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Kfz-Versicherung

Alternative zum Auto: Auch beim Car Sharing an die Versicherung denken

Wenn Sie Mobilität teilen

Carsharing

Die Alternative zum eigenen Auto

Car Sharing wird in Deutschland immer beliebter. Vor allem in Großstädten ist das eine echte Alternative zu der Anschaffung eines eigenen Autos. Der Parkplatzmangel, hohe Lebenshaltungskosten und ein ohnehin gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln machen ein eigenes Auto hier für viele Menschen zu einem entbehrlichen Luxusgegenstand. Aber wie sieht es beim Car Sharing eigentlich mit der Versicherung aus?

Was ist Car Sharing?

Car Sharing, also das „Teilen von Autos“, bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Autos durch verschiedene Personen. Als Fahrzeughalter:in ist dabei das Car Sharing-Unternehmen oder die vermietete Privatperson eingetragen. Kosten und Nutzungsbedingungen (zum Beispiel Rückgabe, Tank- und Parkregelung) werden in der Regel in einem Rahmenvertrag festgelegt.

Für die Teilnehmenden bietet sich ein entscheidender Vorteil: Sie können einfach fahren, ohne sich weiter um das Auto kümmern zu müssen. Die laufenden Kosten entfallen beim Car Sharing. Versicherung, Parkplätze und Reparaturen sind durch den Anbietenden abgedeckt. Damit sparen Car Sharing-Nutzende nicht nur Geld, sondern auch Zeit.

Wie funktioniert Car Sharing?

Zunächst wählen Sie ein passendes Car Sharing-Unternehmen aus. Hierzu können Sie sich selbst online umschauen oder aus dem Angebot des Bundesverbands CarSharing wählen. Nach der Registrierung beim Unternehmen Ihrer Wahl müssen Sie sich in der Regel durch Vorlage Ihres Ausweises oder Führerscheins legitimieren, um die Anmeldung abzuschließen.

Nach erfolgter Anmeldung können Sie zu jeder Zeit ein Auto buchen. Die Buchung erfolgt entweder über eine App, die Internetseite des Car Sharing-Unternehmens oder telefonisch. Der Schlüssel ist im Regelfall direkt im Fahrzeug deponiert. Den Wagen söffnen Sie bei den meisten Anbietenden mit Ihrer Kundenkarte oder per App.

Im Gegensatz zu einer klassischen Autovermietung können Car Sharing-Fahrzeuge spontan genutzt und für einen beliebigen Zeitraum gemietet werden – sogar minutenweise. Die Abrechnung erfolgt über das registrierte Konto. Bei einigen Anbietenden wird zusätzlich ein monatlicher Mitgliedsbeitrag bzw. eine Grundgebühr fällig. Hinzu kommt die Abrechnung der Fahrzeugnutzung. Die Preise variieren hier je nach Fahrzeugmodell und Tarif – einige Anbietende rechnen pro Stunde und Kilometer ab, andere per Minutenpreis.

Achtung: Wenn Sie sich eine längere Fahrt mit einer anderen Person teilen möchten, sollten Sie vorher sicherstellen, dass das Car Sharing-Unternehmen dies erlaubt. Ist dies nicht der Fall, greift die Car Sharing-Versicherung bei einem Unfall nicht und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Welche Unterschiede gibt es?

Carsharing

Es wird zwischen „Stations-basiertem Car Sharing“ und sogenanntem „Free-Float-Car Sharing“ unterschieden. Bei Stations-basierten Angeboten gibt es feste Stationen oder Stellplätze, an denen die Fahrzeuge abgeholt und wieder zurückgebracht werden müssen – mancherorts sind spezielle Parkplätze für Car Sharing-Autos eingerichtet – zum Beispiel an Bahnhöfen. Bei "Free-Float-Angeboten“ können die Fahrzeuge im gesamten Geschäftsgebiet des Anbietenden (oftmals Ballungszentren) abgeholt und abgestellt werden.

Für wen ist Car Sharing geeignet?

Durch die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote „ist für jeden etwas dabei“, ob als Berufspendler:in, Gelegenheitsfahrer:in, für den Urlaub oder einen Wochenend-Ausflug. Informieren Sie sich bei den Anbietenden und prüfen Sie die für Sie beste Option. Wenn Sie sich bei mehreren Unternehmen registrieren, können Sie auf eine Vielzahl von Fahrzeugen zugreifen und von unterschiedlichen Angeboten profitieren. So können Sie Engpässe vermeiden und das günstigste Angebot finden. Allerdings können so mehrfach Grundgebühren anfallen.

Car Sharing und Versicherung: So sind Sie geschützt

Beim Car Sharing sind die Versicherungen - Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie einer Vollkaskoversicherung über das anbietende Unternehmen und durch die Nutzungsgebühren abgedeckt. Allerdings lohnt sich hier ein Vergleich. Insbesondere die Höhe der Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung kann stark variieren. Die Beträge schwanken dabei zwischen 500 bis 1.500 Euro. Die gewählten Haftpflichttarife einiger Car Sharing-Unternehmen decken nur die gesetzlichen Mindestsummen für Sach- und Personenschäden ab. Diese beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Zum Vergleich: Bei HDI sind Sie auch beim Car Sharing versichert: mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Straßenverkehr.

Einige Car Sharing-Unternehmen setzen ein Mindestalter für die Nutzung des Dienstes voraus, um das Unfallrisiko zu senken. Angebote ab 18 Jahren sind daher nur vereinzelt zu finden. Meistens wird mindestens ein Jahr Fahrpraxis und ein Mindestalter von 19 Jahren verlangt.

Tipp: Sie können sich gegen ungerechtfertigte Schadensforderungen schützen, indem Sie das Car Sharing-Fahrzeug vor und nach der Fahrt fotografieren. Auf diese Weise lässt sich der Fahrzeugzustand dokumentieren und im Streitfall belegen.