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Fachartikel
HDI Berufshaftpflicht für Ärzte: Umfassender Schutz im Heilwesen
Im medizinischen Alltag sind Fehler trotz größter Sorgfalt nie vollständig auszuschließen. Eine fehlerhafte Diagnose, ein Behandlungsfehler oder ein Missverständnis bei der Medikamentengabe kann schnell zu Schadensersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe führen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz haften Ärztinnen und Ärzte im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die HDI Berufshaftpflichtversicherung bietet niedergelassenen und angestellten Ärzten einen speziellen Versicherungsschutz, der exakt auf die Haftungsrisiken ihres Fachgebietes zugeschnitten ist. Die HDI Hauptvertretung Kristina Ramm in Dittelsdorf steht Ihnen dabei als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.
Gesetzliche Anforderungen und aktuelle Versicherungspflichten
Für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren gelten verschärfte gesetzliche Regelungen. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz verpflichtet diesen Personenkreis, eine Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und konkrete Mindestversicherungssummen vorschreibt. Wer seinen Schutz nicht regelmäßig überprüft, riskiert, mit veralteten Deckungssummen unterversichert zu sein. Besonders in älteren Verträgen sind Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden häufig nicht mehr zeitgemäß.
Leistungsumfang der HDI Berufshaftpflicht für Ärzte
Die HDI Berufshaftpflicht für Ärzte sieht hohe Regelversicherungssummen pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor, die auf Wunsch noch weiter erhöht werden können. Zusätzlich bietet das Produkt wichtige Spezialleistungen: Die beitragsneutrale Mitversicherung von angestellten Fachärzten desselben Fachgebiets ist ebenso enthalten wie die beitragsfreie Mitversicherung bei geplanter Anstellung oder Partnerschaft sowie der Schutz bei Medikamentenverderbschäden. Darüber hinaus sind alle im medizinischen Bereich zulässigen Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren vollständig absicherbar.
Praxisversicherung und Schutz für Jungmediziner
Neben der Berufshaftpflicht ist auch eine umfassende Praxisversicherung für Arztpraxen unverzichtbar. Sie kombiniert Betriebshaftpflicht-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung und schützt so gegen Schadensersatzansprüche, Praxisschäden und Einkommensverluste gleichermaßen. Auch für Berufsanfänger hat HDI passende Lösungen: Die Berufshaftpflichtversicherung für Jungmediziner sichert bereits während der Ausbildung zuverlässig ab und begleitet angehende Ärztinnen und Ärzte vom ersten Tag ihrer medizinischen Laufbahn an.
Wir sind persönlich für Sie da
HDI Hauptvertretung Kristina Ramm
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