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Wohngebäudeversicherungs

Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

Keine Pflicht aber essentiell

Paar und Mann auf Balkon

Wenn Ihr Eigenheim abgesichert sein soll

Kurz und knapp beantwortet: Die Wohngebäudeversicherung bzw. Immobilienversicherung ist keine Pflicht. Auch die Feuerversicherung muss nicht mehr zwingend abgeschlossen werden.

Sie war bis 1994 vorgeschrieben für Immobilieneigentümer. Heute werden finanzielle Schäden durch Feuer von der Gebäudeversicherung mit abgedeckt.

Eigentümern steht es grundsätzlich frei, ob sie eine solche Versicherung für ihr Haus abschließen. Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Indirekte Versicherungspflicht

Bei einem Hausneubau und bei einem Hauskauf kann eine Gebäudeversicherung zur Pflichtversicherung werden. Und zwar, wenn Sie eine Finanzierung benötigen. Denn häufig werden Baufinanzierungen und Hauskredite durch eine Grundschuld an der Immobilie abgesichert. Dabei wird der Eigentümer von der Bank vertraglich dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Dies dient dem Schutz des Gebäudewertes als Sicherheit für die finanzierende Bank.

Banken beugen so auch dem Risiko eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers vor. Denn wenn dieser mit hohen Reparaturkosten am Haus konfrontiert ist, bleiben die Rückzahlungsraten an die Bank unter Umständen aus. Eine Hausfinanzierung ohne Gebäudeversicherung ist somit praktisch ausgeschlossen.

Wichtig: Beim Kauf eines bestehenden Hauses geht die Gebäudeversicherung des Voreigentümers in der Regel automatisch auf Sie über. Sie können sie dann innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Sind Sie mit dem bestehenden Schutz zufrieden, können Sie die Police aber auch weiterführen.

In diesen Fällen greift eine Gebäudeversicherung

Illustration

Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung? Sie schützt die Substanz Ihrer Immobilie. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte handelt. Die Immobilienversicherung kommt für Schäden an einem Wohngebäude auf, die verursacht werden durch:

  • Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion

  • auslaufendes Leitungswasser (Rohrbruch und Nässeschäden)

  • Sturm oder Hagel

Wichtig zu wissen

Der Schutz einer Immobilienversicherung endet in der Regel nicht an der Fassade des Wohngebäudes. Er erstreckt sich auch auf Nebengebäude, Gartenhäuser, Garagen, Carports, Geräteschuppen und Zäune auf dem Grundstück.

Melden Sie Baumaßnahmen und Veränderungen am Gebäude zeitnah Ihrer Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung gilt nicht für Anbauten und Nebengebäude, die nach Versicherungsabschluss errichtet wurden.

So bleibt Ihr Versicherungsschutz stets auf dem aktuellen Stand und Wertsteigerungen können im Schadensfall berücksichtigt werden.

In diesen Fällen leistet die Gebäudeversicherung

Es gibt viele Situationen, in denen Sie eine Wohngebäudeversicherung vor hohen Kosten schützen kann:

  • Zum Beispiel, wenn ein Sturm über Ihr Hausdach fegt und es abdeckt. Neue Dachziegel, die Reparatur der Regenrinne und Handwerkerkosten – da kommt schnell einiges zusammen.
  • Dasselbe gilt etwa bei einem geplatzten Wasserrohr, das Schäden im Mauerwerk verursacht. Auch die Reparatur von Hagelschäden an der Fassade Ihres Hauses kann schnell große Summen verschlingen.

Trotz Freiwilligkeit empfiehlt sich also der Abschluss einer Versicherung für Ihr Haus.

Diese Kosten deckt der Versicherungsschutz ab

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich alle Reparaturkosten, die aufgrund von versicherten Schäden am Haus anfallen. Sie kommt aber auch für einen eventuell notwendigen kompletten Neubau einer Immobilie auf. Kommt es beispielsweise zu einem Brand, reicht eine Ausbesserung der Schäden unter Umständen nicht aus. Dann muss die Ruine abgerissen und das Haus neugebaut werden.

Ähnlich sieht es beim Wiederaufbau einer Küche nach einem Wasserrohrbruch aus. Die Gebäudeversicherung bietet in diesen Fällen unverzichtbaren Schutz, damit Sie nicht auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleiben.

