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Oldtimerversicherung

  • Ab Fahrzeugalter von 25 Jahren
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  • Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung
Oldtimerversicherung
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Schutz für Ihr Liebhaberfahrzeug

Diese Autoversicherung für Klassiker deckt ganz besondere Werte ab. Jede Fahrt mit Ihrem Oldtimer ist eine Zeitreise voller Gefühle. Sie führt weg vom Alltag, hin zum Besonderen. Ihr Oldtimer ist ein historischer Schatz. Ganz sicher: Wir passen bestens auf ihn auf.

  • Wert- und marktgerechtes Versicherungskonzept
  • Schutz für Oldtimer schon ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren
  • Günstige Prämie und unkomplizierte Angebotsberechnung für Ihr Liebhaberfahrzeug

Vorteile der Oldtimerversicherung

Illustration

Die HDI Oldtimerversicherung bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Günstige Prämien unter Berücksichtigung des Zustandes Ihres Fahrzeuges

  • Eigenständige Pkw-Bewertung bis zu einem Marktwert von 25.000 Euro

  • Perfekt passender Verkehrs-Rechtsschutz*

  • Einstufung als Oldtimer ab einem Fahrzeugalter von 25 Jahren möglich

  • Versicherungslösungen auch für nicht zugelassene Fahrzeuge

  • Berücksichtigung der Wertsteigerung durch beitragsfreie Vorsorgedeckung in Höhe von 20% des Fahrzeugwertes

* Risikoträger der Rechtsschutzversicherung ist die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

Vorsorgedeckung bei Wertsteigerung

Damit können Sie rechnen

Viele Sammlerfahrzeuge werden im Laufe der Jahre immer wertvoller. Die HDI Oldtimer-Versicherung überzeugt mit einer außergewöhnlich hohen Vorsorgedeckung. Falls sich der Marktwert Ihres Liebhaberfahrzeugs zum Zeitpunkt eines Totalschadens gesteigert hatte, kann unsere Höchstersatzleistung bis zu 120 % der Versicherungssumme betragen. Diese Vorsorge bietet mehr Schutz für Ihren Klassiker und ermöglicht eine wertgerechte Schadenregulierung. Sie beugt einer Unterversicherung und Unstimmigkeiten über den Wert eines Oldtimers vor.

Produktdetails

Die Tarife

  • Antike Fahrzeuge (bis Baujahr 1939)
  • Veteranenfahrzeuge (bis Baujahr 1964)
  • Liebhaberfahrzeuge (mindestens 25 Jahre alt)

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist mindestens 25 Jahre alt.
  • Der Marktwert beträgt mindestens 3.500 Euro (bei Zweirädern mindestens 500 Euro).
  • Es ist kein Campingfahrzeug.
  • Es ist kein gewerblich genutztes Fahrzeug.
  • Die Zustandsnote ist nicht schlechter als 3. Für Pkw mit einem Marktwert über 25.000 Euro (oder sonstige Fahrzeuge über 5.000 Euro) liegt ein Gutachten vor, das nicht älter als 3 Jahre ist.
  • Pro Jahr fährt Ihr Oldtimer maximal 9.000 km.
  • Nachts steht das Fahrzeug in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage.
  • Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand.
  • Halter und Fahrer des Fahrzeugs sind nur der Versicherungsnehmer oder sein Partner in häuslicher Gemeinschaft und beide sind als Fahrer mindestens 25 Jahre alt.
  • Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung muss mindestens eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
  • Sie besitzen einen Alltags-Pkw oder einen Dienst-Pkw zur alleinigen Nutzung. Als Nachweis genügt z. B. eine Kopie der aktuellen Beitragsrechnung bzw. des Dienstwagenüberlassungsvertrags.

Wertermittlung

Damit wir Ihr Fahrzeug in einen unserer Oldtimer-Tarife einstufen können, benötigen wir den genauen Marktwert des Fahrzeugs, der anhand eines Bewertungsbogens oder eines Gutachtens ermittelt wird. Dort müssen Marktwert und Zustandsnote des Fahrzeugs ausgewiesen sein. Die Zustandsnote darf dabei nicht schlechter als 3 (gem. Bewertungsbogen, Classic Data- Kurzgutachten/ Gutachten) sein.

