Entscheidend: Ihr schneller Anruf
Ihre telefonische Schadenmeldung ist der erste Schritt zu einer schnellen, unbürokratischen und kompetenten Regulierung Ihres Schadens durch uns.
Ein Anruf genügt – wir kümmern uns um alles Weitere!
Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Schadenfälle dargestellt.
Sofern Sie auf die einzelnen Beschädigungen klicken, werden Sie darüber informiert, welche Schritte Sie bereits einleiten können und welche Unterlagen wir für die Prüfung des Schadens benötigen.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen benötigen Sie für Ihre Schadenmeldung:
Ja. Bitte fertigen Sie vorab aussagekräftige Fotos. Dann kann eine Erstabdeckung vom Dach erfolgen, sodass kein Schaden durch z. B. eindringendes Regenwasser entstehen kann.
Die Sachen sind grundsätzlich bis zur Erstattung aufzubewahren. Eine vorherige Entsorgung ist nur nach einer individuellen Rücksprache mit dem Schadensachbearbeiter möglich.
Im Schadenfall erhält man immer die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden eine gleichwertige Sache zum Ersatz.
Bitte melden Sie uns den Schaden unverzüglich und dokumentieren diesen. Die konkrete Vorgehensweise und Information, welche Nachweisbelege wir für die Prüfung benötigen, besprechen wir dann mit Ihnen persönlich.
Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz des im Vertrag bezeichneten Gebäudes, Nebengebäude und Garagen.
Zu Hausrat zählt man Gegenstände die im Haushalt zur Einrichtung gehören (Möbel, Bilder, Teppiche), die gebraucht werden (Geschirr, Bekleidung, Haushaltsgeräte) oder verbraucht werden (Nahrungs- und Genussmittel sowie Bargeld und Wertgegenstände.