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Diebstahlversicherung

Mit HDI das eigene Hab und Gut schützen

Geben Sie Einbrechern keine Chance

Junge Frau im Haus an der Alarmanlage

Mit HDI das eigene Hab und Gut schützen

Einbruch und Diebstahl sind nach wie vor ein massives Problem in Deutschland. Zwar war die Zahl der Wohnungseinbrüche seit 2016 rückläufig, doch Entwarnung kann in diesem Bereich nicht gegeben werden. 95.000 Einbrüche wurden Versicherungen 2019 gemeldet. Den Opfern erstatteten sie - Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge - insgesamt 300 Millionen Euro für dabei entstandene Schäden. Die tatsächliche Zahl der Wohnungseinbrüche liegt allerdings noch um einiges höher, da nicht jeder Betroffene über eine Diebstahlversicherung verfügt und den Schaden daher nicht meldet.

Ohne Diebstahlversicherung kaum Chancen auf Entschädigung

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter nach einem Einbruch gefasst werden und für den Schaden aufkommen müssen, ist gering. 2019 lag die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen gerade einmal bei knapp 17 Prozent. Ohne Diebstahlversicherung kommen zu der psychischen Belastung, die ein Einbruch für die Betroffenen mit sich bringt, auch noch erhebliche Kosten. Selbst wenn Diebe nicht die gesamte Wohnung leerräumen, sondern sich auf Schmuck, Barreserven und handliche, aber teure Elektrogeräte wie Notebooks, Tablets oder digitale Spiegelreflexkameras beschränken: Kommen noch Kosten für die Reparatur beim Einbruch beschädigter Türen oder Fenster hinzu, kann sich der Schaden durchaus zu einem fünfstelligen Betrag summieren. Im Schnitt belief sich die durchschnittliche Schadenshöhe pro Wohnungseinbruch im Jahr 2019 laut GDV auf 3.250 Euro. Ohne entsprechende Versicherung kann ein Diebstahl also ein großes Loch in die Kasse reißen. In der Regel kommt die Hausratversicherung für die Folgen eines Einbruchdiebstahls auf. Entscheidend ist dabei allerdings die Art des Diebstahls.

Einbruchdiebstahl, Raub, einfacher Diebstahl: Diese Diebstahlarten gibt es

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Für die Versicherung kommt es auch auf die Umstände an. Dabei wird zwischen folgenden Arten unterschieden:

Einbruchdiebstahl

Wie der Name bereits sagt, kommen hier zwei Tatbestände zusammen: Einbruch und Diebstahl. Wenn Diebe sich zunächst gewaltsam Zutritt verschaffen müssen, um etwas zu stehlen, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Versicherungstechnisch liegt ein Einbruchdiebstahl allerdings auch dann vor, wenn die Einbrecher mittels eines gestohlenen Schlüssels ins Haus oder in die Wohnung gelangen. Haben die Einbrecher Ihren Schlüssel also bei einem Handtaschenraub erbeutet, liegt ein Einbruchdiebstahl vor, der durch die Hausratversicherung abgedeckt ist. Bei Fahrlässigkeit sieht das anders aus: Haben sie selbst den Schlüssel unbeaufsichtigt gelassen, kann die Versicherung die Erstattung unter Umständen kürzen.

Beraubung/Raub

Wenn Ihnen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt etwas entwendet wird, handelt es sich um Raub. Werden Sie beispielsweise mit vorgehaltenem Messer zur Herausgabe Ihres Smartphones gezwungen, ist das eindeutig ein Fall von Beraubung. Doch auch der oben erwähnte Handtaschendiebstahl kann unter Raub fallen. Nämlich dann, wenn Sie die Tasche am Körper oder in der Hand tragen und sie Ihnen gewaltsam entrissen wird.

Einfacher Diebstahl

Wird Ihnen etwas gestohlen, ohne dass der Dieb zuvor einen Einbruch verüben musste oder Gewalt gegen Sie angedroht oder angewendet hat, handelt es sich um einen sogenannten einfachen Diebstahl. Ein typisches Beispiel dafür sind Trickdiebstähle, bei denen Sie so abgelenkt werden, dass Ihnen Ihr Eigentum entwendet werden kann, ohne dass Sie Gegenwehr leisten. Bei HDI allerdings sind Trickdiebstähle in der Produktlinie Hausrat Premium sogar mit abgesichert. Darüber hinaus sind u. a. Diebstahl am Arbeitsplatz oder Diebstahl von Lernmitteln und Kleidung während schulischer Veranstaltungen in gewissem Rahmen bei HDI mitversichert. Auch wenn Sie Türen oder Fenster offenstehen lassen, sodass ein Dieb nicht gewaltsam in Ihre Wohnung eindringen muss, um etwas zu stehlen, fällt dies unter einfachen Diebstahl. In solchen Fällen greift kaum eine Diebstahlversicherung.