Für die Erstellung des Gutachtens empfehlen wir Ihnen die Firma Classic Data.

Sonderkennzeichen „Historisches Kennzeichen”

  • Eingeführt am 29.07.1997
  • Euro-Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
  • Voraussetzungen: Fahrzeug muss vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
  • Besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
  • Günstige Pauschal-Steuer
  • Keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen

Sonderkennzeichen „Saisonkennzeichen”

Auch für Oldtimer besteht seit dem 01.03.1997 die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen zu beantragen.

Das Fahrzeug wird dann mit diesem Kennzeichen nur einmal zum Verkehr zugelassen. Die jeweilige Zulassungsdauer/ Saison kann frei gewählt werden und wird sowohl auf dem amtlichen Kennzeichen als auch auf der Doppelkarte dokumentiert. Das bedeutet, dass das Fahrzeug jedes Jahr in diesem Zeitraum verwendet werden darf. Die Mindestdauer für Saisonkennzeichen beträgt zwei und die Höchstdauer elf Monate.

Die Zulassungsdauer wird durch eine Zahlenkombination auf dem amtlichen Kennzeichen ausgewiesen. Angegeben sind jeweils der Beginn- und der Endmonat des Zulassungszeitraumes. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monats. Ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen darf außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden.

Außerhalb der Saison besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz im Rahmen einer Ruheversicherung. Das Fahrzeug darf daher in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nur innerhalb des Einstellraumes bzw. des umfriedeten Abstellplatzes benutzt werden. In der Fahrzeugversicherung wird Versicherungsschutz im Rahmen der Sonderbedingungen für die Oldtimer-Versicherung gewährt, als ob das Fahrzeug stillgelegt wäre. Eine Ruheversicherung außerhalb des Zulassungszeitraums besteht nur dann, wenn der Vertrag bereits eine Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung beinhaltet.

Sonderkennzeichen „rotes Dauerkennzeichen”

Oldtimerbesitzer können bei Erfüllen von bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (Wechselkennzeichen) erhalten. An die Verwendung dieses Kennzeichens sind jedoch vom Gesetzgeber folgende Auflagen geknüpft:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern sowie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung

Die Prämienberechnung richtet sich in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggfs. Fahrzeugvollversicherung jeweils nach dem Fahrzeug mit der höchsten Prämie. Über diesen Vertrag sind dann alle anderen Oldtimer des Versicherungsnehmers ebenfalls Haftpflicht- und das jeweils mit dem roten Kennzeichen ausgestatteten Fahrzeug ggfs. Vollkasko versichert. Voraussetzung für den Abschluss einer Fahrzeugvollversicherung ist jedoch, dass für die übrigen Fahrzeuge eine Fahrzeugteilversicherung abgeschlossen wird. Die Prämienberechnung dieser Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert des Oldtimers.

Bei Abschluss einer Fahrzeugteilversicherung wird für jedes Fahrzeug die Prämie entsprechend dem jeweiligen Marktwert berechnet. Die Prämien für die Kraftfahrt-Haftpflicht- und die Fahrzeugversicherung sind feste Einmalprämien und gelten für die Dauer eines Jahres. Die geringere Zulassungsdauer ist in der Prämienkalkulation berücksichtigt. Eine Prämienerstattung erfolgt nur, wenn das versicherte Fahrzeug verkauft oder endgültig abgemeldet wird.

In der Kraftfahrt-Haftpflicht- und in der Fahrzeugvollversicherung wird kein Schadenfreiheitsrabatt gewährt bzw. angerechnet. Es kann auch kein Schadenfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren erworben werden. Aus diesem Grund wird bei einem Versichererwechsel kein Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.

Aktuelle Tipps und Informationen

Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Dies hätte nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Regressforderungen der Versicherung zur Folge.

Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Sie können sich aber auch sofort an unseren Schaden-Service wenden.

In jedem Fall sichern Sie bitte immer zuerst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann. Rufen Sie danach sofort Hilfe. Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. In allen anderen Fällen hilft Ihnen unser Schaden-Service weiter. Dort wird Ihnen sofort weitergeholfen, ob die Polizei gerufen werden muss, ein Abschleppwagen notwendig wird oder mit dem Versicherer des Unfallverursachers Kontakt aufgenommen werden muss.

Bei geringfügigen Schäden achten Sie bitte darauf, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie bitte wegen einer kleinen Beule nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und falls ein Fotoapparat zur Hand ist, zu fotografieren.

Was Sie unbedingt notieren sollten

In jedem Fall gilt: Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab, überlassen Sie die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

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Wird keine Hilfe gerufen, nehmen Sie bitte folgende Daten schriftlich auf:

  • Amtliches Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich bitte die Ausweispapiere zeigen

  • Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer der beteiligten Fahrer. Verlangen Sie Unterlagen

  • Die meisten Versicherer geben Ihren Versicherungsnehmern Ausweiskarten oder Merkblätter über den bestehenden Versicherungsschutz an die Hand

  • Ort und Zeitpunkt des Unfallgeschehens

  • Namen und Anschrift von Unfallzeugen

  • Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Wenn möglich, fotografieren Sie die Unfallstelle

  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird

Worauf Sie bei Bagatellunfällen achten müssen

Die Polizei kommt in den meisten Bundesländern auch zu einem sogenannten Bagatellunfall, wenn Sie gerufen wird. Sie müssen sich aber dann auf längere Wartezeiten einstellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Versicherer verlangt in diesen Fällen für die Schadenregulierung keine polizeiliche Unfallaufnahme. Auch die Polizei führt bei Bagatellschäden nur eine vereinfachte Sachverhaltsfeststellung ohne Beweisaufnahme durch.

Aber: Rufen Sie in jedem Fall die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder Sie vermuten, dass der Unfall vorgetäuscht wurde.

Schadenmeldung beim Versicherer des Schädigers

Nach einem Unfall kann der Geschädigte den Schadenersatz direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen; er ist also nicht darauf angewiesen zu warten, bis dieser den Schaden meldet.

Setzen Sie sich sofort telefonisch oder schriftlich mit der örtlichen Niederlassung der gegnerischen Versicherung in Verbindung. Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit und befindet sich eine Schaden-Schnelldienst-Station des Schädigers in der Nähe, so lassen Sie am einfachsten dort Ihren Schaden feststellen. Sie können aber das Fahrzeug auch zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bringen oder abschleppen lassen. Fordern Sie dann die Versicherungsgesellschaft auf, den Unfallschaden umgehend begutachten zu lassen.

Damit Sie die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, fordern Sie entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor, rechnet sie direkt mit der Werkstatt ab. Dies beschleunigt auch die Schadenregulierung.

Die grüne Karte – ein wichtiger Reisebegleiter

Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten deutsche Autofahrer vor Reisebeginn auf jeden Fall ihren Versicherungsschutz (sinnvoll sind eine private Unfallversicherung, eine Vollkaskoversicherung und ein Schutzbrief) und die Gültigkeit ihres internationalen Versicherungsnachweises, der Grünen Karte, überprüfen. Auch wenn die Grüne Karte nicht mehr überall zur Einreise vorgeschrieben ist, gehört sie auf jeden Fall ins Gepäck. Sie bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Bestimmungen und enthält die wesentlichen Angaben über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.

Erforderlich ist eine gültige Grüne Karte für die Einreise nach:

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Estland
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowenien
  • Türkei

Der Versicherungsnachweis ist jedoch auch in den anderen Ländern ein guter "Helfer". Die Grüne Karte ist kostenlos bei HDI erhältlich.

