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Brandversicherung: Gut gewappnet gegen Wohnungsbrand

Eine Brandversicherung ist nicht nur für Kaminbesitzer wichtig. Denn oft beginnt ein Hausbrand im wahrsten Sinne des Wortes auf kleiner Flamme. Eine umgefallene Kerze, ein elektrischer Funke, sich entzündendes Öl in einer Pfanne – sogenannte Schadensfeuer in Wohnungen und Gebäuden haben viele Ursachen und entstehen schnell. 2014 verzeichnet die Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands mehr als 175.000 Einsätze bei Bränden und Explosionen. Trotz aller Anstrengungen kamen in dem Jahr 372 Menschen durch die Folgen der Flammen ums Leben.

Besonders gefährlich wird es üblicherweise im Herbst und Winter. So zählten die Versicherer im Jahr 2014 während der Adventszeit etwa 40 Prozent mehr Brandschäden als zu anderen Jahreszeiten. Zum Jahresende steigt durch brennende Kerzen auf Weihnachtsbäumen, Adventskränzen und Gestecken regelmäßig das Brandrisiko. Über die Monate verteilt betrug 2014 der Schaden durch Wohnungsbrände 25 Millionen Euro. Häufigste Brandursache war 2016 mit 31 Prozent Elektrizität (IFS-Schadendatenbank). 19 Prozent der Feuer wurden 2016 durch menschliches Versagen ausgelöst.

Brandgefahr minimieren

Die statistischen Daten belegen ein erhöhtes Brandrisiko durch elektrische Anlagen und den Umgang mit ihnen. Mieter und Vermieter von Wohnungen und Häusern sollten hier besonders aufmerksam und vorsichtig sein. Sind die Bewohner beispielsweise auf Reisen, empfiehlt es sich, sicherheitshalber nur wichtige Geräte im Stromnetz zu belassen und bei allen anderen den Stecker zu ziehen. Besonders heikel sind etwa Anlagen mit Stand-by-Funktion. Sie können sich in diesem dauerhaften Betriebszustand überhitzen. Weitere potenzielle Brandursachen im Zusammenhang mit Elektrizität sind Kurzschlüsse, nicht mehr ganz intakte Kabel sowie defekte Geräte und überlastete interne Stromnetze.

Obacht ist bei allen Arten von offenem Feuer im Haushalt geboten, also zum Beispiel bei Kerzen, Öfen oder Gasthermen und -herden. Raucher sollten stets glimmende Zigaretten im Blick haben. Noch glimmende Kippen können schnell Textilien aus natürlichen und künstlichen Fasern in Brand setzen. Im Mülleimer können sie zudem leicht entflammbaren Abfall entzünden.

Für zusätzlichen, dauerhaften Schutz sorgen feuerfeste oder schwer entflammbare Baustoffe und Einrichtungen, Brandschutztüren und –fenster. Zur Brandmeldung sollten Rauchmelder installiert werden.

Wann ist ein Brand?

Feuer in Wohnungen und Gebäuden können immense Folgen haben. Besonders dramatisch dabei sind natürlich Schäden an Leib und Leben von Menschen sowie Tieren. Aber auch bei einem Wohnungsbrand entstandene Sachschäden am Inventar oder am Gebäude selbst können ohne Brandversicherung zu einem finanziellen Debakel werden.

Doch wann gilt ein Feuer als Brand? Versicherungen beantworten diese Frage meistens wie folgt: Ein „Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist ein brennendes Holzscheit in einem Kamin (der „bestimmungsgemäße Herd“), das Funken schlägt und dadurch einen Teppich in Brand setzt. Hier sowie in vergleichbaren Situationen begleicht die Versicherung den Schaden. Weitere bestimmungsgemäße Brandherde sind zum Beispiel Kerzen, Gas- und Elektroherde, aber auch der Grill auf der Terrasse.

Wohnungsbrand: Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Ist ein Wohnungsbrand ohne eigenes Verschulden beziehungsweise im Rahmen leichter Fahrlässigkeit entstanden, übernimmt eine Brandversicherung im Normalfall alle entstanden Kosten. Liegt hingegen grobe Fahrlässigkeit vor, sind Abzüge von der Schadenssumme möglich.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn ein Feuer durch Vorsatz des Versicherungsnehmers, sprich Brandstiftung, entstanden ist. Damit bleibt der Verursacher auf den Kosten sitzen. Auch Menschen ohne Versicherung haften komplett und erhalten keine Entschädigung. Heißt im Umkehrschluss: Verantwortungsvolles Verhalten und ein guter Schutz zahlen sich aus.

HDI: Brandversicherung für alle Fälle

Bis 1994 war eine Brandversicherung in einigen Bundesländern für jeden Immobilieneigentümer gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn er heute nicht mehr verpflichtet ist, ist ein solcher Versicherungsschutz nach wie vor sinnvoll. Und zwar nicht nur für Eigentümer, auch Mietern können durch einen Wohnungsbrand sehr hohe Kosten entstehen.

