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HDI INGletter Oktober 2025

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bunderegierung ein neues Kapitel im öffentlichen Beschaffungswesen einleiten. Sein Ziel soll es sein, Vergabeverfahren nicht nur schneller und effizienter zu gestalten, sondern sie zugleich transparenter, nachhaltiger und innovationsfreundlicher auszurichten. Wir stellen dazu fünf zentrale Anliegen vor, die der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf verfolgt hat und die insbesondere für Vergaben im Bauwesen von Bedeutung sind.

Wer sicher bauen will, baut nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. So lautet die verbreitete Faustregel unter Planern. Doch die Realität ist komplexer und mitunter auch komplizierter: Immer häufiger stehen Architektinnen und Ingenieure vor der Herausforderung, von diesen Regeln abzuweichen – sei es aufgrund technischer Innovationen, wirtschaftlicher Zwänge oder individueller Wünsche des jeweiligen Bauherrn. Was in der Praxis als einfache Gestaltungsfreiheit erscheint, entpuppt sich rechtlich oft als mögliches Haftungsrisiko mitunter mit weitreichenden Konsequenzen. Wir betrachten die neueste Rechtsprechung dazu und geben Praxistipps.

Des Weiteren informieren wir z. B. zur Konzentrationswirkung bei fingierter Änderungsgenehmigung einer Windkraftanlage und zum Datenschutz und Datensicherheit im Ingenieurwesen.

Helles, modernes Schlafzimmer mit Panoramafenster und Blick auf eine Terrasse mit Liegestühlen und hügeliger Landschaft.
Der Regierungsentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Heiße Luft oder echte Erleichterungen für die Vergabe im Bauwesen?

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung ein neues Kapitel im öffentlichen Beschaffungswesen einleiten. Sein Ziel soll es sein, Vergabeverfahren nicht nur schneller und effizienter zu gestalten, sondern sie zugleich transparenter, nachhaltiger und innovations-freundlicher auszurichten.

Der Regierungsentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 6. August 2025 wurde daher bereits mit großer Spannung erwartet. Aber wird der lang ersehnte Regierungsentwurf und die in ihm enthaltenen Neuregelungen den Erwartungen auch gerecht?

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Moderne Villa mit Pool, Sonnenliegen und Lounge-Bereich in mediterraner Landschaft bei klarem, sonnigem Wetter.
Wenn der Standard zum Risiko wird: Neuere Rechtsprechung und Praxistipps

„Wer sicher bauen will, baut nach den Regeln.“ So lautet die verbreitete Faustregel unter Planern. Gemeint sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (im Folgenden auch „a.a.R.d.T“.), die bei Planung, Ausschreibung und Bauausführung als maßgeblicher Standard gelten. Doch die Realität ist komplexer und mitunter auch komplizierter: Immer häufiger stehen Architektinnen und Ingenieure vor der Herausforderung, von diesen Regeln abzuweichen – sei es aufgrund technischer Innovationen, wirtschaftlicher Zwänge oder individueller Wünsche des jeweiligen Bauherren.

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Modernes Schlafzimmer mit Blick durch große Glasfront auf Terrasse, Bäume und Landschaft im warmen Abendlicht.
Das bayerische Fensterrecht im Spannungsfeld Brandschutz

Anmerkungen zum OLG Nürnberg, Teilurt. v. 18.06.2024 – 6 U 2481/22 (nicht rechtskräftig)

Das „Fensterrecht“ als nachbarliches Schutzrecht
Das bayerische Fensterrecht schützt vor neugierigen Blicken – aber nicht gegen die Anforderungen des Brandschutzes. Wo ein Fenster (oder eine verglaste Balkontür) Rettungswegfunktion hat, muss es öffenbar bleiben; ein Anspruch, es „öffnungsunfähig“ zu machen, greift nicht. Das ist die Quintessenz des OLG Nürnberg: Sichtschutz (Art. 43 BayAGBGB) und Belichtung stehen im Spannungsfeld mit Art. 31 BayBauO – und in der Kollision geht der Brandschutz vor.

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Balkon mit modernem Geländer und Blick auf Pool, Sonnenschirme und grüne Hügel bis zum Meer unter klarem blauem Himmel.
Umfassende Konzentrationswirkung nach BImschG auch bei fingierter Änderungsgenehmigung einer Windkraftanlage – Auswirkungen auf die Praxis

Urteil vom 25. 03. 2025 – 7 A 51/24 (KlimR 2025, 191)

Keine zusätzliche Baugenehmigung bei immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg hat in einer für die Praxis äußerst relevanten Entscheidung klargestellt: Erteilt die Behörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für ein bereits genehmigtes Windenergie Vorhaben nach § 16b Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 BImSchG – auch kraft Genehmigungsfiktion –, dann wirkt diese zusammen mit der Ausgangsgenehmigung konzentrationsrechtlich gemäß § 13 BImSchG.

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Modernes zweistöckiges Haus bei Abendbeleuchtung, mit großen Glasfronten, Balkon im Obergeschoss, Gartenpflanzen und Steinweg im Vordergrund
Datenschutz und Datensicherheit in der Architektur und im Ingenieurwesen – zwischen Verantwortung und Herausforderung

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt in allen Branchen – auch in der Architektur und im Ingenieurwesen. Immer häufiger werden Projekte digital geplant, modelliert, verwaltet und kommuniziert. Damit steigen nicht nur die Effizienz und Präzision, sondern auch die Anforderungen an den Schutz sensibler Daten. Ob Entwurfspläne, statische Berechnungen, Energieausweise oder persönliche Daten von Bauherren: Sie alle müssen sicher gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche und ethische Verantwortung. Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Aspekte – von den Grundlagen über Risiken bis hin zu konkreten Maßnahmen und rechtlichen Pflichten beim Umgang mit Daten.

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Fotos: Ken Schluchtmann, diephotodesigner.de