Kinderschutz im Auto – Wie Sie Ihr Kind richtig schützen

Noch immer werden bei Autounfällen viele Kinder verletzt oder getötet. Seit dem 01.04.1993 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren, wenn sie kleiner sind als 1,50 m, entsprechend ihrem Alter bzw. Gewicht oder Körpergrösse gesichert werden müssen, egal ob sie hinten oder vorne sitzen.

Welcher Schutz ist der geeignetste?

Welcher Schutz der geeignetste ist, hängt stark vom Alter, vom Gewicht und von der Körpergröße ab.

Schwangere

Schwangere müssen besonders darauf achten, dass der Gurt richtig geführt wird, d. h. der Beckengurt muss stramm zwischen Bauch und Oberschenkel anliegen.

Kleinkinder

Für Kinder, die bereits sitzen können, gibt es spezielle Schalensitze. Sie sind für Kinder bis zu vier Jahren mit einem Körpergewicht zwischen neun und 18 kg geeignet. Der Sitz wird mit dem normalen Sitzgurt befestigt.

Kinder bis zwölf Jahren

Kinder zwischen drei und zwölf Jahren und 15 bis 36 kg Körpergewicht, benutzen den normalen Erwachsenengurt mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen wie Sitzkissen oder Sitze mit Tischen und Polstern.

Kinder ab zwölf Jahren

Für Kinder in diesem Alter sind Erwachsenengurte geeignet. Für Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, empfehlen sich jedoch amtlich genehmigte Sitzkissen. Zu beachten ist dabei die Position des Sitzgurtes. Dieser darf nie zu nah am Hals anliegen.

Worauf ist beim Kauf zu achten?

Rückhalteeinrichtungen für Kinder benötigen eine amtliche Zulassung. Sie ist zu erkennen an dem europäischen Genehmigungszeichen (ein "E" mit einer Zahl zwischen eins und 22 in einem Kreis)

Und zu guter Letzt ...

Sie sind das Vorbild, von dem Ihr Kind lernt. Fahren Sie und Ihre Mitfahrer immer mit Gurt. Damit Sicherheit im Auto für Ihr Kind zur Selbstverständlichkeit wird.

TÜV – Ist Ihr Fahrzeug fit für die Hauptuntersuchung?

Wenn Sie folgende Punkte beachten, wird der nächste Termin für die KFZ-Hauptuntersuchung bestimmt ein Erfolg.

1. Funktioniert die Beleuchtung Ihres Autos?

  • Sämtliche Leuchten inklusive Kontrolllämpchen am Armaturenbrett müssen beim Einschalten funktionieren
  • Die Leuchtgehäuse dürfen nicht beschädigt und die Reflektoren der Scheinwerfer nicht "erblindet" sein
  • Alle Lampen müssen gleichmäßig hell brennen

2. Sind die Bremsen intakt?

  • Wenn die Handbremse angezogen ist, muss sie "fest" einrasten und leicht wieder zu lösen sein
  • Die Fußbremse muss frühzeitig und kräftig greifen
  • Der Wagen muss auch bei scharfem Bremsen in der Spur bleiben
  • Die Gummibeläge der Pedale dürfen nicht abgenutzt sein

3. Überprüfen Sie die Lenkung

  • Das Lenkrad muss auch während der Fahrt "ruhig" bleiben
  • Es muss bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung sein
  • Das Lenkrad sollte zielgenau und leicht zu führen sein und keine Geräusche machen

4. Die Prüfung der Räder und Reifen

  • Weder die Felgen noch die Reifen dürfen Beulen, Einrisse, Schnitte oder sonstige Schäden aufweisen
  • Das Mindestprofil muss 1,6 Millimeter betragen

5. Abgas-, Geräuschverhalten und Feuersicherheit

  • Die Batterie muss richtig befestigt sein
  • Die elektrischen Leitungen müssen fest im Motorraum verlegt sein
  • Es sollte keine starke Rauchentwicklung beobachtbar sein
  • Die AU-Plakette sollte vorhanden und gültig sein

6. Außerdem

  • Die Spiegel müssen vollständig und dürfen nicht "erblindet" sein
  • Die Frontscheibe darf nicht beschädigt sein
  • Das Zubehör, wie Warndreieck, Verbandkasten und Schutzhandschuhe, muss vollständig sein
  • Das Fahrgestell muss frei von Rost sein

Autofahren im Winter

Alljährlich werden viele Autofahrer vom Wintereinbruch überrascht. Prompt werden sie beim ersten Schnee zu Verkehrshindernissen und gefährden sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Der AvD rät deshalb, jetzt das Fahrzeug für kommende winterliche Witterungsverhältnisse zu präparieren.