Ist an Ihrer Immobilie ein Totalschaden entstanden, kommt eine gute Gebäudeversicherung also für den Neubau der Immobilie auf. Und zwar zum Neuwert des Gebäudes, gemessen an aktuellen Marktwerten. Dabei übernimmt die Immobilienversicherung auch Kosten für für Aufräumarbeiten und die Absicherung des Grundstücks. Außerdem begleicht sie Übernachtungskosten, sollten Sie für die Dauer der Bauarbeiten in ein Hotel ziehen müssen.

Unterschied: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung umfasst das Haus und alle Bestandteile, die fest mit ihm verbunden sind.

Dazu zählen neben Anbauten beispielsweise auch Heizungsanlagen, Einbauküchen und -schränke. Allerdings sollten diese Bestandteile explizit in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden.

Nicht jede Police umfasst solche zum Haus gehörigen Anbauten und Anlagen automatisch

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtungsgegenständen und Wertsachen ab.

Kurz gesagt: Würde man ein Haus auf den Kopf stellen und schütteln, käme für alles, was herausfällt, die Hausratversicherung auf.

Die Wohngebäudeversicherung wäre für alles andere zuständig.

Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung umfasst das Haus und alle Bestandteile, die fest mit ihm verbunden sind.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Einrichtungsgegenständen und Wertsachen ab.
Dazu zählen neben Anbauten beispielsweise auch Heizungsanlagen, Einbauküchen und -schränke. Allerdings sollten diese Bestandteile explizit in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden.
Kurz gesagt: Würde man ein Haus auf den Kopf stellen und schütteln, käme für alles, was herausfällt, die Hausratversicherung auf.
Nicht jede Police umfasst solche zum Haus gehörigen Anbauten und Anlagen automatisch
Die Wohngebäudeversicherung wäre für alles andere zuständig.

Sonderfall: Gebäudeversicherung und Schäden durch Mieter

Auch wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll. Schließlich kann es auch passieren, dass ein Mieter die Substanz des Gebäudes beschädigt.

Allerdings ist es häufig eine Frage des Einzelfalls, ob die Kosten für Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Andernfalls greift die Haftpflichtversicherung des Mieters.

Zusätze für die Gebäudeversicherung

Den grundlegenden Schutz einer Wohngebäudeversicherung können Sie um verschiedene Zusatzpakete erweitern. Die HDI Wohngebäudeversicherung lässt sich genauso individuell gestalten wie Ihr Zuhause. Sie können zwischen zwei Produktlinien wählen – Komfort und Premium. Zusatzpakete zur Wohngebäudeversicherung gibt es für gewöhnlich für folgende Schäden:

  • Elementarschäden (Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und weitere Naturgewalten)

  • Schäden durch defekte Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks

  • Schäden an Photovoltaikanlagen

Tipp

Illustration

Je nach Standort und Beschaffenheit Ihrer Immobilie können bestimmte Zusatzpakete eine sinnvolle Ergänzung sein.

Könnte Ihr Haus beispielsweise Opfer einer Überschwemmung werden, ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu empfehlen.

Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass eine entsprechende Zusatzversicherung in betroffenen Gebieten künftig Pflicht werden könnte.

Das Bundesland Bayern plant zum Beispiel, ab Juli 2019 die Hilfe für Hochwasseropfer an deren Versicherungsschutz zu knüpfen.

Das heißt: Ohne Versicherungsschutz gibt es nach einer Überflutung keine staatlichen Hilfszahlungen für den Wiederaufbau.

Tipp:
Achten Sie beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung darauf, in welcher ZÜRS-Zone sich Ihr Haus befindet. Die ZÜRS-Zone 4 (Gefährdungsklasse 4) ist aufgrund einer besonders hohen Gefährdung bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen. So auch bei HDI.

Gebäudehaftpflichtversicherung: Unterschied zur Immobilienversicherung

Die Gebäudehaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensansprüchen Dritter. Denn als Besitzer einer Immobilie sind Sie auch für Schäden haftbar, die durch Ihr Haus entstehen.

Dabei kommt es also nicht zu Schäden am Gebäude, sondern die Immobilie selbst bzw. deren Umgebung ist für Schäden Dritter verantwortlich.

Die Gebäudehaftpflicht greift zum Beispiel, wenn ein Ziegel von Ihrem Dach auf ein parkendes Auto fällt. Oder wenn ein Passant stürzt, weil Sie nicht Schnee gefegt haben.

Die Gebäudehaftpflicht ist demnach ebenfalls eine sinnvolle Versicherung für Ihr Haus. Bevor Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschließen, prüfen Sie Ihre bestehende Privathaftpflicht. Teilweise ist die Gebäudehaftpflicht dort schon mit inbegriffen.