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Kfz-Versicherung

Begleitetes Fahren: Was die Versicherung abdeckt

Sicher unterwegs in jungen Jahren

Begleitetes Fahren

Begleitetes Fahren für mehr Sicherheit

Das begleitete Fahren ab 17 (BF17) ermöglicht es Jugendlichen, bereits vor dem 18. Geburtstag ganz legal selbst Auto zu fahren – allerdings unter Auflagen. Nur nach bestandener Führerscheinprüfung und mit einer erwachsenden Begleitperson dürfen sich die jungen Fahrer selbst ans Steuer setzen. Die Fahrberechtigung gilt für alle Straßen in Deutschland und Österreich.

Ziel des begleiteten Fahrens mit 17 ist es, das Fahrverhalten der Führerscheinneulinge positiv zu beeinflussen und das Unfallrisiko zu verringern. Denn: Die junge Fahrergruppe zwischen 18 und 24 ist deutlich häufiger in Unfälle verwickelt als Personen mit langjährigen Fahrroutine.

Anforderungen an Begleitpersonen

Häufig begleiten die Eltern, Ihr fahrunerfahrenes Kind in dieser Zeit. Aber auch die Großeltern, andere Verwandte oder ältere Freunde kommen als Begleitpersonen infrage. Voraussetzung: Die Begleitperson muss in der sogenannten Prüfbescheinigung eingetragen sein. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten sowohl dem Antrag als auch der Auswahl der Begleitpersonen zustimmen. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Die Begleitperson kann auf einem Sitz ihrer Wahl im Fahrzeug Platz nehmen und sollte für die fahrende Person ansprechbar sein. In das Fahrgeschehen darf sie – im Gegensatz zu einer Fahrlehrkraft – aber nicht eingreifen.

Folgende Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen:

  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) sein
  • Sie darf zum Zeitpunkt des Antrags höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und es passiert ein Unfall beim begleiteten Fahren, zahlt die Versicherung wohlmöglich nicht.

Eignung der Begleitpersonen: Richtige Vorbereitung

Um sich auf Begleitfahrten vorzubereiten, empfiehlt sich für Begleitpersonen die Teilnahme an speziellen Informationsveranstaltungen. Sie werden von vielen Fahrschulen angeboten.

Begleitpersonen dürfen während des begleiteten Fahrens nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal einen Blutalkoholwert von 0,5 Promille aufweisen.

Anmeldung zum BF17

Die Anmeldung für das begleitete Fahren kann bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen – also mit 16 ½ Jahren. Jugendliche können sich für die Fahrausbildung in den Klassen B und BE anmelden. Mit der Klasse B erhalten Fahranfänger:innen automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklassen AM (Kleinkrafträder und Quads) und L (Traktoren). Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen die Führerscheinneulinge nach der Führerscheinprüfung ohne eine Begleitperson fahren, selbst wenn sie noch nicht 18 sind.

Kosten des BF17

Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag liegt bei 50 bis 55 Euro. Für die Überprüfung der Begleitpersonen im Fahreignungsregister entstehen Kosten von fünf bis acht Euro pro Person. Der Führerschein selbst verursacht keine höheren Kosten als der regulärer Führerscheinerwerb ab 18 Jahren. (Stand: Dezember 2022)

Antrag und Unterlagen

Der sogenannte „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es dort oder in der Fahrschule. Oft kümmert sich die Fahrschule sogar um die Anträge. Viele Städte und Gemeinden stellen die Formulare auch online zur Verfügung. Eine Teilnahme an den Führerscheinprüfungen ist erst möglich, wenn der Antrag von der Behörde bearbeitet wurde. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Für den Antrag auf Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Pass der Person, die die Fahrausbildung absolviert.

  • Biometrisches Passbild

  • Aktueller Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

  • Name und Anschrift der Fahrschule

  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen

  • Einverständniserklärung der Begleitpersonen

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Fahrprüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. Die Inhalte der Prüfungen entsprechen denen für den klassischen Führerscheinerwerb ab 18.

