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Transportversicherung: Leistung, Vorteile und Hintergründe

Eine Transportversicherung schützt Unternehmen vor hohen Kosten und deckt Risiken beim Transport von Gütern ab – sowohl für Hersteller als auch für Logistiker.

In Deutschland räumen Diebe jährlich 26.000 Lkw aus und stehlen Güter im Wert von insgesamt 1,3 Milliarden Euro, wie Zahlen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Weitere 900 Millionen kommen wegen fälliger Konventionalstrafen für Lieferverzögerungen, Reparaturkosten sowie Umsatzeinbußen und Produktionsausfälle hinzu.

Wir unterstützen unter anderem zu den Themen:

  • Berücksichtigung vereinbarter Lieferbedingungen bei der Prämienermittlung
  • Erstellung von Zertifikaten
  • Professionelle Regressführung im Schadenfall
  • Zusammenarbeit mit international akkreditierten Havariekommissariaten

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!

  • HDI ist einer der führenden Firmenversicherer in Deutschland.
  • Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Risiken vor Ort mit unseren Experten.
  • Schäden werden durch Experten von HDI reguliert.
  • Telefonische Schadenmeldung unter +49 221 144-66679
  • Onlineschadenmeldung

Welche Lösungen bietet eine Transportversicherung? (Video)

Noch Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gesuchten Antworten

Was ist eine Transportversicherung?

Streng genommen gibt es „die” Transportversicherung nicht. Stattdessen steht der Begriff in der Regel über drei Unterkategorien, die jeweils für bestimmte Umstände und Zielgruppen gedacht sind. Hier ein kurzer Überblick:

Warum ist eine Transportversicherung sinnvoll?

Trotz aller Sorgfalt beim Bereitstellen, Verpacken, Beladen und Befördern von Waren kann es auf dem Transportweg zu Schäden kommen. Die Ladung verrutscht, wird bei einem Unfall beschädigt oder gestohlen. Die Folgekosten können beträchtlich sein.

Transportversicherungen wenden die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen ab. Sinnvoll ist eine solche Police daher in vielen logistischen Bereichen: von den Auftraggebern der Fuhre bis zu den Transporteuren. Die Verkehrshaftungsversicherung ist sogar unter gewissen Umständen vorgeschrieben.

Wann und wo sind die Güter im Rahmen der Transportversicherung versichert?

Warentransportversicherung

Die Warentransportversicherung springt für Schäden an Gütern ein, die auf dem Weg zu ihrem Bestimmungsort sind – beispielsweise per Lkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff. Mit der Police wappnet sich der Versicherungsnehmer gegen unterwegs drohende Risiken. Die Warentransportversicherung übernimmt Kosten nach Unfällen mit fremden und eigenen Verkehrsmitteln.

In der Regel gelten folgende oder ähnliche Bedingungen:

Versicherte Güter:Versicherbar sind Güter aus dem Produktions- und Handelsprogramm sowie Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Werkzeuge.

Versicherte Gefahren und Schäden: Als Allgefahrendeckung übernimmt die Warentransportversicherung Schäden durch beispielsweise

  • Feuer im Zwischenlager
  • Transportmittelunfall
  • Höhere Gewalt (Eisregen, Glatteis, Unwetter)
  • Beschädigung durch Nässe und Verderb
  • Verlust und Diebstahl
  • sowie aus diesen Ursachen resultierende Güterfolgeschäden.

Nicht versicherte Gefahren und Schäden

  • Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen, elektromagnetischer Wellen als Waffen
  • Kernenergie
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb
  • Handelsübliche Mengen, Maß und Gewichtsdifferenzen
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise

Optionale Vereinbarungen: Bei Bedarf lassen sich weitere, unternehmens-individuelle Gefahren und Schäden ganz oder teilweise einschließen.

Verkehrshaftungsversicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung richtet sich an Logistiker und deren Mitarbeiter. Für Berufsgruppen wie Spediteure, Frachtführer oder Lageristen ist sie im Rahmen der gesetzlichen Verkehrshaftung Pflicht.

In der Regel gelten folgende oder ähnliche Bedingungen.

Versicherte Güter: Abgedeckt sind Schäden an sämtlichen, transportierten Waren.

Versicherte Gefahren und Schäden: Von entstandenen Sachschäden abgesehen, übernimmt der Versicherer weitere Kosten aus beispielsweise diesen Ursachen/Gründen:

  • Bergung (in einem gewissen finanziellen Rahmen)
  • Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schaden
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter

Nicht versicherte Gefahren und Schäden: Das betrifft in der Regel Fälle von höherer Gewalt. Etwa:

  • Streiks
  • Kriegerische Handlungen
  • Naturkatastrophen
  • Ebenfalls von der Deckung ausgenommen sind bare Zahlungsmittel, Wertpapiere sowie Edelmetalle

Optionale Vereinbarungen: Bei Bedarf lassen sich weitere, unternehmens-individuelle Gefahren und Schäden ganz oder teilweise einschließen.

Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung springt ein, wenn Schäden an unternehmenseigenen Transportmitteln und Gütern entstehen. Das betrifft Objekte, die ein Unternehmen besitzt oder von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt bekommt – etwa per Leasing – und nutzt.

In der Regel gelten folgende oder ähnliche Bedingungen.

Versicherte Güter: Alle Handelsgüter einschließlich deren Verpackungen. Werkzeuge und Messinstrumente bis zu einem gewissen Betrag je Fahrzeug.

Versicherte Gefahren und Schäden:

  • Transportmittelunfall
  • Höhere Gewalt
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Elementarereignisse
  • Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeuges
  • Einbruchdiebstahl in Fahrzeuge und Raub

Nicht versicherte Gefahren und Schäden: Alle Beschädigungen, die nicht Folge einer versicherten Gefahr sind. Nicht versicherbar sind lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgut, Wert- und Kunstgegenstände.

Optionale Verienbarungen: Bei Bedarf lassen sich weitere, unternehmens-individuelle Gefahren und Schäden ganz oder teilweise einschließen.

Wann lohnt es sich, eine Transportversicherung abzuschließen?

Eine Transportversicherung zahlt sich besonders aus, wenn die regelmäßig beförderte Ware wertvoll ist. Wann der Abschluss konkret sinnvoll ist, muss letztlich eine individuelle betriebswirtschaftliche Berechnung ergeben.

Unternehmen sollten sich nicht darauf verlassen, dass eine beauftragte Spedition mit einer ausreichenden, eigenen Verkehrshaftungsversicherung vorgesorgt hat. Die ist zwar in vielen Fällen Pflicht, unterliegt aber unterschiedlichen internationalen Abmachungen bezüglich der Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass Spediteure nicht in jedem Fall für den gesamten angefallenen Schaden haftbar sind. Die Differenz müssen betroffene Kunden selbst tragen.

Es gilt also abzuwägen. Grundlage sind die Leistung der Verkehrshaftungsversicherung des Logistikunternehmens sowie die Höhe der obligatorischen Selbstbeteiligung des Auftraggebers. Denn um die Beiträge für ihre Versicherteten möglichst niedrig zu halten, ist im Schadenfall bei jeder Transportversicherung ein gewisser Eigenanteil zu leisten. Liegt der durchschnittliche Wert der Ladung über der der Summe von Selbstbeteiligung und Maximalleistung der Verkehrshaftung des Transportdienstleisters, lohnt sich der Abschluss einer Warentransportversicherung.

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