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Das Auto rechtzeitig für den Winter rüsten

  • Reifen wechseln – fällt der erste Schnee, muss mit Wartezeiten beim Händler gerechnet werden. Für Winterreifen gilt eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Moderne Winterreifen haben Gummi-Beimischungen, die die Traktion erheblich verbessern

  • Batterie prüfen lassen - altersschwache (sechs bis acht Jahre alte) Akkus sollten ausgetauscht werden

  • Frostschutz im Kühlsystem prüfen. Eine Spindel gibt Aufschluss über den Glykol-Anteil. Optimal ist ein Frostschutz für 25 bis 35 Grad minus. Keine Billigprodukte wählen, weil Frostschutz in modernen Motoren mit hochwertigsten Werkstoffen harmonieren muss! Das Scheibenwischwasser muss ebenfalls mit Zusätzen versehen werden, damit es nicht einfriert

  • Türdichtungen bzw. Gummiteile mit Spezialfett behandeln (Hirschtalg, Glyzerin)

  • Türschlösser schmieren (z. B. Graphitpuder, Schlossöl)

  • Gummis der Scheibenwischer prüfen und ggf. erneuern

  • Lichtanlage überprüfen, Ersatzlampen-Set mitführen

  • Folgende Grundausstattung gehört in jedes Auto: Eiskratzer, Handfeger, Defroster-Spray, Frostschutzmittel, Starthilfekabel, Klappspaten, Feuerzeug, Taschenlampe, Gummi-Fußmatten (mit Zeitungspapier unterlegen, das öfter gewechselt werden sollte), Türschlossenteiser (den man jedoch nicht im Fahrzeug lagert, sondern besser "am Mann" hat)

Für längere Fahrten
Dicke Jacken, Handschuhe, eine Wolldecke pro Sitzreihe, Winterstiefel, Autoatlas, Proviant, Heissgetränk in einer Thermoskanne – so ist man auch gegen einen Dauerstau gewappnet.

Auto-Winterstart
Das komplette Auto von Schnee und Eis befreien. Die Scheiben sollten häufiger auch von innen gereinigt werden; sind sie verschmutzt, beschlagen sie bei extremer Feuchtigkeit schneller. Freigekratzte "Gucklöcher" sind strafbar und gefährlich. Schneereste auf dem Dach oder der Motor- bzw. Kofferraumhaube können zu gefährlichen Geschossen und plötzlichen Sichtbehinderungen werden. Nach dem Motor-Start sofort losfahren – das sogenannte Warmlaufen bringt unnötige Abgasbelastung und schadet langfristig dem Motor, weil das Motoröl durch Kondensate riskant verdünnt wird.

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Fahrerego auf Winterbetrieb umstellen

  • Längere Fahrzeiten einkalkulieren

  • Deutlich mehr Abstand halten

  • Tempo anpassen und drosseln

  • Frühzeitiger und sanfter abbremsen

  • Rechtzeitig Abblendlicht einschalten

  • Konzentrierter und vorausschauender fahren

  • Vor der Winterreise das Auto volltanken und rechtzeitig die nächste Tankstelle ansteuern

  • Während der Fahrt die extremsten Stromverbraucher (Heckscheibenheizung) ausschalten, bei langwierigen Staus Licht abschalten und Motor abstellen – alle 15 min. wieder starten, damit die Lichtmaschine im Stand die Batterie lädt

Achtung bei Reifglätte

Bei Bodenfrost und extremer Luftfeuchtigkeit schlägt sich diese in winzigen Eiskristallen auf der Fahrbahnoberfläche nieder. Rutschgefahr!