Prüfungsbescheinigung: Wie sieht der Führerschein mit 17 aus?

Der Führerschein für Jugendliche ab 17 unterscheidet sich von dem regulären Kartenführerschein. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Prüfungsbescheinigung. Da die Bescheinigung kein Foto des Fahrers enthält, müssen 17-jährige Fahranfänger :innen immer ein Ausweisdokument, also einen Personalausweis oder Reisepass, bei sich haben. In der Prüfungsbescheinigung sind neben den Angaben zur Führerscheinklasse und den Daten des oder der Fahrenden auch die Begleitpersonen vermerkt.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde dann den regulären EU-Kartenführerschein aus. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Führerschein kann in der Behörde abgeholt werden.

Wichtig: Fahranfänger:innen sollten ihren „richtigen“ Führerschein möglichst bald nach ihrem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abholen. Denn die Prüfungsbescheinigung verliert drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit.

Wie lange dauert die Probezeit beim begleiteten Fahren mit 17?

Die Probezeit für das begleitete Fahren mit 17 beträgt – wie beim Führerscheinerwerb mit 18 – zwei Jahre. Die Frist beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Einzige Ausnahme: Liegt bereits ein Führerschein der Klasse A1 für kleinere Krafträder vor, gilt die Probezeit ab dessen Erwerb.

Begleitetes Fahren und Versicherung: Was ist zu beachten?

Wer seinen Führerschein mit 17 erworben hat, hat meist kein eigenes Fahrzeug, sondern fährt mit dem Wagen der Eltern oder einer anderen Begleitperson. Dass ein Auto für das begleitete Fahrens genutzt wird, soltte der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Denn minderjährige Fahrer:innen müssen in der Regel mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Bei HDI fällt bis zum 18. Lebensjahr keine Beitragserhöhung an. Erst wenn der Fahranfänger auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres das Auto weiterfahren möchte, muss er in den Fahrkreis aufgenommen werden und es kommt zu einer Beitragsänderung.

Generell fallen die Beiträge zur Autoversicherung für Fahranfänger:innenaufgrund ihres höheren Unfallrisikos relativ hoch aus - schließlich fehlt es noch an Fahrpraxis. Wer aber am begleiteten Fahren teilgenommen hat, hat 18-jährigen Führerscheinneulingen einiges an Erfahrung voraus. Es wurde festgestellt, dass Jugendliche, die zunächst ein Jahr lang „unter Aufsicht“ am Steuer saßen, später sicherer unterwegs sind.

Den Erfahrungsvorsprung durch das begleitete Fahren honoriert die Kfz-Versicherung, wenn es nach dem 18. Geburtstag das eigene Fahrzeug gibt. Bei HDI erhalten die BF-17-Absolvent:innen einen automatischen Nachlass, wenn Sie mindestens 6 Monate am begleiteten Fahren teilgenommen haben. Das gilt bei der Versicherung des Autos als Zweitwagen der Eltern genauso, wie bei der Versicherung des eigenen Wagens.

Tipp: Ihr HDI-Betreuer steht Ihnen zur Seite, um einen geeigneten Tarif für den jungen Fahrer auszuwählen.

Weniger Unfälle und Verkehrsverstöße durch BF 17

Wie positiv sich das begleitete Fahren auf das spätere Fahrverhalten auswirkt, zeigt eine Studie der Bundesanstalt für Straßenverkehr. Im Vergleich zu Gleichaltrigen, die sich erst ab dem 18. Geburtstag ans Steuer setzen, ist bei BF-17-Teilnehmer:innen im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens

  • das Unfallrisiko um 22 Prozent geringer und die
  • die Zahl der Verkehrsverstöße um 20 Prozent niedriger.

Welche Konsequenzen zieht eine Fahrt ohne Begleitperson nach sich?

Fahren Fahranfänger:innen ohne die eingetragene Begleitperson, droht ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg und der Widerruf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird erst dann neu erteilt, wenn an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) teilgenommen wurde. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Die Fahrerlaubnis für die Klassen AM und L ist davon allerdings nicht betroffen.