
Privat-Haftpflichtversicherung
Drohnen fliegen ist angesagt
Im Flug versichert
Neue Regeln ab 2024
Mindestalter für den Betrieb einer Drohne
Führerschein für die Drohne

Kleiner Drohnenführerschein (A1, A3) – so genannter EU-Kompetenznachweis Großer Drohnenführerschein (A2) – so genanntes EU-Fernpilotenzeugnis
Haftpflichtversicherung erforderlich?

Übersicht der Regelungen für Privatpersonen
Klasse CO
Drohnen-Klasse : unterr 250 g Startgewicht und Höchstgeschwindigkeit (horizontal) von 19 m/s Haftpflichtversicherung : erforderlich Drohnenführerschein : nein, aber Gebrauchsanweisung lesen Online-Registrierung : ja, wenn Drohne mit Kamera ausgestattet ist und nicht unter die Spielzeugrichtlinie fällt Verhaltensregeln : es gilt A1
Klasse C1
Drohnen-Klasse : ab 250 g und unter 900 g Startgewicht Haftpflichtversicherung : ja Drohnenführerschein : ja Online-Registrierung : ja Verhaltensregeln : es gilt A1
Klasse C2
Drohnen-Klasse : ab 900 g und unter 4 kg Startgewicht Haftpflichtversicherung : erforderlich Drohnenführerschein : ja Online-Registrierun g: ja
Klasse C3/C4
Drohnen-Klasse : ab 4 kg und unter 25 kg Startgewicht Haftpflichtversicherung : erforderlich Drohnenführerschein : ja Online-Registrierung : ja Verhaltensregeln : es gilt A3
Pflicht zur Registrierung der Drohne
Welche Regeln gelten für welche Drohne?
Open Specific Certified.
A1 : Heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt. Ein Überfliegen von Personen sollte vermieden werden A2 : mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen, im Low-Speed-Modus mind. 5 m Abstand zu unbeteiligten Personen bzw. direkt proportional zur geflogenen Höhe A3 : mindestens 150 m Abstand zu Personen. Keine Gefährdung unbeteiligter Personen nach vernünftigem Ermessen, mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
Diese Flugregeln sollten Sie kennen

Vor dem Start z. B. im Internet prüfen, ob man sich in einer Flugverbotszone befindet. Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf – ohne Genehmigung – nicht überschritten werden. Die Drohne muss während des Flugs immer in Sichtweite bleiben. Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen immer rechtzeitig ausweichen. Jegliche Behinderung oder Gefährdung anderer ist verboten. Die Privatsphäre anderer muss gewahrt werden. Der Betrieb von Drohnen in und über sensiblen Bereichen ist untersagt. Das sind z.B. Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, An- und Abflugbereiche von Flugplätzen. Der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn die Drohne – unabhängig von ihrem Gewicht – z.B. mit einer Kamera ausgerüstet ist. Drohnen nur in offiziellen Gebieten, so genannten Geozonen, fliegen lassen. Nachtflüge dürfen ohne Genehmigung durchgeführt werden, wenn die Drohne mit ausreichend Licht ausgestattet ist. Durch die Lichtsignale muss diese klar erkennbar sein und sich eindeutig von anderen Luftfahrzeugen unterscheiden. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Drohne bei einem Nachtflug mit einem grünen Blinklicht auszustatten. Zusätzliche Positionslichter sind empfehlenswert. Während des Fluges muss Sichtkontakt bestehen.




