Blonde Fru liegt uf dem Sofa und strahlt ihre grau getigerte Katze an, die auf ihrer Brust steht

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Katzenversicherung:

Ist sie notwendig?

Auch Katzen können Schäden verursachen!

Viele Katzenbesitzer denken vielleicht gar nicht darüber nach, ob sie für ihren Stubentiger eine separate Versicherung benötigen. Bis es dann zu einer Situation kommt, in der die Katze einen Schaden anrichtet: Sie kann mit ihren Krallen die Kleidung von Gästen beschädigen oder Menschen sogar verletzen, bei einem vorübergehenden Urlaubsaufenthalt in fremden Wohnungen Möbel beschädigen oder während ihres Auslaufs einen Unfall verursachen. All das sind finanzielle Risiken, die auf den Halter zurückfallen. Denn der ist immer für die Missgeschicke seines Haustiers verantwortlich.

Unterschied Tierhalter-Haftplicht, Katzenversicherung und Tierkrankenversicherung

Tierhalter-Haftpflicht: Ist für Hunde- oder Pferdebesitzer ratsam oder teils sogar verpflichtend, um Sie vor Schäden zu schützen, die die Tiere anrichten. Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen ist nicht notwendig, da Schäden durch diese Tiere durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Tierkrankenversicherung: Mit einer solchen Police können Sie ihr Haustier, also auch ihre Katze, gegen Kosten versichern, die durch Krankheiten oder Verletzungen des Tieres entstehen. HDI bietet eine solche Tierkrankenversicherung jedoch nicht an.

Spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen nicht erforderlich

Illustration
Doch anders als beim Hund oder beim Pferd, wo eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht dringend zu empfehlen und in manchen Fällen sogar Pflicht ist, gibt es keine spezielle Haftpflichtversicherung für Katzen. Katzen und auch Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen werden als “Kleintiere“ eingestuft. Schäden, die von solchen Tieren verursacht werden, sind durch die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Dabei ist es egal, wie groß die Katze ist – solange es sich um eine Hauskatze handelt. Das gilt sowohl für Personenschäden als auch Sachschäden in einer fremden Wohnung, falls die Katze übergangsweise dort untergebracht wird. Richtet Ihre Katze allerdings in den eigenen vier Wänden Schäden an, müssen Sie dafür selbst aufkommen. Denn eine Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich nur Schäden ab, die Sie – oder in diesem Fall Ihr Stubentiger – Dritten zufügen.

Privathaftpflicht daher auch für Katzenbesitzer unverzichtbar

Eine Privathaftpflicht ist für Haustierbesitzer also noch wichtiger als ohnehin schon. Tierliebhaber sichern sich damit nicht nur gegen Schäden ab, die durch Ihre Katzen verursacht werden. Auch die Schäden anderer tierischer Mitbewohner wie Vögel, Kaninchen oder Mäuse (sofern diese als Haustier gehalten werden) fallen unter den Versicherungsschutz.
Besitzen Sie neben Ihrer Katze noch einen Hund oder ein Pferd, reicht die private Haftpflicht hingegen nicht aus. Sie sollten unbedingt über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist diese Police für Hundebesitzer ohnehin grundsätzlich vorgeschrieben. In den vielen anderen Bundesländern ist die Versicherungspflicht von bestimmten Merkmalen des Tiers abhängig, zum Beispiel seiner Größe, Rasse oder auffälligem Verhalten. Die Regelung in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der dem Verbraucherportal des GDV nachlesen.

HDI Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Junges Paar steht mit Pferden und Hund auf einem Waldweg
Besonderer Bonus
Bei HDI sind auch weitere Personen mitversichert, die sich um Ihr Tier kümmern, zum Beispiel Mitbesitzer, gelegentlicher Tierhüter oder Familienangehörige.
Zwei Männer in weißen Hemden sitzen sich während eines Beratungsgesprächs an einem Schreibtisch gegenüber

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