Vandalismus

Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um eine Diebstahlart – im Gegenteil: Gestohlen wird dabei nichts. Dennoch tritt Vandalismus häufig im Zusammenhang mit Wohnungseinbrüchen auf. Nämlich vor allem dann, wenn die Täter nicht fündig werden und aus Ärger darüber Ihr Inventar demolieren. Versicherungstechnisch wird unter Vandalismus das vorsätzliche Beschädigen oder Zerstören von fremden Sachen verstanden. Auch für solche Schäden kommt bei einem Einbruch die Hausratversicherung auf. Bei HDI sind Verluste durch böswillige Beschädigung mit Hausrat Komfort bis 1.000 Euro und mit Hausrat Premium bis 10.000 Euro versichert.

Diebstahlversicherung für Ihr Hab und Gut außerhalb der eigenen vier Wände

Einbrüchen in Ihr Zuhause können Sie mit diversen Maßnahmen zum Einbruchschutz vorbeugen. Das ist ohne Frage gut und sinnvoll. In manchen Fällen müssen sich Kriminelle aber gar nicht erst die Mühe machen, gewaltsam in Ihre vier Wände einzusteigen. Auch ein Beutezug durch den Garten kann sich unter Umständen schon lohnen, zum Beispiel wenn Sie einen hochwertigen Grill oder teure Gartenmöbel besitzen oder Ihr Garten mit wertvollen Skulpturen dekoriert ist. Bei der Hausratversicherung von HDI ist solches Garteninventar in den Produktlinien Hausrat Komfort (bis 1.500 Euro) und Hausrat Premium (bis 3.000 Euro) automatisch mitversichert.

Doch wie sieht es mit einer Diebstahlversicherung für Ihr Eigentum aus, das Sie nicht zu Hause aufbewahren? Zum Beispiel die teure Golfausrüstung, die Sie aus praktischen Gründen im Clubhaus untergestellt haben. Schließlich kann es auch dort zu einem Einbruch kommen. Mit einer Leistungserweiterung zur HDI Hausratversicherung können Sie Ihr Hab und Gut auch an abweichenden Risikoorten, zum Beispiel dem Golf-Club oder dem Sportverein, absichern.

Das Fahrrad gegen Diebstahl versichern

Besonders stark von Diebstahl bedroht sind Fahrräder. Insgesamt wurden der Polizei im Jahr 2019 278.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Pro Tag verschwinden also rund 761 Räder in Deutschland. Und ein Großteil von ihnen wird nicht bei einem Einbruchdiebstahl aus der heimischen Garage oder dem Keller entwendet, wo es im Normalfall durch die Hausratversicherung abgesichert ist. Häufiger schlagen Fahrraddiebe im öffentlichen Raum zu, beispielsweise wenn Sie Ihr Rad an einer schlecht einsehbaren Stelle vor dem Bahnhof oder der Kneipe geparkt haben. Hier abgestellt zählt das Fahrrad versicherungstechnisch nicht mehr zum Hausrat. Doch keine Sorge: Sie benötigen keine separate Versicherung, um bei Diebstahl Ihres Rads auf der sicheren Seite zu sein. Bei HDI können Sie den Hausratschutz mit dem Paket Fahrrad erweitern, sodass Ihr Drahtesel auch unterwegs versichert ist – und zwar rund um die Uhr. Allerdings müssen Sie Ihr Fahrrad ausreichend sichern, damit der Versicherungsschutz greift.

Was bezahlt die Versicherung bei einem Einbruch?

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind, sind die entstandenen Schäden über die HDI Hausratversicherung abgedeckt. Diese erstattet alles, was zu Ihrem Hausrat gehört, also zum Beispiel Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Kleidung und Schmuck (im Rahmen der festgelegten Entschädigungsgrenzen bzw. bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme). Auch Musikinstrumente, Computer und Sportgeräte sind versichert. Sie erhalten von uns als Versicherung den Neuwert der entwendeten Gegenstände – unabhängig von deren tatsächlichem Alter. Außerdem übernimmt die Hausratversicherung auch die Reparaturkosten für beschädigte Türen oder Fenster. Bei Glasbruch sichert Sie hierfür das Paket Glas ab. Versichert ist der Besitz aller Personen, die in Ihrem Haushalt leben.