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Starke Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus

Die Krankheitskostenvollversicherung erfüllt Ihren Wunsch nach einem umfassenden privaten Krankenversicherungsschutz. Mit hochwertigen garantierten Leistungen, wertvollen Services und überzeugenden Extras.

Vorteile der Vollversicherung

Die Vollversicherung der HDI bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Umfangreicher Versicherungsschutz ohne die Versorgungslücken einer gesetzlichen Krankenversicherung

  • Privatpatient bei einer ambulanten, stationären oder zahnärztlichen Heilbehandlung

  • Freie Wahl unter allen Krankenhäusern, die die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen

Komfort-Schutz - Tarif BestMed BMK

Selbstbeteiligung

  • 1.840 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche 800 Euro
  • 800 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche hälftig
  • 400 Euro Selbstbeteiligung / Kinder und Jugendliche hälftig
  • Ohne Selbstbeteiligung

Beitragsrückerstattung

  • Zahlung einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung, sofern Sie mindestens ein Jahr keine Erstattungen für ambulante und zahnärztliche Leistungen von der DKV erhalten haben
  • Beispiel: 1.500 Euro pro Jahr im Tarif BMK0 (ohne Selbstbeteiligung)

Beim Arzt

  • 100 Prozent ärztliche Leistungen auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
  • 100 Prozent Psychotherapie für die ersten 30 Sitzungen
  • Augenlasik nach vorheriger schriftlicher Zustimmung

Arzneimittel

  • 100 Prozent Arznei- und Verbandmittel

Beim Zahnarzt

  • 100 Prozent Zahnbehandlung Erstattungsfähige Aufwendungen
  • 100 Prozent Zahnprophylaxe einschließlich professioneller Zahnreinigung
  • 100 Prozent Kieferorthopädie bei Behandlungsbeginn bis zum 19. Lebensjahr
  • 75 Prozent Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnkronen Erhöhung auf 85 Prozent bei Nutzung kooperierender Partnerzahnärzte
  • Begrenzte Leistungen in den ersten fünf Jahren
    - 1.000 Euro im ersten Jahr
    - 2.000 Euro in den ersten beiden Jahren
    - 3.000 Euro in den ersten drei Jahren
    - 4.000 Euro in den ersten vier Jahren
    - 5.000 Euro in den ersten fünf Jahren
    - Entfall der Staffelung der ersten fünf Jahre bei Unfall

Im Krankenhaus

  • 100 Prozent freie Krankenhauswahl
  • 100 Prozent Chefarztbehandlung
  • 100 Prozent Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Beitragsfreiheit ab dem 92. Tag. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als 91 Tage, zahlen Sie keine Beiträge mehr für Ihre Krankenversicherung.
  • 100 Prozent stationäre Entbindung - 1.000 Euro pauschal
  • Bis zu 80 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweitbettzimmer und Chefarztbehandlung

Heilpraktiker

  • 80 Prozent Heilpraktiker bis 1.000 Euro pro Jahr
  • 80 Prozent Naturheilverfahren bis 1.000 Euro pro Jahr einschließlich Arzneimittel

Sehhilfen

  • 100 Prozent Sehhilfen bis zu 500 Euro innerhalb von 24 Monaten

Hilfsmittel

  • 100 Prozent für Hilfsmittel (z.B. Gehstützen)

Heilmittel

  • 100 Prozent bis zu den Höchstbeträgen des tariflichen Verzeichnisses
  • Bis zu den im tariflichen Heilmittelverzeichnis genannten Höchstbeträgen

Ausland

  • Im europäischen Ausland zeitlich unbefristeter Schutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt.
  • Im außereuropäischen Ausland bis zu sechs Monate Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt
  • Behandlungskosten im europäischen Ausland. Übernahme bis der Höhe wie sie im jeweiligen Land üblich sind
  • Behandlungskosten im außereuropäischen Ausland. Übernahme bis zur doppelten Höhe, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland anfallen würden

Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten

Wer kann sich privat krankenversichern lassen?

Ebenso profitiert die gesamte Gesellschaft davon. Deshalb gibt es in Deutschland seit 1881 die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Längst ist sie mit ihrer Basisversorgung zu einem elementaren Bestandteil der Sozialversicherung geworden.

Doch nicht nur der Staat sorgt sich um die Gesundheit seiner Mitbürger. Als Alternative zu seiner Lösung gibt es die Private Krankenversicherung (PKV). Sie kann für viele Menschen die bessere Wahl sein. Zum Beispiel für:

  • Beamte
  • Selbstständige/Freiberufler
  • Studenten
  • Angestellte

Wichtig: Möchten Angestellte in die Private Krankenversicherung eintreten, dann müssen sie oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Deren Höhe wird jährlich neu festgesetzt. Für das Jahr 2020 liegt sie bei einem Jahresbruttoeinkommen von 62.550 Euro.

