
Kurz nicht aufgepasst und schon ist das Handy runtergefallen. Displaybruch, aufgeplatztes Gehäuse, nichts geht mehr. Kurz: Das gute (und teure) Stück ist kaputt. Zahlt die Haftpflichtversicherung für den Schaden am Handy? Oder springt eine andere Police ein? Hier gibt es die Antworten.
Welche Versicherung bei Schäden an Handy oder Smartphone leistet, hängt vom Hergang und Verursacher ab. Entscheidend sind jeweils die Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist. Wenn Ihnen das Handy gestohlen wurde, ist relevant, wo das passiert ist. Für den Schaden aufkommen könnten je nachdem die Hausratversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie gegenüber Dritten verursachen. Stoßen Sie beispielsweise das Handy eines anderen versehentlich vom Tisch, sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Handelt es sich bei dem zerstörten Handy um ein kostspieliges Smartphone, kann es schnell teuer werden. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, zahlt Ihre Versicherung den Schadensersatz.
In vielen Fällen können Sie sich also auf Ihre Privathaftpflicht verlassen, falls Sie einmal aus Versehen das Handy einer anderen Person beschädigen. Allerdings gilt das nur, solange die Schäden unabsichtlich verursacht worden sind.
Übrigens:
Eine finanzielle Selbstbeteiligung an der Schadenregulierung ist üblich. Fällt sie höher aus als die jeweilige Erstattungssumme, zahlt die Versicherung nicht. Dann haftet allein der Schadenverursacher für die Kosten aus Reparatur oder Neukauf.
Die Hausratversicherung ist üblicherweise in der Pflicht, wenn Gegenstände bei bestimmten Vorkommnissen im Haushalt Schaden nehmen. Neben Möbeln, Lebensmitteln oder Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen umfasst sie auch Handy oder Smartphone. Damit sind mobile Telefone geschützt gegen typische Folgen durch:
Wurde Ihnen zum Beispiel in Ihrer eigenen Wohnung das Handy gestohlen, tritt die Hausratversicherung ein. Das tut sie auch, wenn das mobile Telefon durch eine der anderen genannten Ursachen gelitten hat. Die Leistungsbedingungen je nach Versicherungen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen. Auch, ob eine Versicherung die Reparaturkosten oder sogar die Kosten für ein neues Gerät übernimmt, ist unterschiedlich. Überprüfen Sie sicherheitshalber noch mal Ihren Versicherungsschutz.
Es wird immer wieder versucht, auf unlautere Art und Weise Erstattungen für beschädigte Handys bei der Versicherung herauszuholen. Deshalb prüfen die Versicherungsgesellschaften im Zweifel sehr genau, ob gemeldete Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht. Bei Verdacht fordern sie das Gerät ein und lassen es von Experten untersuchen. Die vergleichen dann, ob der Schaden mit den gemachten Angaben zum Schadenshergang übereinstimmt.
Tricksereien und Widersprüche fallen dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auf. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt hat, war von 2.000 eingereichten Fällen kaputter Smartphones nur die Hälfte plausibel.
Handyversicherungen versprechen oft umfangreicheren Schutz als die Hausratversicherung oder die Haftpflichtversicherung. Häufig werden sie beim Kauf eines neuen Mobiltelefons angeboten. Viele Experten halten sie aber für überteuert.
Ob sich eine solche Police lohnt, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Die fallen allerdings sehr unterschiedlich aus. Deshalb sollten Sie das Kleingedruckte einer Handyversicherung genau (online) lesen, bevor Sie sie abschließen. Lassen Sie sich also nicht im Laden dazu drängen, obwohl die Leistungen auf den ersten Blick überzeugend erscheinen. Dieser Eindruck entsteht leicht, vor allem, wenn sie dem frischgebackenen Besitzer des neuen Handys bei folgenden Schäden Leistungen versprechen – auch wenn er sie selbst zu verantworten hat:
Zuweilen sind die Klauseln aber unpräzise formuliert. So wird nicht immer klar, unter welchen genauen Voraussetzungen ein Versicherungsfall eintritt. Das kann zu Unstimmigkeiten führen.
Die Deckungssumme liegt in der Regel zwischen 200 und 900 Euro. Wer darauf spekuliert, im Schadenfall den Neuanschaffungspreis von seiner Handy- beziehungsweise Smartphone-Versicherung zu erhalten, erlebt aber oft eine Enttäuschung. Denn auch diese Assekuranzen gehen nach dem Zeitwertprinzip vor. Und zwar sehr unterschiedlich. Manchmal gibt es bereits ein halbes oder ganzes Jahr nach dem Kauf des Smartphones nur noch 80 oder 60 Prozent des Anschaffungspreises.
Ebenso variieren die Verträge hinsichtlich einer Selbstbeteiligung. Einige Versicherungen verzichten darauf, andere setzen sie voraus. Außerdem gibt es unterschiedliche Laufzeitmodelle.
Achtung: Meistens gelten die Policen 24 Monate und verlängern sich anschließend automatisch um einen Monat. Wollen Sie das verhindern, müssen sie den Vertrag kündigen.