Als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer können Sie neben einer privaten Vollversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen. . Bei Selbstständigkeit deckt dieser Versicherungsschutz im Krankheitsfall, ganz oder teilweise, die weiterlaufenden Kosten (wie z. B. Personalkosten, Miete für die Büroräume, Strom, Wasser etc. ) ab.
Übrigens wird dieses Krankentagegeld steuerfrei und auch für Sonn- und Feiertage ausbezahlt. Selbstverständlich umfasst ein Gruppenversicherungsvertrag auch alle anderen ausgezeichneten Versicherungsmöglichkeiten der DKV.
Beitragsersparnis bei Abschluss eines exklusiven Krankentagegelds mit den Gruppenvertragskonditionen für Wirtschaftsprüfer gegenüber einem vergleichbaren Tarif in der Einzelversicherung. Deckt bei Selbstständigkeit im Krankheitsfall, ganz oder teilweise, die weiterlaufenden Kosten (wie z. B. Personalkosten, Miete für die Büroräume, Strom, Wasser etc. ) ab
Krankentagegeld für Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer bis zu 520,00 Euro pro Kalendertag (ab 8. Tag). Karenzzeit ab dem 4. Tag möglich
Exklusiv bei Gruppenvertragskonditionen: Sofortigen Versicherungsschutz – Sie haben keine Wartezeiten
Annahmegarantie im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages
Familienangehörige können zu gleichen Konditionen versichert werden