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Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Katzenversicherung:
Ist sie notwendig?

Auch Katzen können Schäden verursachen!
Viele Katzenbesitzer denken vielleicht gar nicht darüber nach, ob sie für ihren Stubentiger eine separate Versicherung benötigen. Bis es dann zu einer Situation kommt, in der die Katze einen Schaden anrichtet: Sie kann mit ihren Krallen die Kleidung von Gästen beschädigen oder Menschen sogar verletzen, bei einem vorübergehenden Urlaubsaufenthalt in fremden Wohnungen Möbel beschädigen oder während ihres Auslaufs einen Unfall verursachen. All das sind finanzielle Risiken, die auf den Halter zurückfallen. Denn der ist immer für die Missgeschicke seines Haustiers verantwortlich.
Unterschied Tierhalter-Haftplicht, Katzenversicherung und Tierkrankenversicherung
Tierhalter-Haftpflicht: Ist für Hunde- oder Pferdebesitzer ratsam oder teils sogar verpflichtend, um Sie vor Schäden zu schützen, die die Tiere anrichten. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen ist nicht notwendig, da Schäden durch diese Tiere durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Tierkrankenversicherung: Mit einer solchen Police können Sie ihr Haustier, also auch ihre Katze, gegen Kosten versichern, die durch Krankheiten oder Verletzungen des Tieres entstehen. HDI bietet eine solche Tierkrankenversicherung jedoch nicht an.
Spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen nicht erforderlich
Privathaftpflicht daher auch für Katzenbesitzer unverzichtbar
Eine Privathaftpflicht ist für Haustierbesitzer also noch wichtiger als ohnehin schon. Tierliebhaber sichern sich damit nicht nur gegen Schäden ab, die durch Ihre Katzen verursacht werden. Auch die Schäden anderer tierischer Mitbewohner wie Vögel, Kaninchen oder Mäuse (sofern diese als Haustier gehalten werden) fallen unter den Versicherungsschutz.
Besitzen Sie neben Ihrer Katze noch einen Hund oder ein Pferd, reicht die private Haftpflicht hingegen nicht aus. Sie sollten unbedingt über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist diese Police für Hundebesitzer ohnehin grundsätzlich vorgeschrieben. In den vielen anderen Bundesländern ist die Versicherungspflicht von bestimmten Merkmalen des Tiers abhängig, zum Beispiel seiner Größe, Rasse oder auffälligem Verhalten. Die Regelung in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der dem Verbraucherportal des GDV nachlesen.