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Privat-Haftpflichtversicherung

Drohnen fliegen ist angesagt

Im Flug versichert

Drohne im Flug

Drohnen werden immer beliebter

Was ist, wenn Sie beim Betrieb einer Drohne einen Schaden verursachen? HDI erklärt, wann eine spezielle Drohnen-Versicherung erforderlich ist und unter welchen Bedingungen Sie über eine bestehende Versicherung vor hohen Folgekosten geschützt sind.

Multicopter sind kleine, ferngesteuerte Fluggeräte mit mehreren Rotoren, die umgangssprachlich oft als Drohnen bezeichnet werden. Sie sind schnell, wendig, leicht zu steuern und bieten oft die Möglichkeit, Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen. Aus diesen Gründen wächst die private und gewerbliche Fangemeinde ständig. Doch der Betrieb ist nicht „einfach so“ möglich. Nur Drohnen für Sport- und Freizeitzwecke mit Elektroantrieb und weniger als 5 Kilogramm Gewicht gelten als sogenannte Flugmodelle, die ohne besondere Genehmigung aufsteigen dürfen. Darin unterscheiden sie sich von „unbemannten Luftfahrtsystemen“ für gewerbliche Zwecke.

Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung notwendig

Was beide Kategorien verbindet, ist die Versicherungspflicht. Ohne Haftpflichtversicherung darf keine dieser Drohnen aufsteigen. Das bestimmt §102 I Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Sie müssen den Nachweis beim Fliegen sogar bei sich führen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Hobbydrohnen sind in der Privat Haftpflichtversicherung enthalten

Illustration

Da sich Drohnen auch bei Privatpersonen zunehmender Beliebtheit erfreuen, hat HDI darauf reagiert. In der Privathaftpflichtversicherung ist das Halten und Benutzen von eigenen motorisierten Flugmodellen – je nach gewählter Produktlinie bis zu unter 5 Kilogramm – mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multicopter, für die eine private Nutzung innerhalb Deutschlands erlaubt ist.

In den drei Produktlinien sind Sach- und Personenschäden bis zu 5 Mio. Euro und Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro versichert. Es kommt auf das Fluggewicht an, nach dem in den Produktlinien unterschieden wird. Die Linie Basis umfasst motorisierte Flugmodelle unter 250g, die Linie Komfort unter 2 Kilogramm und in der Linie Premium sind es Flugmodelle bis unter 5 Kilogramm. Versicherungsschutz besteht für die erlaubte Nutzung in Deutschland zu Hobby- und Freizeitzwecken. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für die Teilnahme an Wettbewerben oder auch die Steuerung über Videobrillen.

Im Zweifel eine spezielle Drohnen-Versicherung abschließen

Für gewerblich genutzte Drohnen,solche über 5 Kilogramm und bei einer besonderen Verwendung ist der Abschluss einer speziellen Drohnen-Versicherung erforderlich. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Vertragsbedingungen auf Ihr Fluggerät abgestimmt sind. Auch Ihre persönlichen Nutzungsgewohnheiten spielen dabei eine Rolle.

Wichtige Aspekte beim Abschluss einer Drohnen-Versicherung sind:

  • Die Nutzung: Fliegen Sie die Drohne nur privat oder auch zu gewerblichen Zwecken?
  • Die konkrete Verwendung der Drohne: Fliegen Sie beispielsweise nur auf einem für den Drohnenbetrieb zugelassenen Areal oder auch in freier Wildbahn?
  • Der Geltungsbereich: Er kann für das Fliegen im Ausland, zum Beispiel im Urlaub, wichtig sein.
  • Sollen besondere Umstände in die Drohnen-Versicherung eingeschlossen werden? Das kann beispielsweise den Betrieb durch Dritte wie Freunde/Familienmitglieder betreffen, die Teilnahme an Wettbewerben, das Fliegen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Film-/Fotoflüge.
  • Und zu guter Letzt: Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Drohnen-Versicherung?

Das Deckungsspektrum von Drohnen-Versicherungen ist breit gefächert. HDI bietet bei der Drohnen-Versicherung verschiedene Deckungskonzepte für private und gewerbliche Flüge an. Ohne Selbstbeteiligung sind unter anderem Dritte als Bediener, Teilnahme an Wettbewerben, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen und unter bestimmten Bedingungen sogar autonom fliegende Drohnen versichert. Die Steuerung der Geräte per Smartphone oder Tablet ist ebenfalls eingeschlossen.

Die Drohnen-Verordnung regelt den rechtskonformen Einsatz

Wenn Sie mit einer vorschriftsmäßig versicherten Drohne fliegen und dabei einen Schaden verursachen, müssen Sie sich um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hat. Haben Sie mit Ihrer Drohne gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen, haften Sie grundsätzlich als Halter persönlich.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fliegen mit Drohnen regelt seit April 2017 eine neue Drohnenverodnung. Die wichtigsten Punkte dieser Drohnen-Verordnung im Überblick:

  • Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm müssen seit dem 1. Oktober 2017 mit einer dauerhaften und feuerfesten Kennzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Besitzers versehen sein. Bei einem höheren Gewicht (2 bis 5 Kilogramm) ist zusätzlich ein gültiger Kenntnis-Nachweis notwendig. Bei Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht ist für jeden Start eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
  • Ohne Sondererlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörden dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen. Dabei müssen die Fluggeräte in Sichtweite bleiben – ausgenommen sind gewerbliche Flüge mit Genehmigung. Generell genehmigungspflichtig sind außerdem Nachtflüge.
  • Durch das Fliegen der Drohne dürfen keine Gefährdungen oder Behinderungen verursacht werden. Zudem dürfen Sie nicht näher als 100 Meter an sensible Bereiche heranfliegen, wie zum Beispiel Einsatzorte von Sicherheits- oder Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebiete und Hauptverkehrswege.
  • Verboten ist außerdem das Überfliegen von Wohngrundstücken mit Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Wenn die Geräte optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, ist das unabhängig vom Gewicht der Drohne sogar komplett untersagt.
  • Steuern Sie die Drohne mit einer Videobrille, darf die Flughöhe 30 Meter nicht übersteigen und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm sein. Es sei denn, eine dritte Person hält das Fluggerät unter ständiger Beobachtung und kann Sie auf Gefahren aufmerksam machen.
  • Drohnenpiloten sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweicheAchtung: Drohnen-Versicherungen greifen in der Regel nicht bei der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung. Ebenso sind vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden an der Drohne selbst oder ihrem Zubehör bei Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

Achtung: Drohnen-Versicherungen greifen in der Regel nicht bei der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung. Ebenso sind vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden an der Drohne selbst oder ihrem Zubehör bei Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

Drohnen sind eine interessante Technik, die im gewerblichen Bereich viele Einsatzmöglichkeiten hat und auch für Hobby-Piloten sehr reizvoll ist. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen Fällen zwingend erforderlich. Der erlaubte Einsatz bewegt sich allerdings in engen Grenzen – wenn diese überschritten werden, muss der Halter im Zweifel für Schäden persönlich aufkommen.

Erklärvideo