Die weiteren genannten Personengruppen haben bei der Krankenversicherung die freie Wahl – unabhängig von Vorbedingungen. Entscheiden Sie sich für die GKV, nennt man sie deshalb freiwillig Versicherte.

Krankenversicherung: GKV versus PKV für Berufseinsteiger

Besonders einfach ist der Zugang zur PKV für Berufseinsteiger. Und zwar nicht nur, wenn sie sofort als Selbstständige starten. Liegen sie mit ihrem Anfangsgehalt über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze - keine Voraussetzung für Selbstständige -, können sie direkt PKV-Mitglied werden. Damit haben sie ein Vorrecht gegenüber Angestellten, die bereits länger im Job sind. Diese Personen können nach einer Gehaltserhöhung erst zum Beginn des neuen Jahres in die PKV wechseln, sofern ihr neues Gehalt auch die Versicherungspflichtgrenze des neuen Jahres übersteigt. Damit können Berufseinsteiger ohne Umweg über die Gesetzliche Krankenkasse die Vorteile der Privaten Krankenversicherung nutzen. Denn junge Menschen zahlen aufgrund ihres niedrigen Eintrittsalters geringere Beiträge und profitieren gleichzeitig von einem umfangreichen Leistungspaket.

Die richtige Krankenversicherung für Selbstständige – PKV oder GKV?

Neben anderen Berufs- und Personengruppen (siehe oben) können Selbstständige zwischen der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Und das völlig frei von Voraussetzungen, wie etwa einer Versicherungspflichtgrenze. Das macht die Entscheidung allerdings nicht einfacher. Deshalb hier eine Übersicht ausgewählter Unterschiede zwischen PKV und GKV in Tabellenform:

Merkmal

Beitragshöhe

Gesundheitsprüfung

Leistungsumfang weitgehend vom Versicherten bestimmbar

Familienmitglieder ohne berufliche Tätigkeit sind mitversichert

Wechsel des Anbieters

Wechsel in einen günstigeren Tarif

PKV

Abhängig vom jeweiligen Gesundheitsrisiko und dem gewählten Umfang des Versicherungsschutzes

schwierig

GKV

Abhängig von der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h. neben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit werden alle weiteren Einkünfte wie Kapitalanlagen berücksichtigt.*

einfach

Merkmal

PKV

GKV

Beitragshöhe
Abhängig vom jeweiligen Gesundheitsrisiko und dem gewählten Umfang des Versicherungsschutzes
Abhängig von der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h. neben den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit werden alle weiteren Einkünfte wie Kapitalanlagen berücksichtigt.*
Gesundheitsprüfung
Leistungsumfang weitgehend vom Versicherten bestimmbar
Familienmitglieder ohne berufliche Tätigkeit sind mitversichert
Wechsel des Anbieters
schwierig
einfach
Wechsel in einen günstigeren Tarif

* normaler Beitragssatz: 14,6 Prozent des Einkommens (gilt grundsätzlich für alle, die im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben), ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankentagegeld): 14 Prozent (etwa für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld, Hausfrauen und -männer sowie Erwerbslose und Studenten), maximaler Beitragssatz: 16,6 Prozent (durch mögl. Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkasse)

Bereits diese knappe Liste zeigt, dass die Entscheidung für die GKV oder die PKV für Selbstständige immer vom Einzelfall und der Lebensplanung abhängt. Hier kann die PKV allerdings mit ihrer weitgehenden Gestaltungsfreiheit punkten. Sie lässt sich passgenau auf die jeweiligen Bedürfnisse der Versicherten zuschneiden. Das gilt hinsichtlich ihres Leistungsangebots und des finanziellen Rahmens. So lassen sich zum Beispiel die Beiträge flexibel gestalten. Das ist bei der GKV durch die gesetzlichen Vorgaben nicht vorgesehen.

Beispiel

Wer als Selbstständiger mindestens den Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (2020: monatliches Einkommen von 4.687,50 Euro) oder mehr verdient, zahlt bei der GKV pro Monat 684,38 Euro plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,1 Prozent = 51,56 Euro) plus Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 142,97 Euro bzw. von 154,69 Euro für Kinderlose , somit rund 890 Euro. Verhandlungsspielraum gibt es keinen.

Bei der PKV hingegen können Versicherte ihren Beitrag in weitem Rahmen selbst bestimmen – unabhängig von ihrem Einkommen.

