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Kfz-Versicherung
Unfall im Ausland
Was ist zu tun?

Erst vorbereiten, dann fahren
Da haben Sie Ihren Blick nur für einen Moment von der Straße in die schöne Urlaubslandschaft schweifen lassen – und schon hat es gekracht.
Das nervt. Sogar, wenn es nur zu einem kleinen Blechschaden gekommen ist, zieht ein Zusammenstoß einige Unannehmlichkeiten nach sich. Bei einem Unfall im Ausland sogar noch mehr als in heimischen Gefilden. Und ungewohnte Straßenverhältnisse oder missverstandene Verkehrsregeln erhöhen das Risiko auf fremdem Terrain leider noch zusätzlich.
Das muss aber nicht sein, wenn Sie bereits vor Reiseantritt einen möglichen Autounfall im Ausland einkalkulieren und entsprechende Vorkehrungen treffen.
Machen Sie sich also nicht erst unterwegs mit den rechtlichen Verhältnissen auf den Straßen Ihres Urlaubslandes vertraut.
Informieren Sie sich schon vor der Abreise über die wichtigsten Vorschriften und Grenzwerte kennen.
Das sind zum Beispiel abweichende Vorfahrtsregeln, zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Alkoholpegel am Steuer. Verstöße gegen diese und andere Richtlinien können teils erheblich härtere Strafen nach sich ziehen als in Deutschland.
Mit ins Reisegepäck gehören diverse Telefonnummern, zum Beispiel die
- von Ihrem Automobilclub mit Auslandshilfe,
- des Schadenservice Ihrer Versicherung,
- des Notrufs im Urlaubsland und
- der deutschen Vertretung in Ihrem Urlaubsland.
Außerdem sollten Sie bei Autoreisen innerhalb Europas immer einen europäischen Unfallbericht dabeihaben. Der erleichtert die Aufnahme der wichtigsten Informationen über Beteiligte und Umstände schon direkt am Ort des Geschehens.
Ebenfalls sehr ratsam für das Handschuhfach ist die Grüne Karte Ihrer Versicherung. Damit weisen Sie bei einem Autounfall im Ausland eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nach.
Autounfall im Ausland: Was ist zu tun
Doch selbst bei bester Vorbereitung und aufmerksamer Fahrweise – einen hundertprozentigen Schutz vor einem Crash gibt es nicht. Hat es tatsächlich geknallt, kommt es auf Ihr richtiges Verhalten an. Bewahren Sie vor allem einen kühlen Kopf und beherzigen Sie folgende Tipps:
- Bleiben Sie auf jeden Fall am Unfallort.
- Ziehen Sie eine Warnweste über.
- Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, sodass sie den weiteren Verkehr nicht gefährdet. Wenn möglich, fahren oder schieben Sie Ihr Auto an den Straßenrand.
- Beherrschen Sie die Landessprache nicht oder kommen mit Englisch nicht weiter, dann bitten Sie einheimische Zeugen, die notwendige Kommunikation für Sie zu übernehmen.
- Ist es zu Personenschäden gekommen, rufen Sie den Rettungsdienst. Das geht in ganz Europa über die Notrufnummer 112. Berichten Sie dann kurz über die Lage am Unfallort. Dabei geht es vor allem darum, wo und wie der Zusammenstoß passiert ist, wie viele Menschen mit welchen Verletzungen betroffen sind.
- Leisten Sie bis zum Eintreffen der Sanitäter gegebenenfalls Erste Hilfe.
- Sind Sie selbst verletzt, gehen Sie gegebenenfalls später zum Arzt, der Ihren Zustand dokumentiert – auch wenn es sich nur um leichte Verletzungen handelt. Das kann für die folgende Schadenabwicklung noch wichtig sein.
- Alarmieren Sie auch die Polizei. Das ist besonders in einigen osteuropäischen Staaten bereits bei Bagatellschäden ratsam. Sonst kann es während der Regulierung Probleme mit der Versicherung des einheimischen Unfallgegners geben.
- Tipp: Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Schuldeingeständnis drängen! Das könnte sich später negativ für Sie auswirken, sollte der Fall vor Gericht landen.
- Tauschen Sie die wichtigsten Kontaktinformationen mit Unfallgegner aus: Adresse, Telefonnummer und im Idealfall auch seine Kundennummer bei der Kfz-Versicherung und deren Anschrift und Telefonnummer. Vergessen Sie nicht, das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren.
- Füllen Sie (gemeinsam) den Europäischen Unfallbericht aus.
- Dokumentieren Sie die Unfallszenerie durch Fotos oder Videos. Halten Sie sämtliche Schäden am eigenen Auto und an anderen beteiligten Fahrzeugen fest. Erfassen Sie auch alle weiteren wichtigen Begleiterscheinungen des Unfalls. Dazu zählen Bremsspuren, ausgelaufene Flüssigkeiten, Schäden an Gegenständen wie Laternenmasten oder Mauern. Das hilft, Entstehung, Verlauf und Folgen des Geschehens im Nachhinein besser einschätzen zu können.
