich absichern können – etwa mit einer Obergrenze für Haftungssumme – ist derzeit nicht gesetzlich eindeutig geregelt.

Im AAB-Formular legt der Steuerberater seine persönliche Haftung für Fahrlässigkeit auf 1 Mio. Euro fest. Diese Summe gilt laut Gesetz nur, „insoweit Versicherungsschutz besteht“. Der ist aber nicht immer automatisch gegeben.

Unabhängig davon bleibt es immer ein potenzieller Streitpunkt, ob Steuerberater tatsächlich „fahrlässig“ gehandelt haben. Sollte es deswegen zu einem Prozess kommen, hilft die Berufshaftpflicht von HDI.

Hier finden Sie alle Details zur HDI Berufshaftpflicht für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Cyberrisiken: Unterschätzte Gefahr für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Ihre Mitarbeiterin öffnet einen Mailanhang. Der damit aktivierte Trojaner löscht alle Ihre Mandantendaten. Die Wiederherstellung der Software und der Daten nimmt mehrere Tage in Anspruch, in denen Ihre Kanzleiräume geschlossen bleiben.

Hacker stehlen personenbezogene Daten. Sie sind in der Pflicht, die Behörden und die betroffenen Personen über den Angriff zu informieren. In der Folge entstehen Kosten für forensische Dienstleistungen und die Wiederherstellung von Daten.

Sie erhalten horrende Telefonrechnungen. Ein Einzelverbindungsnachweis zeigt viele Telefonate nach Fernost, die aber nicht aus Ihrem Unternehmen getätigt wurden. Die Forensiker erkennen eine Schwachstelle in der Telefonanlage, über die Hacker wochenlang auf Ihre Kosten telefoniert hatten.

Diese Szenarien sind allesamt realistisch, denn jedes Unternehmen gerät früher oder später ins Visier von Cyberkriminellen. Cyberrisiken zählen heute zu den größten Gefahren. Die HDI Cyber Versicherung bietet dafür weitreichenden Schutz und professionelle Soforthilfe. Ein Angriff aus dem Netz kann schnell die Existenz gefährden. Besonderer Vorteil der HDI Cyber Versicherung: Im Ernstfall unterstützt eine Cyberschaden-Hotline und unser hoch qualifizierter IT-Sicherheitsdienstleister den Versicherten direkt – rund um die Uhr. Die Versicherung deckt Eigenschäden, wie zum Beispiel Kosten für die Forensik und zur Datenwiederherstellung, Drittschäden und – als Optionen - Internet-Diebstahl und Abwehr einer Cyber-Erpressung.

In einem aktuellen Produktvergleich hat die Ratingagentur Franke und Bornberg ein Rating von Policen gegen Cyberkriminalität vorgelegt. Untersucht wurden insgesamt 34 Cyber-Tarife für kleine und mittelständische Unternehmen von 28 Gesellschaften. Mit der Cyber Vversicherung gehört die HDI Versicherung zu den vier best-gerateten Anbietern. Unter den wenigen Top-Tarifen findet sich neben dem der HDI Cyber Versicherung kein weiterer deutscher Anbieter.

Übrigens: Generell über die Haftpflicht mitversichert sind Cyber-Schäden bei Mandanten aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten.

Ohne Rechtsschutz geht es nicht – Wir sorgen für das passgenaue Angebot

Der Mandant ignoriert die Mahnungen oder das betreute Unternehmen rutscht in die Insolvenz. In beiden Fällen heißt es für den Steuerberater: Wie komme ich an mein Geld?

„Die können nicht mal Erbsen zählen“: Ein unzufriedener Mandant diffamiert Sie in sozialen Medien. Wie gehen Sie gegen diese Rufschädigung vor?

Die Antwort lautet: Mit einem umfassenden Rechtsschutz an Ihrer Seite. Streitigkeiten sind für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer häufig unvermeidbar, ist ihr Beruf doch nicht nur mit viel Verantwortung, sondern gleichzeitig mit hohen Rechtsrisiken verbunden. Die damit verknüpften finanziellen Gefahren mildert eine gute Rechtschutz-Versicherung ab – zum Beispiel von ROLAND Rechtsschutz*

Schnell kann ein Rechtsstreit teuer werden – selbst wenn es nur um Kleinigkeiten geht. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch Gebühren für Sachverständige und Zeugen können Sie an Ihre finanzielle Belastungsgrenze führen. Auch wenn es um Reklamationen an Ihrer neuen Büroeinrichtung oder Ihrem Computersystem geht oder Ihren Mitarbeitern auf einer Dienstreise etwas zustößt: Sie können auf uns zählen.

Für eine rechtlich sichere Basis:

  • Rechtsschutz-Versicherung nach Maß: Dank des intelligenten Baustein-Systems unseres Kooperationspartners ROLAND Rechtsschutz können die Produkte exakt auf die Bedürfnisse von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern abgestimmt werden.
  • Rechtshilfe und Services – rund um die Uhr
  • Egal, ob Sie vor Gericht um Ihr Honorar kämpfen müssen oder Ihnen beispielsweise vorgeworfen wird, Ihre Überwachungspflichten verletzt zu haben: Kosten für einen fachkundigen Anwalt, für Gericht, Zeugen und Sachverständige belaufen sich schnell auf eine nahezu untragbare Summe. Auf den ROLAND Rechtsschutz können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bauen.

Hier finden Sie alle Details zum ROLAND Rechtsschutz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

* Hinweis: Übrigens!

Hinter den Rechtsschutz-Produkten von HDI steht die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG – unser starker Partner, wenn es um Ihr Recht geht.

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Deutz-Kalker Str. 46
50679 Köln

www.roland-rechtsschutz.de

Der optimale Schutz für den Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfer-Büro

Möbel und Technik im Büro lassen sich mit der speziell zugeschnittenen Büro-Versicherung von HDI optimal schützen. Dabei rechnet die „Umbrella“-Deckung bestehende Verträge an und schließt mögliche Deckungslücken. Die Büroversicherung besteht aus drei Varianten:

  • Mehrgefahren: Schäden an der Büroeinrichtung durch Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel oder Wasserschäden werden ersetzt. Die Kosten für das Wiederherstellen von Akten, Plänen und Datenträgern werden übernommen, ebenso Aufräum- und Abbruchkosten.
  • Allgefahren: keine Beschränkung auf die benannten Gefahren. So sind z.B. auch Windschäden versichert, ohne dass Windstärke 8 erreicht wurde.
  • Mehrgefahren/Allgefahren mit Betriebsunterbrechung: Muss das Büro aufgrund von oben genannten Schäden für ein paar Tage geschlossen werden, ersetzt die Büroversicherung die wirtschaftlichen Schäden dieser Betriebsunterbrechung.

Hier finden Sie alle Details zur HDI Büro-Versicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

HDI sorgt auch im Privatleben von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für Sicherheit: von der privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung über Rechtsschutz sowie die Absicherung von Hausrat und Wohngebäude bis zur Kfz-Versicherung.

Unser Tipp:

Mit unseren berufsspezifischen, kostenlosen Fachinformationen bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Dazu gehören:

Fachzeitschrift GIzur aktuellen Haftungsrechtsprechung der steuer-, wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe. Am besten gleich anmelden!

Urteilsdatenbank – mehr als 40Jahre Haftungsrechtsprechung für beratende Berufe unter www.hdi.de/urteilssuche

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