
Kfz-Versicherung
Unfall im Ausland
Was ist zu tun?
Erst vorbereiten, dann fahren
von Ihrem Automobilclub mit Auslandshilfe vom Schadenservice Ihrer Versicherung vom Notruf im Urlaubsland der deutschen Vertretung in Ihrem Urlaubsland. vom Zentralruf der Autoversicherer
Autounfall im Ausland: Was ist zu tun
Bleiben Sie auf jeden Fall am Unfallort. Ziehen Sie eine Warnweste über. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warndreieck und/oder Warnblinklicht ab, sodass sie den weiteren Verkehr nicht gefährden. Wenn möglich, fahren oder schieben Sie Ihr Auto an den Straßenrand. Beherrschen Sie die Landessprache nicht oder kommen mit Englisch nicht weiter, dann bitten Sie einheimische Zeuge n, die notwendige Kommunikation für Sie zu übernehmen. Ist es zu Personenschäden gekommen, rufen Sie den Rettungsdiens t. Das geht in ganz Europa über die Notrufnummer 112. Berichten Sie dann kurz über die Lage am Unfallort. Dabei geht es vor allem darum, wo und wie der Zusammenstoß passiert ist, wie viele Menschen mit welchen Verletzungen betroffen sind. Leisten Sie bis zum Eintreffen der Sanitäter gegebenenfalls Erste Hilfe . Sind Sie selbst verletzt, gehen Sie gegebenenfalls später zum Arzt, der Ihren Zustand dokumentiert – auch wenn es sich nur um leichte Verletzungen handelt. Das kann für die folgende Schadenabwicklung noch wichtig sein. Alarmieren Sie auch die Polizei. Das ist besonders in einigen osteuropäischen Staaten bereits bei Bagatellschäden ratsam. Sonst kann es während der Regulierung Probleme mit der Versicherung des einheimischen Unfallgegners geben. Tipp: Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Schuldeingeständnis drängen! Das könnte sich später negativ für Sie auswirken, sollte der Fall vor Gericht landen. Tauschen Sie die wichtigsten Kontaktinformationen mit den weiteren, am Unfall beteiligten Personen aus: Adresse, Telefonnummer und im Idealfall auch die Kundennummer bei der Kfz-Versicherung sowie deren Anschrift und Telefonnummer. Vergessen Sie nicht, das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren. Füllen Sie (gemeinsam) den Europäischen Unfallbericht aus. Dokumentieren Sie die Unfallszenerie durch Fotos oder Videos. Halten Sie sämtliche Schäden am eigenen Auto und an anderen beteiligten Fahrzeugen fest. Erfassen Sie auch alle weiteren wichtigen Begleiterscheinungen des Unfalls. Dazu zählen Bremsspuren, ausgelaufene Flüssigkeiten, Schäden an Gegenständen wie Laternenmasten oder Mauern. Das hilft, Entstehung, Verlauf und Folgen des Geschehens im Nachhinein besser einschätzen zu können. Melden Sie den Unfall zügig Ihrer Versicherung. Informieren Sie auch die Versicherungen anderer am Unfall beteiligten Personen. Im Zweifel ermitteln Sie diese über den deutschen Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).
Gesetzlich vorgeschrieben: Schadenregulierungsbeauftragte im Ausland
aus Deutschland: 0800 250 260 0 aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Autounfall im Ausland: Wer zahlt den Schaden?
Knackpunkt Schadenersatz
Unfallgegner im Ausland - drei Beispiele
Kfz-Unfall im Ausland zwischen zwei Deutschen: Glück im Unglück – denn dann gilt das deutsche Schadenersatzrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit, findet der vor einem Gericht in Deutschland statt. Juristische Basis ist allerdings das Straßenverkehrsrecht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Kfz-Unfall im Ausland zwischen Unfallbeteiligten aus Deutschland und dem EU-Ausland: In diesem Fall zählt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Dort müssen deutsche Unfallbeteiligte ihre sämtlichen Ansprüche anmelden. In manchen Fällen ist dies – außergerichtlich – allerdings auch von Deutschland aus möglich. Um die Abwicklung kümmert sich der bereits erwähnte zuständige Schadenregulierungsbeauftragte. Rechtliche Auseinandersetzungen finden vor einem Gericht im Land des ausländischen Unfallgegners statt. Kfz-Unfall im Ausland zwischen Unfallbeteiligten aus Deutschland und einem einem Nicht-EU-Ausland: Entsprechende Verfahren können im EU-Ausland heikel werden. Deshalb sollten Sie hier unbedingt die Polizei einschalten. Grundsätzlich gilt das Schadenregulierungsrecht des Landes, in dem es zu dem Unfall kam. Bei Streitigkeiten helfen am besten Fachanwält:innen für Verkehrsrecht.
Diese Unterlagen und Telefonnummern sollten Sie im Fall der Fälle dabei haben:
Führerschein Personalausweis/Reisepass Zulassungspapiere Ihres Fahrzeugs EU-Unfallbericht Grüne Versicherungskarte Automobilclub-Mitgliedskarte, falls vorhanden Kfz-Schutzbrief, fals vorhanden Notrufnummern von Rettungsdienst und Polizei In den meisten EU-Ländern kommen Sie mit der 112 weiter Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer: innerhalb Deutschland 0800 250 260, im Ausland +49 40 300 330 300