- Melden Sie den Unfall zügig Ihrer Versicherung. Informieren Sie auch die Versicherung des Unfallgegners. Im Zweifel ermitteln Sie diese über den deutschen Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).
Gesetzlich vorgeschrieben: Schadenregulierungsbeauftragte im Ausland
Um Versicherte bei einem Unfall im Ausland zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken, gibt es in der Europäischen Union die sogenannte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (KH-Richtlinie) Demnach muss jede Kfz-Haftpflichtversicherung in sämtlichen EU-Staaten jeweils einen Schadensregulierungsbeauftragten stellen. Dieser übermittelt die Ansprüche von Geschädigten an die zuständige Versicherung im Land des Unfallgegners.
Autounfall im Ausland: Wer zahlt den Schaden?
Wer für die Folgen eines Unfalls zahlen muss, ist eigentlich klar: der Verursacher. Das ist auch bei einem Unfall im Ausland nicht anders. Trotzdem gestaltet sich die Regulierung von Schäden oft langwierig. Je nach Land kann sie sich sogar über zwölf oder noch mehr Monate hinziehen. Ein weiteres Problem ist die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des Schadenersatzes. Die richtet sich nämlich danach, wo es zu dem Zusammenstoß gekommen ist. Und in vielen anderen Ländern bewegen sich die Erstattungsbeträge bei Sach- und Personenschäden deutlich unter deutschem Niveau.
Knackpunkt Schadenersatz
Deshalb können die tatsächlichen Kosten schnell die festgesetzte Schadenersatzsumme übersteigen, wenn es nicht nur um Blechschäden geht. Möchten Sie nicht auf der Differenz sitzen bleiben, müssen Sie sie vom jeweiligen Verursacher einfordern. Oft geht das nur vor Gericht. Dann müssen Sie den Rechtsstreit vor den Behörden im Land es Unfallgegners führen – oft mit höchst ungewissem Ausgang. Sicherer fahren Sie mit einem zusätzlichen Schutz vor Auslandschäden in Ihrer Kfz-Versicherung, den Sie bei HDI ganz einfach als Paket hinzubuchen können. Damit gelten die gleichen Deckungssummen wie bei einem Unfallgegner aus Deutschland. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Autoversicherung im Ausland: Wie Sie sich richtig absichern”.
Unfallgegner im Ausland - drei Beispiele
Kracht es in der Fremde, dann kann dies in verschiedenen Konstellationen passieren. Und das hat Einfluss auf die rechtliche Situation. So ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass der Unfallgegner aus der Urlaubsregion stammt. Doch Sie können auch mit anderen Reisenden zusammenstoßen. Hier die drei möglichen Varianten:
- Kfz-Unfall im Ausland zwischen zwei Deutschen:Glück im Unglück – denn dann gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, findet der vor einem Gericht in Deutschland statt. Juristische Basis ist allerdings das Straßenverkehrsrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat.
- Kfz-Unfall im Ausland zwischen einem Deutschen und einem EU-Ausländer: In diesem Fall zählt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dort müssen deutsche Unfallbeteiligte ihre sämtlichen Ansprüche anmelden. In manchen Fällen ist dies – außergerichtlich – allerdings auch von Deutschland aus möglich. Um die Abwicklung kümmert sich der bereits erwähnte zuständige Schadenregulierungsbeauftragte. Rechtliche Auseinandersetzungen finden vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners statt.
- Kfz-Unfall im Ausland zwischen einem Deutschen und einem Nicht-EU-Ausländer: Entsprechende Verfahren können im EU-Ausland heikel werden. Deshalb sollten Sie hier unbedingt die Polizei einschalten. Grundsätzlich gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zu dem Unfall kam. Bei Streitigkeiten schalten Sie am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein.
Ein Unfall im Ausland kann übrigens nicht nur mit dem eigenen Auto passieren, sondern auch mit einem Mietwagen. Dafür gibt es eine spezielle Absicherung: die sogenannte Mallorca-Police. Sie gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Die Mallorca-Police gehört bei HDI automatisch zum Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn diese für einen Pkw, ein Campingfahrzeug oder Kraftrad mit mehr als 50 ccm Hubraum – jeweils privat genutzt – besteht.
Diese Unterlagen und Telefonnummern sollten Sie im Fall der Fälle dabei haben:
Checkliste:
- Führerschein
- Personalausweis/Reisepass
- Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs
- EU-Unfallbericht
- Grüne Versicherungskarte
- Automobilclub-Mitgliedskarte, falls vorhanden
- Kfz-Schutzbrief, fals vorhanden
- Notrufnummern von Rettungsdienst und Polizei In den meisten EU-Ländern kommen Sie mit der 112 weiter
- Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer: +49 40 250 260 0