PKV für Selbstständige

Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Private Krankenversicherung ist nicht gleich Private Krankenversicherung. Das heißt, die Anbieter unterscheiden sich in ihren Leistungspaketen, Tarifen und Bedingungen. Das kann zu dem Wunsch führen, den Versicherer zu wechseln.

Möglich ist das mit einer ordentlichen Kündigung. In dem Fall gilt eine dreimonatige Frist bis zum Ende des Versicherungsjahres.

Beispiel: Ist das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr, dann müssen Sie die Kündigung bis zum 30. September bei Ihrer Versicherung einreichen.

Bei manchen Anbietern deckt sich das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr. Die entsprechende Regelung geht aus Ihren Vertragsunterlagen hervor.

Nach einer Beitragserhöhung (Leistungen können in einem bestehenden Versicherungsvertrag nicht geändert werden), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

In dem Fall besteht eine zweimonatige Kündigungsfrist. Sie beginnt, sobald Sie die Änderungsmitteilung von Ihrer Privaten Krankenversicherung erhalten haben.

Bedenken Sie, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung gibt. Das heißt, mit dem Ende der bisherigen Versicherung muss die neue beginnen.

Können Sie keinen entsprechenden Anschlussvertrag nachweisen, ist Ihre Kündigung ungültig.

Wie berechnet sich der Beitrag meiner privaten Krankenversicherung?

Die PKV bietet vor allem jungen Versicherten günstige Beiträge. Das hat einen einfachen Grund: Jüngere Menschen sind tendenziell gesünder als ältere und verursachen weniger medizinische Kosten.

Dies ändert sich mit den Jahren. Die Beiträge steigen eben nicht aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person.

Das zunehmende medizinische Risiko ist durch das Kalkulationsverfahren bereits eingepreist. Hierfür werden im Kapitaldeckungsverfahren die so genannten Alterungsrückstellungen gebildet.

Gleichwohl erfolgen Beitragsanpassungen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen verändern Dies können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, veränderte Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung oder Änderung des Rechnungszinses sein.

In dem Fall mag es sinnvoll erscheinen, zu wechseln. Doch der Staat möchte verhindern, dass Versicherte anfangs von den niedrigen Kosten der PKV profitieren und später in die dann günstigere GKV umsteigen. Aus diesem Grund ist ein Wechsel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Die genannten Voraussetzungen sind allgemeiner Art. Nicht immer treffen sie auf jeden Einzelfall zu. Das heißt: Vor einem Wechsel von der PKV in die GKV sollte die individuelle Situation genau geprüft werden.

Die Möglichkeit der Aufnahme bzw. Rückkehr in die GKV richtet sich ausschließlich nach den geltenden Gesetzesvorschriften. Die gesetzlichen Krankenkassen haben keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft willkürlich abzulehnen.

Personenkreis

Angestellte bis 55 Jahre

Selbstständige bis 55 Jahre

Personen über 55 Jahre

Schwerbehinderte

Voraussetzungen


  • unter die Versicherungspflichtgrenze (2020: 62.550 Euro/Jahr) gesunkenes Einkommen
  • Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I)
  • Arbeiten in einem EU-Land mit Krankenversicherungspflicht


  • Aufgabe der Selbstständigkeit als Hauptberuf und arbeiten als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufgabe der Selbstständigkeit bei einem Gesamteinkommen von maximal 455 Euro /Monat (Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner)


  • Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner
  • eigenes Einkommen beträgt maximal 455,00 Euro/Monat
  • Einkommen als Minijobber beträgt maximal 450 Euro/Monat

Grad der Schwerbehinderung liegt bei mindestens 50 Prozent

Personenkreis

Voraussetzungen

Angestellte bis 55 Jahre

  • unter die Versicherungspflichtgrenze (2020: 62.550 Euro/Jahr) gesunkenes Einkommen
  • Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I)
  • Arbeiten in einem EU-Land mit Krankenversicherungspflicht
Selbstständige bis 55 Jahre

  • Aufgabe der Selbstständigkeit als Hauptberuf und arbeiten als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze
  • Aufgabe der Selbstständigkeit bei einem Gesamteinkommen von maximal 455 Euro /Monat (Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner)
Personen über 55 Jahre

  • Wechsel in die Familienversicherung von Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner
  • eigenes Einkommen beträgt maximal 455,00 Euro/Monat
  • Einkommen als Minijobber beträgt maximal 450 Euro/Monat
Schwerbehinderte
Grad der Schwerbehinderung liegt bei mindestens 50 Prozent

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