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Cyberschutz für Rechtsanwälte - DAV und HDI Versicherung erweitern Kooperation
Veröffentlicht: 16.04.2026
HDI Cyberschutz mit exklusiven Zusatzleistungen im DAV-Cyberkonzept
Erweiterung der DAV-Klausel in der Berufshaftpflicht
DAV und HDI haben das Angebot für die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine und des Forum Junge Anwaltschaft um ein wichtiges Produkt erweitert. Die Anwälte können sich auch gegen Cyberrisiken über ein exklusives Sonderkonzept bei HDI versichern. Außerdem hat der Versicherer die DAV-Klausel für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung um wichtige Komponenten ergänzt.
Die Zahl von Cyberangriffen auf Unternehmen und Selbstständige hat in den vergangenen Jahren beständig zugenommen. Auch Rechtsanwälte stehen dabei im Fokus von Cyberkriminellen. Das ist ein Ergebnis der letzten HDI Cyberstudie, aber auch ein Learning aus der Schadenpraxis im Versicherungsgeschäft der HDI Versicherung.
Rechtsanwälte arbeiten häufig mit besonders sensiblen Daten ihrer Mandanten oder anderer Verfahrensbeteiligten und speichern diese digital in ihren Systemen. „Das macht die IT-Systeme von Kanzleien zu besonders interessanten Zielen für Cyberkriminelle“, sagt dazu Rechtsanwalt Manfred Aranowski, Geschäftsführer Deutscher Anwaltverein. Ein unbefugter Zugriff, der Diebstahl oder die Verschlüsselung dieser Daten kann sowohl für Kanzleien als auch für ihre Mandanten schwerwiegende Folgen haben.
Ein umfassender und aktueller Cyberschutz ist deshalb ein Muss für jede Kanzlei. Das DAV-Cyberkonzept von HDI beinhaltet deshalb das komplette Leistungspaket der HDI Cyberversicherung. Dazu gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn – wie die Deckung von Eigen- und Drittschäden – nach einem Cyberangriff auch die direkte Hilfe im Notfall und ein professionelles Krisenmanagement über ein umfassendes Experten-Netzwerk.
Darüber hinaus ist ein umfangreiches Präventionspaket des HDI Partners Perseus Technologies Teil der Versicherungsleistungen. Hierbei stehen die Sensibilisierung und Schulung aller Beschäftigten der Kanzlei und ein praxisnahes Training zum Beispiel mithilfe fingierter Phishing-Angriffe im Fokus. „Nach wie vor sind Mitarbeiter das Haupt-Einfallstor für Cyberangriffe auf Unternehmen. Die Mitarbeiterschulung ist deshalb für die Cybersicherheit ein entscheidender Punkt“, erklärt Thomas Lüer, Vorstand und Vertriebschef von HDI Deutschland.
Das DAV-Cyberkonzept ergänzt diesen Schutz um weitere Leistungen. Dazu gehört die kostenfreie Absicherung der Betriebsunterbrechung durch einen Cloud-Ausfall. Darüber hinaus verzichtet HDI – bei Vorlage eines dokumentierten „Security Baseline-Checks“ von Perseus Technologies – bei einem Schadenfall auf die Prüfung der Obliegenheiten.
Außerdem verzichtet HDI auf die Vertragskündigung nach einem Schadenfall sowie auf Regresse gegenüber Mandanten der angegriffenen Kanzlei. Eine weitere Zusatzleistung des DAV-Cyberkonzepts ist bei Bedarf die Übernahme der Kosten eines Schiedsverfahrens, das infolge eines Cyberangriffs eigeleitet werden muss.
Über den Cyberschutz hinaus hat HDI auch den Deckungsumfang der Vermögensschaden-Haftpflicht in der DAV-Klausel erweitert. Diese Klausel der Berufshaftpflicht-Versicherung definiert die Zusatzleistungen im Rahmen der Kooperation mit dem DAV. Die Klausel umfasst jetzt unter anderem eine Weltdeckung für Rechtsanwälte (außer USA und Kanada) sowie den Kündigungsschutz beim ersten Schadenfall. Außerdem wurde ein erweiterter Versicherungsschutz für Testamentsvollstrecker im Hinblick auf postmortale Vollmachten in die Police integriert.