Eine Brandschutzversicherung ist in der Regel Teil bestimmter Versicherungspolicen und muss nicht zwingend separat abgeschlossen werden. Bei HDI können Sie sich folgendermaßen gegen die finanzielle Belastung durch einen Wohnungsbrand absichern:

Hausratversicherung

Sind von der Wohnungseinrichtung nur noch qualmende Reste übrig, kann die Hausratversicherung einspringen. Sie übernimmt dann die Wiederbeschaffungskosten für alle beweglichen Gegenstände, beispielsweise für Möbel, Geschirr, Musikinstrumente und Unterhaltungselektronik. Außerdem kommt HDI in der Regel je nach Produktlinie (Hausrat Basis, Hausrat Plus und Hausrat Premium) anteilig für den Verlust von Wertsachen, also Schmuck, Sparbücher, Wertpapiere und auf Geldkarten geladene Beträge auf. Erstattet können unter anderem auch Rauch- und Rußschäden sowie Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten werden. Anteilig abgedeckt sind auch die Kosten für Hotelaufenthalte, sollte Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar sein.

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Wohngebäudeversicherung

Geht ein Brand an die Substanz einer Immobilie, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Sie reguliert für den oder die Eigentümer Reparaturen beziehungsweise den Wiederaufbau, wenn Wände, Mauern, Dächer, sanitäre Anlagen oder Fenster und Türen sowie andere fest installierte Einrichtungen und Leitungen Schaden genommen haben.

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Privathaftpflichtversicherung

Ein Wohnungs- oder Hausbrand kann auch auf benachbarte Wohnungen oder Häuser übergreifen. Dann sind Eigentümer, Mieter und Bewohner, von deren Räumen das Feuer ausgegangen ist, mit einer Privathaftpflichtversicherung gut beraten. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die Dritten durch Flammen oder deren Folgen entstehen.

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Hilfe, es brennt! So reagieren Sie richtig

Bricht ein Wohnungsbrand aus, ist zügiges Handeln gefragt. Was zu tun ist, hängt in erster Linie vom Brandherd ab. Ist das Feuer klein, können Sie die Flammen selbst mit einem Feuerlöscher oder einer Löschdecke bekämpfen. Allerdings nur, wenn Sie sich dabei selbst nicht in Gefahr bringen.

Größere und sich schnell ausbreitende Flammen sind ein Fall für die Feuerwehr (bundesweite Notrufnummer 112). Bei der Meldung des Feuers sollten Sie folgende Fragen beantworten können:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viele Verletzte/betroffene Personen gibt es?
  • Wer ruft an?
  • Gibt es noch weitere wichtige Angaben?

Nachdem die Feuerwehr alarmiert ist, sollten Sie den Flammen die Sauerstoffzufuhr soweit möglich abdrehen. Das bedeutet: Fenster und Türen schließen! Dann sind etwaige Mitbewohner und Haustiere in Sicherheit zu bringen. Das richtige Verhalten hängt auch davon ab, wo sich der Brandherd befindet:

  • Brennt es in der Wohnung, sollten die Bewohner sie verlassen, die Wohnungstür zuziehen und über die Treppe nach draußen gehen. Keinesfalls den Aufzug benutzen! Grundsätzlich muss ein Treppenhaus frei von Gegenständen wie Möbeln, Fahrrädern oder Kinderwagen sein, so der Feuerwehrverband.
  • Lodert das Feuer im Treppenhaus, wirkt das wie ein Kamin. Rauch und Flammen steigen darin auf und versperren den Fluchtweg. Bewohner sollten dann in der Wohnung bleiben und an Fenstern oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam machen.

Nach einem Wohnungsbrand: Was tun?

Ist das Feuer gelöscht, sollten Mieter, Vermieter beziehungsweise Eigentümer den Fall der jeweils zuständigen Brandversicherung (Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung) anzeigen. Diese Informationen sind dabei wichtig:

  • Vertragsnummer
  • Schadentag
  • Schadenort
  • Schadenhergang
  • Schadenumfang
  • Telefon tagsüber/mobil

Sinnvoll ist es, aussagekräftige Fotos der beschädigten Bereiche (Total- sowie Detailaufnahmen), zu machen. Zudem sollten Sie eine Liste über die entstandenen Schäden anfertigen. Suchen Sie, sofern vorhanden, Kaufbelege für beschädigte Sachen heraus.

Der direkteste Weg zu HDI nach einem Schadensfeuer ist das Telefon. So können Sie direkt bei der Schadenmeldung alle wichtigen Fragen und das weitere Vorgehen klären. Sie erreichen den HDI Schadenservice rund um die Uhr unter der Nummer +49 511 3031-7662. Alternativ können Sie den Vorfall online, per E-Mail (hk.anfragen-schaden@hdi.de), auf dem Postweg (HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30648 Hannover) und natürlich bei Ihrem persönlichen Betreuer melden. Mieter sollten zudem ihren Vermieter über das Unglück informieren.

Praktische Tipps für die Zeit direkt nach der Freigabe der Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei hat der Kreisfeuerwehrverband Rendsburg-Eckernförde parat:

  • Den Brandschutt zu entfernen, ist Sache von Fachfirmen und nicht von den Bewohnern. Der Grund: Durch das Feuer können gefährliche Schadstoffe freigesetzt worden sein.
  • Ist die Brandstelle nach etwa ein bis zwei Stunden erkaltet und die Wohnung gut belüftet, sollten für die ersten Aufräumarbeiten Schutzanzüge und Handschuhe getragen und anschließend als Problemmüll entsorgt werden.
  • Verschmutzte und verrußte Gegenstände sind zu säubern.
  • Offene Lebensmittel, die mit dem Feuer direkt oder indirekt durch Rauch, Ruß oder Hitze in Kontakt gekommen sind, können durch Schadstoffe kontaminiert sein und sind sicherheitshalber zu entsorgen.

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