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Steigende Preise Gebäudeversicherungen

Die Indexanpassung für Wohngebäude – HDI klärt auf
Die zunehmende Inflation zieht sich mittlerweile durch alle Lebensbereiche. Durch die steigenden Kosten für Dienstleistungen und Produkte merken wir alle: Es wird teurer. Und das zeigt sich jetzt auch für das Baugewerbe und damit verbunden auch für Immobilienbesitzer im Rahmen ihrer Wohngebäudeversicherung.
In den vergangenen Jahren sind die Preise für den Bau von Wohngebäuden und damit verbundener Instandhaltungsmaßnahmen enorm angestiegen, was durch Lieferengpässe von Rohstoffen und einem Fachkräftemangel begünstigt und durch hohe Energiekosten verstärkt wird.
Diese Entwicklungen haben auch Einfluss auf Wohngebäudeversicherungen – nicht nur bei HDI. Daher werden Ihre Beiträge in Folge der Kostensteigerung und der damit einhergehenden Änderung des Anpassungsfaktors entsprechend angehoben. Wie das im Einzelnen aussieht, auf welcher Grundlage wir die Beiträge anheben und worauf Sie jetzt achten müssen – darüber klären wir hier auf. Für Sie ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Beispiele gestiegener Kosten - Vergleich Mai 2022 mit Mai 2021
Die Inflation treibt die Kosten für Wohngebäude in die Höhe
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einer Zerstörung oder Beschädigung Ihres Hauses Kosten, damit dieses wieder vollständig aufgebaut bzw. instandgesetzt werden kann – unabhängig vom Alter des Hauses.
Damit dies auch Jahre später möglich ist, gibt es bei Versicherungen den Anpassungsfaktor. Dieser ist ein gleitender Faktor der sich jährlich anpasst, um so den jeweils aktuellen Wert eines Hauses abzubilden.
Häufig tritt in Verbindung mit dem Anpassungsfaktor auch der sogenannte „1914er-Wert“ auf. Als damals die Ausgangsgröße für Herstellungskosten von Gebäuden erstmalig ermittelt wurde, war es gerade das Jahr 1914 und seither wird diese Anpassung jährlich vorgenommen.
Deshalb steigen die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung

- Der aktuelle Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe sind die Basis für den Anpassungsfaktor
- Der Anpassungsfaktor bildet damit die steigenden Herstellungskosten ab
- Die Quelle hierfür sind Daten vom Statistischen Bundesamt
- Der Anpassungsfaktor kommt bei der gleitenden Neuwertversicherung von Wohngebäuden zum Tragen
- Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Falle einer Zerstörung oder Beschädigung Ihres Hauses durch die versicherten Gefahren die Kosten der Reparatur oder des Wiederaufbaus. Damit kann es, unabhängig vom Alter des Gebäudes, wieder vollständig aufgebaut bzw. instandgesetzt werden.
In dieser Grafik sehen Sie, wie der Anpassungsfaktor in den vergangenen Jahren gestiegen ist und mit welcher Steigerung in 2023 zu rechnen ist.
Die gleitende Neuwertversicherung
Die gleitende Neuwertversicherung garantiert Versicherungsnehmern, dass das Gebäude im Schadenfall so Instand gesetzt bzw. neu aufgebaut wird, wie es vor dem Eintritt des Schadens bestand. Diese Versicherungsform berücksichtigt damit die Wertentwicklung der Immobilie und die gestiegenen Bau- und Reparaturkosten. Eine Begrenzung auf einen maximalen Eurobetrag als Entschädigung gibt es dabei grundsätzlich nicht. Entsprechend erfolgt eine Änderung des Beitrags durch den jährlich neu ermittelten Anpassungsfaktor.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass bei Vertragsabschluss die ermittelte Versicherungssumme mit dem Wert 1914 richtig berechnet worden ist. So kann der sogenannte Unterversicherungsverzicht vereinbart werden.
So können Sie die Beiträge für Ihre Wohngebäudeversicherung optimieren
Durch den Anpassungsfaktor und die somit gestiegenen Beiträge für die Wohngebäudeversicherung stellen sich viele Versicherungsnehmer die Frage, was sie tun können, um ihre Beiträge zu optimieren und Kosten zu sparen. Auch eine Kündigung wird in Erwägung gezogen. Als Kunde haben Sie aufgrund der Indexanpassung jedoch kein Sonderkündigungsrecht.
Was Sie dennoch tun können:
Neuordnung
Oftmals ergeben sich durch eine Neuordnung der Wohngebäudeversicherung auf das aktuelle HDI-Produkt neben Leistungsverbesserungen auch Möglichkeiten zur Optimierung des Beitrages. Nutzen Sie den HDI Angebotsrechner über den Button „jetzt berechnen“ oder wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner für eine Beratung.
Selbstbehalt
Alternativ können Sie auch einen Selbstbehalt vereinbaren: Mit einer Selbstbeteiligung oder dem sogenannten Selbstbehalt können Versicherungsnehmer einen vertraglich festen Betrag vereinbaren, den Versicherte im Schadenfall selbst übernehmen.
Je nach Höhe des Selbstbehalts reduziert sich dadurch der Beitrag für den Wohngebäudeversicherungsvertrag.
Widerspruch
Sie können der Anpassung Ihrer Wohngebäudeversicherung widersprechen. Hierdurch gehen Ihnen jedoch wichtige Vorteile verloren, die sich in der Summe negativ auf den umfänglichen Versicherungsschutz bei HDI auswirken.
Bei einem Widerspruch entsteht für Sie der Nachteil, dass die Versicherung als feste Neuwertversicherung in Euro fortgesetzt wird. Diese stellt dann die Höchstentschädigung im Falle eines Schadens dar.
Bei Total- aber auch bei Teilschäden (Reparaturen) kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn die Versicherungssumme nicht mehr dem Neuwert des Gebäudes entspricht. Künftig sind Sie für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme selbst verantwortlich, da Ihre Versicherungssumme keiner automatischen Anpassung mehr unterliegt.
Hinweis: Sollten Sie einen Vertrag im sog. Wohnflächenmodell vereinbart haben, führt der Widerspruch zur Vereinbarung einer Unterversicherung. Es kommt dann bei jedem Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung der Versicherungsleistung.
Deswegen ist eine Wohngebäudeversicherung so wichtig
Ausgezeichneter Schadenservice

Top-Ergebnis für unsere Schadenregulierung.
Das unabhängige Marktforschungsinstitut MSR Consulting hat HDI Kunden befragt, nachdem bei ihnen ein Wohngebäudeschaden reguliert wurde. Das Ergebnis war eindeutig: Die Kundenzufriedenheit wurde als „sehr gut“ bewertet