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Aktuelles zum Altersvorsorgereformgesetz:

Wichtige Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz: Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Neuaufstellung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die Reform wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

  • Als Bestandskunden der bisherigen Riester-Rente der HDI Lebensversicherung AG haben Sie ab dem 1. Januar 2027 die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln und damit von allen Vorteilen zu profitieren.

  • Darüber hinaus bereiten wir uns bei HDI Lebensversicherung AG intensiv auf die Reform vor und arbeiten bereits an einem attraktiven, gesetzeskonformen Produktangebot, das die neuen Fördermöglichkeiten sinnvoll nutzt.

  • Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig zu allen neuen Entwicklungen und unterstützen Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.

Was bedeutet die neue Reform für Sie und Ihren bestehenden Riester-Vertrag?

  • Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie nichts unternehmen.

  • Für bestehende Riester-Verträge (Abschluss bis Ende 2026) gilt Bestandsschutz – Ihre bisherigen Vereinbarungen bleiben erhalten.

  • Bestehende Verträge können auf die neue Fördersystematik wechseln, ohne dass sich an dem Vertrag etwas ändert. Der Wechsel kann nicht widerrufen werden.

  • Ein Wechsel in die neue Förderung ist optional und frühestens ab Januar 2027 möglich. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Als Kunde der HDI Lebensversicherung AG unterstützen wie Sie dabei, die für Ihre persönliche Altersvorsorge passende Entscheidung im Rahmen der neuen förderfähigen privaten Altersversorgung zu treffen.

  • Hinweis: Ab 01.01.2027 gelten neue Anforderungen für geförderte Verträge, die nach diesem Termin abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir derzeit starke neue Produktlösungen für unsere Kunden.

Weitere Informationen zum Altersvorsorgereformgesetz finden Sie auch hier auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

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