Achtung bei Fahrzeugen mit Frostwarnsystemen

Das System zeigt dabei oft keine Minusgrade an! Ab 4° Celsius muss mit Eisglätte gerechnet werden.

Achtung beim Hinweisschild Taumittel-Sprühanlagen

Hier wird dem Autofahrer signalisiert, dass an dieser gefährdeten Stelle mittels seitlich angebrachter Düsen flüssiges Taumittel auf die Fahrbahn gesprüht wird. Es ist jedoch keinesfalls der Garant für eine ständig eisfreie Straße!

Checkliste für Gebrauchtwagenkäufer

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist an sich eine ganz normale Sache. Damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt werden, gibt es einiges zu beachten. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen.

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Bevor Sie den Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen unterschreiben, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Verkäufer und Halter sollten möglichst identisch sein. Prüfen Sie den Personalausweis des Verkäufers. Notieren Sie sich die Ausweisnummer, und lassen Sie sich eine Vollmacht zeigen, wenn er das Auto im Auftrag des Halters verkauft

  • Die Angaben im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollten identisch sein

  • Für Fahrzeugzubehör sollte die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen

  • Prüfen Sie die Zahl der Vorbesitzer. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Ersatzbrief vorgelegt wird

  • Vergleichen Sie die Fahrgestellnummer des Wagens mit dem Eintrag in den Papieren. Die Motornummer ist dabei nicht von Bedeutung

  • Überprüfen Sie das Kundendienstheft. Lassen Sie sich die Rechnungen von Reparaturen beim Kauf aushändigen

  • Stimmt die Datumsangabe auf der Prüfplakette mit dem Eintrag im Fahrzeugschein überein? Überprüfen Sie außerdem, wann die letzte Abgasuntersuchung gemacht wurde. Für Kat-Autos sollte diese mindestens noch ein halbes Jahr gelten

  • Achten Sie darauf, ob der Kilometerstand mit der Angabe in der Zeitung übereinstimmt. Ist der Kilometerstand plausibel?

  • Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab, in dem alle Vereinbarungen und Angaben zum Fahrzeug festgehalten sind

Nach Unterschreiben des Vertrages

  • Bei Übergabe erhalten Sie den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief und sämtliche Schlüssel
  • Sie müssen das Fahrzeug spätestens am dritten Werktag ummelden
  • Werden Sie vor Ummeldung in einen Unfall verwickelt, müssen Sie dem Verkäufer den entstehenden Schaden ersetzen. Sicherheitshalber sollten Sie vor der ersten Fahrt das Fahrzeug bereits umgemeldet und sich um den Versicherungsschutz gekümmert haben
  • Ansprüche wegen versteckter Sachmängel und Rechtsmängel können nach Abschluss des Vertrages nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen

Mängelcheck und Probefahrt

Was Sie alles prüfen sollten, wenn Sie sich für einen Gebrauchtwagen interessieren:

Karosserie & Co

  • Rostanfällige Stellen kontrollieren: insbesondere Radlaufecken, Kotflügelkanten, Längsträger, Türschweller
  • Auspuffanlage: Rost, lose Halterungen? Testen Sie, ob der Auspuff dicht ist: mit einem Lappen oder ähnlichem Auspuff zuhalten, der Motor sollte nach einigen Sekunden absterben
  • Unterbodenschutz: aufgeworfene Stellen weisen auf Rost hin. Unterbodenschutz neu und dick aufgetragen – da könnte jemand etwas kaschieren wollen
  • Was deutet auf einen Unfallwagen hin: Schweißnähte an Radläufen, Karosserieträgern, Farbabweichungen im Lack, Lackreste an Tür- und Scheibendichtungen, schlecht eingepasste Türen und Hauben, dicke Spachtelstellen (lassen sich mit einem Magneten orten)
  • Gummidichtungen auf Elastizität prüfen
  • Matte Scheinwerfer, von innen beschlagene Leuchten?
  • Reifen: Ausreichendes Reifenprofil? Mindestens 4 mm! Reserverad vorhanden? Sind evtl. vorhandene nicht serienmäßige Reifengrößen eingetragen?
  • Nehmen Sie Fuß- und Kofferraummatten heraus. Rost in den Ecken oder Feuchtigkeit unter den Matten?
  • Lassen Sie den Motor an. Springt er sofort an, läuft er gleichmäßig? Sind Klopfgeräusche zu hören, deutet dies auf einen Motorschaden hin. Ein rasselndes Geräusch zeigt nicht richtig eingestellte Ventile an
  • Prüfen Sie die Flüssigkeiten: Kühlflüssigkeit darf nicht ölig sein. Kontrollieren Sie den Ölstand, kleine Metallteile am Meßstab deuten auf Verschleiß der Kurbelwelle hin; öffnen Sie den Öleinfülldeckel, treten Gase aus, können die Kolbenringe verschlissen sein
  • Prüfen Sie die Batterie: schalten Sie alle Stromverbraucher bei nichtlaufendem Motor ein, die Batterie sollte dies ohne Leistungsabfall aushalten
  • Sie wollen ein Cabrio kaufen? Öffnen und schließen Sie das Verdeck mehrmals, untersuchen Sie das Dach genau

Innenraum:

  • Ist die Bedienungsanleitung im Handschuhfach?
  • Sind die Sitzpolster in Ordnung? Wasserflecken auf den Vordersitzen deuten auf ein undichtes Sonnendach hin
  • Testen Sie alle Schalter und Kontrollleuchten auf Funktionstüchtigkeit
  • Sind die Sicherheitsgurte in Ordnung?
  • Schauen Sie sich die Pedalgummis genau an. Starke Abnutzung der Gummis deutet auf hohe Kilometerleistung hin, brandneue sind aber auch verdächtig, da stark abgenutzte ersetzt wurden
  • Funktioniert die Sitzverstellung und andere verstellbare Einrichtungen?

Fahrwerk:

  • Überprüfen Sie die Räder auf Spiel: kräftig daran rütteln. Zuviel Spiel bedeutet ausgeschlagene Radlager
  • Sind die Stoßdämpfer in Ordnung? Sie sollten nicht ölig oder feucht sein
  • Sind die Reifen einseitig abgefahren? Dann ist wahrscheinlich die Spur verzogen, was auf einen Unfall schließen lässt
  • Überprüfen Sie das Lenkradspiel. Es sollte bei gerade stehenden Rädern nicht mehr als zwei Fingerbreit bewegt werden können

Bremsen:

  • Überprüfen Sie die Bremsscheiben auf Riefen. Hierzu müssen Sie die Räder abmontieren
  • Bremsbeläge sollten mindestens fünf Millimeter dick sein
  • Das Bremspedal darf sich nicht bis auf das Bodenblech durchdrücken lassen, auch nicht bei längerem Pedaldruck

Motorraum:

  • Schauen Sie sich den Motorraum genau an, auch von unten. Er sollte trocken und sauber sein
  • Überprüfen Sie Schläuche und Kühler auf Dichtigkeit. Öl- oder Kalkspuren deuten auf undichte Stellen hin

Getriebe:

  • Überprüfen Sie die Gummimanschetten der Antriebswellen auf Dichtigkeit
  • Testen Sie das Spiel der Antriebswellen. Wenn Sie die Wellen hin und her bewegen, sollte sich nur ein geringes Spiel fühlen lassen
  • Treten Sie das Kupplungspedal, mehr als drei Zentimeter Spiel deutet auf Verschleiß hin
  • So testen Sie die Kupplung:
    1. Lassen Sie den Motor an, treten Sie die Kupplung und legen die Gänge nacheinander ein. Dies sollte leicht und ohne kratzende Geräusche funktionieren. Anderenfalls trennt die Kupplung nicht richtig.
    2. Ziehen Sie nun die Handbremse an, legen den zweiten Gang ein und versuchen Sie, loszufahren. Können Sie tatsächlich losfahren, ist die Kupplung verschlissen.
    3. Legen Sie den ersten Gang ein und lassen die Kupplung kommen, ohne Gas zu geben. Der Wagen sollte sich nach zwei Dritteln des Pedalweges in Bewegung setzen.

Und nun zur Probefahrt:

  • Achten Sie unbedingt darauf, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Falls nicht, benötigen Sie rote Kennzeichen
  • Wählen Sie eine geeignete Strecke. Sie sollte ein möglichst weit gestreutes Streckenprofil aufweisen, mit Kurven, Steigungen und Kopfsteinpflaster
  • Lassen Sie das Radio und das Gebläse ausgeschaltet, damit Sie verdächtige Geräusche besser hören können
  • Lässt sich der Motor auch im kalten Zustand problemlos starten?
  • Achten Sie während der Fahrt darauf, ob es beim Gaswegnehmen verstärkt aus dem Auspuff qualmt, das deutet auf Verschleiß der Kolbenringe oder Ventilführungen hin
  • Nehmen Sie während der Fahrt abrupt das Gas weg. Der Motor darf dann nicht knallen. Ansonsten gelangt unverbranntes Gasgemisch in den Auspuff
  • Beschleunigen Sie kräftig. Hören Sie ein metallisches Klappern, sind Kolben oder Nockenwelle defekt
  • So überprüfen Sie das Fahrwerk: Fahren Sie über Kopfsteinpflaster oder eine andere holprige Strecke. Hören Sie ein lautes Poltern, ist entweder die Radführung ausgeschlagen oder die Stoßdämpferbefestigung locker
  • Vibriert das Lenkrad auf ebener Straße? Das könnte ein Hinweis auf Räderunwucht oder defekte Felgen sein
  • Fühlt sich die Lenkung "schwimmend" an, sind die Stoßdämpfer verschlissen
  • So testen Sie die Bremsen: Fahren Sie auf einer wenig befahrenen geraden Straße mit ca. 30 - 40 km/h, lassen Sie das Lenkrad los und bremsen Sie stark ab (behalten Sie die Hände möglichst nahe am Lenkrad, damit Sie notfalls schnell eingreifen können). Der Wagen sollte während der Bremsung in der Spur bleiben
  • Hören Sie beim Bremsen ein metallisches Kreischen? Dann sollten Sie sich die Bremsbeläge noch einmal genau ansehen
  • Testen Sie auch die Handbremse: Schrittgeschwindigkeit fahren und während der Fahrt die Handbremse anziehen. Die Hinterräder müssen sofort blockieren
  • Überprüfen Sie Gebläse und Heizung (auch im Sommer, der nächste Winter kommt bestimmt!)

Achten Sie bitte im eigenen Interesse darauf, dass Sie bei Ihren Fahrtests andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Ein verunglücktes Test-Manöver kann böse Folgen haben.

Auszeichnungen

Oldtimerversicherung Siegel Gesamtsieger classic cars

HDI ist Gesamt-Sieger

Die HDI Oldtimerversicherung wurde von der Zeitung classic cars als Gesamt-Sieger ausgezeichnet.

In der Ausgabe 7/2022 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen.

Oldtimerversicherug Siegel 7x günstigster Anbieter classic cars

HDI ist günstigster Anbieter

Der HDI wurde vom Magazin classic cars 7 x zum günstigsten Anbieter gewählt.

In der Ausgabe 7/2022 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen.

Oldtimerversicherung Siegel Gesamt-Sieger Preiswerte Klassiker classic cars

HDI ist ein preiswerter Klassiker

Die HDI Oldtimerversicherung wurde von der Zeitung classic cars in der Kategorie "Preiswerte Klassiker" ausgezeichnet.

In der Ausgabe 7/2022 wurden insgesamt 17 Anbieter miteinander verglichen, Beispiel: VW 1200.

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